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02-05/2026 Werkstatt investive Förderung in der Jugendhilfeplanung

Werkstattreihe mit den Terminen 22.06.2026; 14.09.2026 und 07.12.2026
Die Werkstattreihe richtet sich an Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner und Verwaltungsmitarbeitende, die investive Förderung als strategisches Instrument der Jugendhilfeplanung nutzen möchten. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen, Verfahren und Entscheidungskriterien so miteinander zu verbinden, dass investive Maßnahmen fachlich begründet, transparent gesteuert und nachhaltig wirksam werden.


1. Veranstaltung am 22.06.2026 – Grundlagen und Bedarfsanalyse
Wie wird Bedarf für investive Maßnahmen erkannt und begründet?
Im Auftakt werden rechtliche Grundlagen (§ 74 Abs. 6 SGB VIII) und kommunale Zuständigkeiten erläutert. Es geht um die Abgrenzung zwischen laufender und investiver Förderung, um die Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Infrastruktursteuerung sowie um Kriterien für förderfähige Investitionen. Praxisbeispiele und Diskussionen helfen, Bedarfserhebung und Prioritätensetzung zu strukturieren.

2. Veranstaltung am 14.09.2026 – Steuerung und Priorisierung
Wie entstehen faire und fachlich tragfähige Förderentscheidungen?
Dieser Termin widmet sich den Verfahren zur Priorisierung von Investitionsvorhaben, der Balance zwischen fachlicher Notwendigkeit und finanzieller Machbarkeit sowie den Steuerungsmechanismen zwischen Jugendhilfeausschuss, Verwaltung und freien Trägern. Anhand konkreter Szenarien werden Kriterien und Checklisten für Entscheidungsprozesse entwickelt.

3. Veranstaltung am 07.12.2026 – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung
Wie wird investive Förderung zum Motor nachhaltiger Infrastruktur?
Der abschließende Workshop behandelt Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte, Beteiligungsformen und Qualitätskriterien für investive Maßnahmen. Im Fokus steht, wie geförderte Projekte langfristig wirksam bleiben und wie ein Leitfaden für transparente, teilhabeorientierte Investitionsentscheidungen entwickelt werden kann.

Schwerpunkte:

  • Fachliche und rechtliche Grundlagen 

  • Verständnis der investiven Förderung nach § 74 Abs. 6 SGB VIII und ihrer Abgrenzung zu laufender Förderung

  • Bedarfsanalyse und Infrastrukturplanung

  • Methodische Zugänge zur Ermittlung von Bedarfen für bauliche und ausstattungsbezogene Maßnahmen, Steuerung und Priorisierung 

  • Entwicklung transparenter Verfahren und Kriterien zur fachlich begründeten Mittelvergabe

  • Nachhaltigkeit und Teilhabe 

  • Integration von Umweltaspekten, sozialräumlicher Passung und Beteiligung von Nutzer:innen

  • Qualitätssicherung und strategische Verankerung 

  • Investive Förderung als Bestandteil einer nachhaltigen, zukunftsorientierten Jugendhilfeplanung

Zielgruppe: Jugendhilfeplaner*innen der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte
   
verfügbare Plätze: 15
   
Uhrzeit: jeweils 09:30 - 15:30 Uhr
   
Referent*in: N. N. 
   
Veranstaltungsort: wird mit der Einladung bekanntgegeben
   
Kosten:  
   
Anmeldeschluss:  
   
verantwortlich: Yvonne Hager

 


 
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Wichtiger Hinweis:
Bitte wählen Sie vor dem Absenden des Formulars aus dem Drop-Down-Menü die entsprechende Fortbildung aus.

 
 
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Anmeldung

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