Werkstattreihe mit den Terminen 22.06.2026; 14.09.2026 und 07.12.2026
Die Werkstattreihe richtet sich an Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner und Verwaltungsmitarbeitende, die investive Förderung als strategisches Instrument der Jugendhilfeplanung nutzen möchten. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen, Verfahren und Entscheidungskriterien so miteinander zu verbinden, dass investive Maßnahmen fachlich begründet, transparent gesteuert und nachhaltig wirksam werden.
1. Veranstaltung am 22.06.2026 – Grundlagen und Bedarfsanalyse
Wie wird Bedarf für investive Maßnahmen erkannt und begründet?
Im Auftakt werden rechtliche Grundlagen (§ 74 Abs. 6 SGB VIII) und kommunale Zuständigkeiten erläutert. Es geht um die Abgrenzung zwischen laufender und investiver Förderung, um die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Infrastruktursteuerung sowie um Kriterien für förderfähige Investitionen. Praxisbeispiele und Diskussionen helfen, Bedarfserhebung und Prioritätensetzung zu strukturieren.
2. Veranstaltung am 14.09.2026 – Steuerung und Priorisierung
Wie entstehen faire und fachlich tragfähige Förderentscheidungen?
Dieser Termin widmet sich den Verfahren zur Priorisierung von Investitionsvorhaben, der Balance zwischen fachlicher Notwendigkeit und finanzieller Machbarkeit sowie den Steuerungsmechanismen zwischen Jugendhilfeausschuss, Verwaltung und freien Trägern. Anhand konkreter Szenarien werden Kriterien und Checklisten für Entscheidungsprozesse entwickelt.
3. Veranstaltung am 07.12.2026 – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
Wie wird investive Förderung zum Motor nachhaltiger Infrastruktur?
Der abschließende Workshop behandelt Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte, Beteiligungsformen und Qualitätskriterien für investive Maßnahmen. Im Fokus steht, wie geförderte Projekte langfristig wirksam bleiben und wie ein Leitfaden für transparente, teilhabeorientierte Investitionsentscheidungen entwickelt werden kann.
Schwerpunkte:
Fachliche und rechtliche Grundlagen
Verständnis der investiven Förderung nach § 74 Abs. 6 SGB VIII und ihrer Abgrenzung zu laufender Förderung
Bedarfsanalyse und Infrastrukturplanung
Methodische Zugänge zur Ermittlung von Bedarfen für bauliche und ausstattungsbezogene Maßnahmen, Steuerung und Priorisierung
Entwicklung transparenter Verfahren und Kriterien zur fachlich begründeten Mittelvergabe
Nachhaltigkeit und Teilhabe
Integration von Umweltaspekten, sozialräumlicher Passung und Beteiligung von Nutzer:innen
Qualitätssicherung und strategische Verankerung
Investive Förderung als Bestandteil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Jugendhilfeplanung
| Zielgruppe: | Jugendhilfeplaner*innen der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte | |
| verfügbare Plätze: | 15 | |
| Uhrzeit: | jeweils 09:30 - 15:30 Uhr | |
| Referent*in: | N. N. | |
| Veranstaltungsort: | wird mit der Einladung bekanntgegeben | |
| Kosten: | ||
| Anmeldeschluss: | ||
| verantwortlich: | Yvonne Hager |