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Öffentlicher Gesundheitsdienst

 
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Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) fördert und schützt die Gesundheit des Menschen. Mit diesem Ziel werden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erarbeitet sowie EU-Recht, Vorgaben der WHO und bundes- und landesrechtliche Entscheidungen umgesetzt. Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens durch die Gesundheitsämter bei den Kreisverwaltungen erfüllt.

Zu den Aufgaben der Gesundheitsämter gehört u.a.:

  • Infektionsschutz und Umwelthygiene,
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst,
  • Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst,
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Medizinalaufsicht und amtsärztliche Begutachtung
  • Beratung von Frauen in der Schwangerschaft

Das Thüringer Gesundheitsministerium plant im Rahmen der Zuständigkeit die Strukturen und Aufgaben des ÖGD als dritter Säule des Gesundheitswesens neben der stationären und ambulanten Versorgung. Die Fachaufsicht obliegt dem Thüringer Landesverwaltungsamt.

Der Freistaat unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städten, ihre Gesundheitsämter entsprechend der beschriebenen Aufgaben materiell und personell angemessen auszustatten. Ziel ist dabei vor allem, die Ausstattung der Gesundheitsämter mit ausreichend ärztlichem Personal. Seit Oktober 2016 können Landkreise und kreisfreie Städte dafür eine anteilige Förderung des Landes zur Zahlung von Zulagen beantragen. Den Kommunen steht damit ein Instrument zur Verfügung, die ärztliche Vergütung außertariflich um etwa 1.500 Euro monatlich aufzustocken.

 
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Richtlinie zur Rahmenvereinbarung über die Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen

 
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Leitfaden für die Zahnärztlichen Dienste

im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen

Nach der Verordnung über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten gehören regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen zur Gesunderhaltung des Mund-, Zahn- und Kieferbereiches zu den Aufgaben der Gesundheitsämter. Um diese Aufgaben für die Zahnärztlichen Dienste zu definieren sowie die Basis für eine vergleichbare Mund-gesundheitsberichterstattung auf kommunaler und Landesebene zu schaffen, wurde im Jahr 2014 erstmals ein Leitfaden für die Zahnärztlichen Dienste im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen erstellt.

Dieser liegt nun in der zweiten Auflage vor und berücksichtigt aktuelle wissenschaftliche Empfehlungen.