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Das Landesjugendamt Thüringen ist als Teil des Thüringer Sozialministeriums die zentrale Fachbehörde für die Bereiche Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Pflegekinderwesen, Vormundschaften, Adoption, wirtschaftliche Jugendhilfe sowie die Aufsichtsbehörde für die teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung, der Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie der Internate, die nicht der Schulaufsicht unterliegen.
Im Mittelpunkt steht das Ziel, Kinder, Jugendliche und Familien zu schützen und zu stärken – unabhängig von ihrer Herkunft oder Lebenssituation. Das Landesjugendamt wirkt als fachliche Schnittstelle zwischen dem Ministerium, den örtlichen Jugendämtern, freien Trägern und anderen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe. Es bündelt Wissen, fördert den fachlichen Austausch und sorgt für einheitliche Qualitätsstandards in der Jugendhilfe Thüringens.
Beratung: Unterstützung der Jugendämter und Einrichtungen in allen Fragen der erzieherischen Hilfen, des Kinderschutzes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Qualitätssicherung: Entwicklung fachlicher Empfehlungen, Durchführung von Fortbildungen und Fachtagungen.
Einrichtungsaufsicht: Fachberatung und Aufsicht für die stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen, die Leistungen nach § 19 SGB VIII anbieten (Mutter/Vater/Kind) sowie Internaten, die nicht der Schulaufsicht unterliegen und der Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in diesen Einrichtungen, Überwachung und Prüfung der gesetzlichen Meldepflichten der Einrichtungen gemäß § 47 SGB VIII, Einzelfallzulassungen von Betreuungskräften in erlaubnispflichtigen Einrichtungen gemäß § 23 ThürKJHAG .
Koordination landesweiter Aufgaben: z. B. Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, Adoptionswesen, Vormundschaftswesen, Pflegschaftswesen, Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer, wirtschaftliche Jugendhilfe.
Zentrale Anlaufstelle: Planung von Fortbildungen sowie die Bereitstellung von Arbeitshilfen und Handlungsempfehlungen für Fachkräfte der Jugendhilfe.
Eva Sturmfels
E-Mail: eva.sturmfels@tmsgaf.thueringen.de
Tel: 0361 573811630
Neue Einrichtungen müssen vor Inbetriebnahme einen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen. Anträge für neue Betriebserlaubnisse oder Änderungen zu bestehenden Betriebserlaubnissen sind im Webportal „SoJuS“ vorzunehmen.
Neue Träger, welche erstmalig eine Einrichtung in Thüringen betreiben möchten, wenden sich bitte an: stefan.osswald@tmsgaf.thueringen.de.
Die gesetzlichen Meldepflichten, insbesondere Meldungen besonderer Vorkommnisse sind ausschließlich im web-Portal „SoJuS“ vorzunehmen.
Was sind Hilfen zur Erziehung?
Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben Anspruch auf Unterstützung, wenn sie aus eigener Kraft nicht mehr weiterkommen.
Die Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII sollen Eltern stärken und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen.
Ziele der Hilfen:
Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern
Schutz und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen
Unterstützung in schwierigen Lebenslagen
Formen der Hilfe:
Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer:in (§ 30 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Tagesgruppen und teilstationäre Hilfen (§ 32 SGB VIII)
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und Heimerziehung (§ 34 SGB VIII)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
Die konkrete Hilfe wird individuell im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) mit den Beteiligten unter Federführung des Jugendamtes vereinbart.
Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Beeinträchtigung in ihrer Entwicklung oder Teilhabe eingeschränkt sind, können Eingliederungshilfe erhalten.
Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Leistungen können sein:
Schulbegleitung oder Integrationshilfe
Therapeutische Maßnahmen und sozialpädagogische Förderung
Hilfen zur angemessenen Schulbildung oder Freizeitgestaltung
Unterstützung im sozialen Umfeld oder in der Familie
Verfahren:
Antrag beim örtlichen Jugendamt
Feststellung des Hilfebedarfs (ärztliche oder psychologische Stellungnahme)
Hilfeplanung im Dialog mit Eltern, Fachkräften und ggf. Schule
Entscheidung über Art, Umfang und Dauer der Hilfe
Grundlage: § 35a SGB VIII in Verbindung mit den Empfehlungen des Landesjugendamts Thüringen.
Pflegekinder
Nicht immer können Kinder und Jugendliche in ihrer Herkunftsfamilie leben. In solchen Fällen kann das Jugendamt als eine Form der Hilfen zur Erziehung eine Pflegefamilie vermitteln, die ein sicheres und förderliches Zuhause bieten.
Formen der Pflege:
Vollzeitpflege: dauerhafte Betreuung in einer Familie
Bereitschaftspflege: kurzfristige Aufnahme in akuten Krisensituationen
Verwandtenpflege: Betreuung durch Angehörige
Pflegeeltern werden sorgfältig durch die Jugendämter vorbereitet und fachlich begleitet. Das Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter durch Fachberatung sowie bei der Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte der Pflegekinderdienste.
Vormundschaften und Pflegschaften
Wenn Eltern ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen können oder dürfen, übernimmt eine Vormundin oder ein Vormund die rechtliche Verantwortung für das Kind.
Die Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft wird durch das Jugendamt geführt, wenn keine geeignete Einzelperson zur Verfügung steht.
