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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt dazu bei, Chancengleichheit zu fördern sowie Krisen zu bewältigen.

 
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Was ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot der Jugendhilfe am Lernort Schule. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung und trägt dazu bei, Chancengleichheit zu fördern sowie Krisen zu bewältigen.

Zentrale Aufgaben sind:

  • Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern in individuellen Problemlagen

  • Unterstützung bei Übergängen (z. B. von Schule in Ausbildung)

  • Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktlösungsstrategien

  • Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften und außerschulischen Partnern

  • Durchführung präventiver Projekte und Gruppenangebote

Schulsozialarbeit ist freiwillig, vertraulich und an der Lebenswelt der jungen Menschen orientiert.

 
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Imformationsbroschüren

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Fachliche Empfehlung Schulsozialarbeit

Die Broschüre gibt einen kompakten Überblick über Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Schulsozialarbeit in Thüringen. Sie beschreibt Zuständigkeiten, Anforderungen an Fachkräfte und Träger sowie zentrale Qualitätsstandards – als fachliche Orientierung für Praxis, Träger und Schulen.

 
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Factsheet Schulsozialarbeit in Thüringen

Das kompakte Factsheet fasst zentrale Zahlen, Entwicklungen und Erfolge aus 10 Jahren Landesprogramm Schulsozialarbeit in Thüringen zusammen. Es bietet einen schnellen Überblick über rechtliche Grundlagen, Strukturen, Fachkräftezahlen und Qualitätssicherung für alle Interessierten.

 
 
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Fachliche Begleitung und Umsetzung des Landesprogramms

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Das Organisationsberatungsinstitut Thüringen e. V. (ORBIT) in Jena wurde mit der fachlichen Begleitung des Landesprogramms Schulsozialarbeit beauftragt. Es unterstützt die Qualitätsentwicklung durch Beratung, Fachveranstaltungen und Vernetzung der Akteure.

Die Schulsozialarbeit in Thüringen ist gesetzlich verankert in § 19a ThürKJHG und § 35a ThürSchulG.

Über das Landesprogramm werden derzeit mehr als 517 sozialpädagogische Fachkräfte an 483 Schulen gefördert (Stand: März 2023).

Rund ein Viertel der Stellen ist bei kommunalen Jugendämtern angesiedelt – der überwiegende Teil wird von freien Trägern der Jugendhilfe getragen.