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Wichtige Hinweise und Anlaufstellen

Verhalten bei Krankheitsverdacht, Infektionsschutz und Beratungsangebote

 
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Welche Anforderung gelten für medizinische bzw. qualifizierte Schutzmasken?

Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): CE-Kennzeichen (entsprechend Medizinproduktegesetz)
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: Verweis auf die Norm DIN EN 14683: 2019-10 (Medizinische Gesichtsmasken)
  • Zielland: EU

Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): Vereinfachter Prüfgrundsatz des BfArM für medizinische Gesichtsmasken
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 des Medizinproduktegesetzes bzw. ab 26.05.2020 gemäß Art. 59 der Verordnung (EU) 2017/745 im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie.
  • Zielland: Deutschland

Gesichtsmasken (vergleichbar OP-Masken)

  • Kennzeichnungsmerkmal: Vom Land Thüringen und den ThüringerKommunen im Rahmen der hoheitlichen Aufga-ben nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c des Infektionsschutzgesetzes 2020 beschaffte Schutzmasken.
  • Zielland: Thüringen

FFP2 & FFP3 (ohne Ausatemventil)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: gemäß Verordnung (EU) 2016/425, z. B. Schutzklasse FFP2, Gebrauchsdauer, Herstellerangaben, Verweis auf DIN EN 149:2001+A1:2009, EU-Konformitätserklärung, Anleitung und Information
  • Zielland: EU

N95 (ohne Ausatemventil)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): NIOSH-42CFR84
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: Modellnummer, Lot-Nummer, Maskentyp, Herstellerangaben, TC-Zulassungsnummer
  • Zielland: USA, Kanada

P2 (ohne Ausatemventil)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): AS/NZS 1716-2012
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: Identifizierungsnummer oder Logo der Konformitätsbewertungsstellen
  • Zielland: Australien, Neuseeland

DS2 (ohne Ausatemventil)

CPA (ohne Ausatemventil)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA)
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 MedBVSV
  • Zielland: Deutschland

KN95 (ohne Ausatemventil)

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): BMG/BfArM/TüV-Prüfgrundsatz
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: Vom Bund im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c des Infektionsschutzgesetzes beschaffte Schutzmasken
  • Zielland: Deutschland

KF 94

  • Standard (Teil der Kennzeichnung): Korea 1st Class KMOEL-2017-64
  • Weitere Kennzeichnungsmerkmale: KOSHA GUIDE H-82-2015
  • Zielland: Korea
 
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Mit AHA das Ansteckungsrisiko senken

Fakt ist:

  • Covid-19 verbreitet sich besonders dort, wo Menschen eng beisammen sind.
  • Menschen können die Krankheit verbreiten, ohne zu wissen, dass sie sie haben.
  • Die Krankheit wird durch Sprechen, Atmen, Husten oder Niesen übertragen.
  • Die AHA-Regeln sind wichtig und schützen uns vor einer Ansteckung.

Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie auch auf der Seite infektionsschutz.de.

 
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AHA heißt:

Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen ein, mit denen Sie nicht zusammenleben.

  • Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
  • Tragen Sie Ihre Alltagsmaske, wenn Sie den Abstand nicht einhalten können.

Durch die Hygieneregeln können wir die Verbreitung von Corona- aber auch von Grippeviren verhindern:

  • Waschen Sie häufig und gründlich Ihre Hände mit warmem Wasser und Seife (Dauer: mindestens 20 Sekunden).
  • Husten und Niesen Sie nur ins Taschentuch oder in die Armbeuge.
  • Verwenden Sie Einmaltaschentücher.

Alltagsmasken oder Mund-Nasen-Bedeckung sind besonders wirksam, wenn möglichst viele Menschen sie tragen.

 
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Schutzkonzepte

Je mehr Personen sich im öffentlichen Raum bewegen oder auf der Arbeit begegnen, desto höher ist das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Daher sind flächendeckende Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften einzuhalten.