Aufgaben der Vormundschaft:
Vertretung des Kindes in allen rechtlichen Belangen
Sicherung des Kindeswohls
Unterstützung bei schulischer und sozialer Entwicklung
Das Landesjugendamt unterstützt die öffentlichen Träger durch Fachberatung, Bereitstellung von Arbeitskreisen und Fortbildungen.
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigte nach Deutschland kommen, stehen unter besonderem Schutz.
Die Jugendhilfe trägt Verantwortung für ihre Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und Integration.
Das Landesjugendamt Thüringen ist zuständig für die thüringeninterne Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen und unterstützt die öffentlichen und freien Träger durch Fachberatung, Bereitstellung von Arbeitskreisen, Handreichungen und Fortbildungen zu Fragen zur Betreuung und Integration unbegleiteter Minderjähriger.
Ablauf nach Ankunft:
Vorläufige Inobhutnahme durch das Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
Clearingverfahren: Klärung von Alter, Herkunft, Gesundheitszustand und Schutzbedarf mit anschließender Meldung an die Landesverteilstelle
Zuweisung der Landesverteilstelle an einen öffentlichen Träger der Jugendhilfe zur Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)
Hilfeplanung des zuständigen Jugendamts und Bestellung einer Vormundin oder eines Vormunds
Ziele der Hilfe:
Schutz und Stabilisierung der jungen Menschen
Förderung von Sprachkenntnissen, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe
Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen
Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in Deutschland oder im Herkunftsland
Die wirtschaftliche Jugendhilfe sorgt dafür, dass Leistungen der Jugendhilfe rechtssicher und einheitlich finanziert werden. Sie ist zuständig für Kostenermittlung, Erstattung, Zuständigkeitsprüfung , Zahlungsverfahren und Kostenbeteiligung.
Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe:
Berechnung und Bewilligung von Kosten für Leistungen der Jugendhilfe, andere Aufgaben der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie der Heranziehung zu den Kosten gemäß § 91ff SGB VIII
Abwicklung von Kostenerstattungsverfahren zwischen den Trägern gemäß § 89 und § 89d SGB VIII
Beratung der Jugendämter bei Fragen zu Zuständigkeit und Finanzierung
Das Landesjugendamt stellt hierzu Arbeitshilfen, Formulare und Fortbildungen bereit.

In dieser Broschüre erklärt Luca, selbst ein Pflegekind, auf verständliche Weise, welche Rechte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien haben. Ob es um Mitbestimmung, den Kontakt zur Herkunftsfamilie oder den Alltag in der Pflegefamilie geht – Luca zeigt, dass jede Meinung zählt und Hilfe da ist, wenn etwas nicht gut läuft.
Die Broschüre richtet sich speziell an Pflegekinder und -familien. Die Broschüre ist über die Thüringer Jugendämter erhältlich sowie unter Publikationen des Ministeriums als Print-Exemplar bestellbar.
Das Landesjugendamt berät Jugendämter und Einrichtungen in allen Fragen der erzieherischen Hilfen, des Kinderschutzes und der wirtschaftlichen Jugendhilfe. In der folgenden Tabelle finden Sie die jeweilige Ansprechpersonen sowie Informationen zu regionalen Zuständigkeiten.
| Themen bzw. Aufgabengebiet | Name | Telefon | |
|---|---|---|---|
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Kyffhäuserkreis, Landkreis Nordhausen, Wartburgkreis | Stefan Amling | stefan.amling(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 632 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Stadt Erfurt, Saale-Orla-Kreis, Stadt Weimar | Sabrina Fein | sabrina.fein(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 633 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Landkreis Eichsfeld, Landkreis Gotha, Ilm-Kreis | Christiane Fischer | christiane.fischer(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 634 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Sömmerda | Christoph Klockau | christoph.klockau(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 636 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Landkreis Greiz, Unstrut-Hainich-Kreis, Landkreis Weimarer Land | Anja Liebmann | anja.liebmann(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 637 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Landkreis Hildburghausen, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Landkreis Sonneberg, Stadt Suhl | Sandra Meier | sandra.meier(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 638 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Landkreis Altenburger Land, Stadt Gera | Kerstin Vorpahl | kerstin.vorpahl(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 682 |
Einrichtungen für (teil)stationäre Hilfen zur Erziehung, Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Regionale Zuständigkeit: Saale-Holzland-Kreis, Stadt Jena | Petra Werner | petra.werner(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 683 |
| Erstmalige Betriebserlaubnisse von neuen Trägern | Stefan Oßwald | stefan.osswald(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 681 |
| Internate, die nicht der Schulaufsicht unterstehen (§ 2 Abs. 6 "Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht) | Stefan Oßwald | stefan.osswald(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 681 |
| Landesverteilstelle unbegleitete minderjährige Ausländer | Stefan Oßwald | stefan.osswald(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 681 |
| Teamleitung Fachberatung | Horst Plass | horst.plass(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 631 |
| Vollzeitpflege von Pflegekindern | Kerstin Vorpahl | kerstin.vorpahl(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 681 |
| Vormundschaften | Petra Werner | petra.werner(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 683 |
| Wirtschaftliche Jugendhilfe | Nicole Bürger Jacqueline Schade | nicole.buerger(at)tmsgaf.thueringen.de jacqueline.schade(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 639 |
| Zentrale Adoptionsstelle | Brita Fuchs | brita.fuchs(at)tmsgaf.thueringen.de | 0361 57 3811 635 |