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01-24/2026 Grundlagenseminar zum Leistungsrecht der Eingliederungshilfe – SGB IX kompakt und deren Bedeutung für die (inklusive) Kinder- und Jugendhilfe

Donnerstag, 26.11.2026 - 09:00 Uhr bis Donnerstag, 26.11.2026 - 16:00 Uhr

Seit dem 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Übertragung der vorrangigen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit seelischer, körperlicher, geistiger und Sinnesbehinderung ab 1. Januar 2028 unter das Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung erfolgt in drei Stufen, wobei die ersten beiden mit der Verkündung des KJSG (2021) und dem Inkrafttreten des § 10b SGB VIII (2024), bereits genommen wurden.

Der letzte Schritt hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (2028) ist gemäß Artikel 10 Abs. 3 KJSG maßgeblich von einem zu erlassenden Bundesetz abhängig, welches bis zum 1. Januar 2027 verkündet sein muss. In diesem sollen alle relevanten Aspekt für die zukünftige Kinder- und Jugendhilfe geregelt sein, insbesondere aber das Nähere über den leistungsberechtigten Personenkreis, die Art und den Umfang der Leistungen, die Kostenbeteiligung sowie das Verfahren (vgl. Artikel 1 Nummer 12 KJSG). Ein erster Referentenentwurf (IKJHG) wurde am 16. Oktober 2024 veröffentlicht und sah u.a. zahlreiche Übernahmen bestimmter Norme aus dem SGB IX in das zukünftige SGB VIII. 

Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmenden ein grundlegendes Verständnis zum Aufbau und zur Systematik der Teile 1 und 2 des SGB IX zu vermitteln, da anzunehmen ist, dass diese auch nach 2028 für die Kinder- und Jugendliche mit Beeinträchtigung bedeutsam sein werden. Entsprechend sollen zentrale Regelungen des Teilhaberechts, u.a. die Leistungsberechtigung, Zuständigkeiten, Leistungsgruppen und sich daraus ergebende Schnittstellen zu anderen Rehabilitationsträgern dargestellt und erläutert werden.

Je nach Stand einer möglichen Wiederaufnahme der Novellierung des SGB VIII werden die aktuellen rechtlichen Entwicklungen der zu erwartenden Änderungen synoptisch dargestellt und erörtert.

Schwerpunkte:

  • Grundsätzliches zum Aufbau und zur Systematik des SGB IX

  • Synoptische Betrachtung des geltenden und zukünftigen Leistungsrechts (vorbehaltlich)

  • ausgewählte Einblicke in die sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe (z. B. Verfahren, Leistungsberechtigte, Zuständigkeiten, etc.) 

  • Leistungskatalog bzw. Leistungsgruppen des SGB IX

Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
   
verfügbare Plätze: 25
   
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
   
Referent*in: Dr. Torsten Meisel
   
Veranstaltungsort: Haus des Thüringer Sports, Werner-Seelenbinder-Straße 1, 99096 Erfurt
   
Kosten: Es fallen keine Tagungsgebühren an. Speisen und Getränke können individuell im Umfeld des Veranstaltungsortes erworben werden.
   
Anmeldeschluss: 08.10.2026
   
verantwortlich: Felix Heyder

 


 
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