Alle Informationen zu Hygienevorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie spezielle Branchenregelungen für Thüringen haben wir auf einer Informationsseite zusammengefasst.

 
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Stündlich gründlich Lüften

Viele Ansteckungen mit Covid-19 finden im privaten Umfeld statt, also dort, wo wir uns sicher fühlen. Nach allem, was wir bisher wissen, ist das Risiko sich mit Covid-19 anzustecken besonders hoch in geschlossenen Räumen. Deshalb ist Lüften eine wichtige Maßnahme, wir erklären in diesem Text warum.

Aerosole sind flüssige Partikel die beim Atmen, Sprechen und Niesen ausgestoßen werden. Sie sind extrem leicht und extrem klein. Da sie so extrem leicht sind, sinken sie nicht sofort zu Boden und können über Stunden in der Luft herumschweben. Wenn wir Räume nicht lüften, bleiben die Aerosole in der Luft und werden mit der Zeit immer dichter. Da ist dann nach einer Weile buchstäblich dicke Luft im Raum.

Wir wissen mittlerweile, dass das Coronavirus über sogenannte Aerosole übertragen werden kann: ist eine infizierte Person im Raum, atmet sie infektiöse Partikel aus - eine gesunde Person im selben Raum atmet diese Partikel ein und kann so erkranken.

Beim Atmen stoßen wir nur wenige Partikel pro Sekunde aus. Wenn wir aber laut sprechen oder gar singen sind es schon wesentlich mehr Partikel pro Sekunde. Das sollten wir also vermeiden. Es ist unmöglich, genau vorherzusagen, ob eine Person jemand anderen ansteckt. Aber wir wissen, dass Menschen sich über Aerosole in der Luft in Innenräumen mit dem Coronavirus infizieren.

Lüften ist ein Weg, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Lüften bedeutet, dass man die Luft austauscht: frische Luft kommt rein, alte Luft geht raus. Es funktioniert vor allem gut in Kombination mit anderen Maßnahmen, z.B. Maske tragen.

Fazit: Um das Ansteckungsrisiko zu senken, lüften Sie stündlich gründlich. Maske tragen reduziert das Ansteckungsrisiko zusätzlich.

 
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Erklärvideo: Aerosole verstehen, Infektionen verhindern

 
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Verhalten bei COVID-19-Verdacht

Das Robert Koch-Institut hat eine Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht, wie man sich im Falle einer möglichen COVID-19-Erkrankungen verhalten soll.

Bei möglichen COVID-19-Symptomen gilt grundsätzlich:

  • Bleiben Sie möglichst zu Hause.
  • Meiden Sie jeden Kontakt, besonders zu Risikogruppen.
  • Rufen Sie an, bevor Sie einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen.

Das Robert Koch-Instituts hat zudem eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

 

 
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Hilfetelefone und Beratungsangebote

Die Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – Kontaktverbote, geschlossene Kindergärten und Schulen, Quarantäneanordnungen - stellen uns alle vor besondere Herausforderungen. Manche Sorgen belasten die Seele besonders. Weil nicht jedes Haus ein Zuhause ist, sind telefonische Beratungsangebote im Moment noch wichtiger als sonst. Für alle, die Hilfe, Beratung oder Kontakt suchen, haben wir eine Übersicht über Hilfetelefone und Beratungsangebote zusammengestellt. Die Angebote arbeiten vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

 
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Prüfen Sie Fakten, bewahren Sie Ruhe

Im Netz kursieren immer wieder Falschmeldungen (Fake-News) zum Thema Covid-19. Diese Meldungen werden teilweise bewusst verbreitet, um Ängste und Unsicherheit zu schüren. Prüfen Sie daher immer genau, wer hinter Informationen im Internet steht und welche Ziele die Anbieter verfolgen.

Neben den Informationen auf dieser Seite, finden Sie auf den folgenden Seiten verlässliche Quellen für Ihre Fragen rund um das Thema Covid-19:

 
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Wichtige Links und Anlaufstellen