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01-07/2026 Was braucht ein inklusiver Kinder- und Jugendschutz? – Gefährdung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen

Montag, 07.09.2026 - 10:00 Uhr bis Montag, 07.09.2026 - 17:00 Uhr

Der Schutzauftrag gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Handeln. Ziel ist, die fachkundige Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Hierbei besteht die gesetzliche Vorgabe, eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (iseF) einzubeziehen. Im Rahmen der Novellierung des SGB VIII und der damit verbundenen inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe, sind die Anforderungen an die Qualifikation der hinzuziehenden iseF gestiegen. Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Juni 2021 muss die Beratung durch eine iseF „insbesondere auch den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung tragen“ (§ 8a Abs. 4 Satz 2). Aus diesem Anspruch ergeben sich zahlreiche Herausforderungen, u.a.: welche Gefährdungsaspekte ergeben sich aufgrund der individuellen Situation der Betroffenen? Wie schätze ich den Grad der Gefährdung unter den besonderen Bedingungen möglichst genau ein? Woran erkenne ich, ob im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung eine Gefährdung vorliegt? Wie kann ich die Einschätzung des Risikos angemessen dokumentieren?
Eine erste Hilfestellung sollen die Teilnehmenden durch eine Einführung in den Aufbau und die Anwendung eines sogenannten ‚Indikatorenkatalogs‘ erhalten. Weiterhin werden die Anforderungen an eine inklusive Risikoeinschätzung, auf Grundlage einer konkreten Vorlage, gemeinsam erörtert.


Die Teilnehmenden werden gebeten, das jeweils verwendete Instrument zur Gefährdungseinschätzung zur Fortbildung mitzubringen.

 

Schwerpunkte:

  •  Einführung in den Indikatorenkatalog zur Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Kontext einer Behinderung

  •  Erläuterung einer Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Kontext einer Behinderung

  •  Erläuterungen zum Einsatz und Umgang

  •  Bearbeitung eines Kinderschutzverfahrens

Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe,  insoweit erfahrene Fachkräfte, Kinderschutzkoordinierende
   
verfügbare Plätze: 20
   
Uhrzeit: 

10:00 bis 17:00 Uhr

   
Referent*in: Frau Martina Müller Pädagogin, Erziehungswissenschaftlerin, Mediatorin, Verfahrens-pflegerin, Vorstandsmitglied im Verein ‚Leben mit Handicaps e. V.‘ Leipzig, Leitung des Beratungszentrums Ess-Störungen Leipzig (BEL)
   
Veranstaltungsort: Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) – Raum 1.64, Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt
   
Kosten: Es fallen keine Tagungsgebühren an. Speisen und Getränke können in der Cafeteria individuell erworben werden.
   
Anmeldeschluss: Juli 2026
   
verantwortlich: Felix Heyder

 


 
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Wichtiger Hinweis:
Bitte wählen Sie vor dem Absenden des Formulars aus dem Drop-Down-Menü die entsprechende Fortbildung aus.

 
 
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