
FAQ für Arbeitnehmer

Schutzkonzepte
Je mehr Personen sich im öffentlichen Raum bewegen oder auf der Arbeit begegnen, desto höher ist das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Daher sind flächendeckende Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften einzuhalten.
Alle Informationen zu Hygienevorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie spezielle Branchenregelungen für Thüringen haben wir auf einer Informationsseite zusammengefasst.
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbstständige

Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können Unternehmen und Selbstständige für ihren Verdienstausfall unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsleistungen beantragen. Dies betrifft auch den Verdienstausfall infolge notwendiger Kinderbetreuung. Alle wichtigen Informationen zu den Entschädigungsanträgen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
Anderweitige Entschädigungen – etwa bei Umsatzeinbußen oder Auftragsausfällen – sind nicht Gegenstand einer Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Hierzu bietet die Thüringer Aufbaubank auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen mit entsprechenden Kontaktmöglichkeiten an.
Fördermöglichkeiten
Informationen für Unternehmen/Arbeitgeber

Thüringer Aufbaubank
Ihr Unternehmen ist wirtschaftlich von Corona betroffen? Die Thüringer Aufbaubank hat aktuelle Informationen für Unternehmen, z.B. zu den Themen Kurzarbeit, Liquiditätshilfen oder Steuerentlastungen auf ihrer Webseite zusammengestellt. Diese basieren auf den beschlossenen Maßnahmen des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums.
Darüber hat die Thüringer Aufbaubank auch eine Hotline für betroffene Unternehmen eingerichtet:
0800 534 56 76
(Mo - Do: 8.30 bis 18 Uhr, Fr: 8.30 bis 15 Uhr)
Unterstützungen für gemeinnützige Einrichtungen
Auch gemeinnützige Einrichtungen in Thüringen sind teils sehr von der Corona-Pandemie betroffen. Sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene gibt es spezielle finanzielle Nothilfen bzw. Corona-Fonds, um gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen.
Die wichtigsten Informationen haben wir auf einer Übersichtsseite zusammengefasst.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"

Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, dass junge Menschen trotz Corona-Krise eine Ausbildung machen können. Hierfür werden insgesamt 500 Millionen Euro vom Bund bereit gestellt.
Folgende Förderungen können bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden:
- Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 € für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit der übrigen Belegschaft in Kurzarbeit schickt, und
- Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Weiterführende Informationen zum Programm, Antragsformulare sowie Ausfüllhilfen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Thüringer Agentur für Fachkräftgewinnung
In den vergangenen Monaten kam es in Folge der Ausbreitung des Corona-Virus zu einem Anstieg von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Diese Situation stellte die Thüringer Unternehmen und Beschäftigten vor enorme Herausforderungen.
Seit Juni diesen Jahres ist eine leichte Entspannung auf dem Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Gleichzeitig wird ein steigender Bedarf an Arbeitskräften in den kommenden Monaten erwartet. In der Stellenbörse und auf der Website der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) können Arbeitgeber ihre Arbeitskräftebedarfe veröffentlichen und finden wichtige Informationen rund um das Thema Fachkräftegewinnung und –bindung.
Zuwendungsrechtliche Regelungen
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID-19) tauchen auch zuwendungsrechtliche Fragen auf. Wie wird damit umgegangen, dass aufgrund von behördlicher Anordnungen der Projektbetrieb ggf. unterbrochen oder verändert werden muss? Hierzu haben wir ein Informationsschreiben mit Regelungen und Handlungsempfehlungen für durch das Ministerium geförderte Projekte veröffentlicht. Darüber hinaus können sich Betroffene mit ihren Fragen an die Hotline der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH Thüringen wenden: