Im Seminar wird die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit von Jugendhilfeleistungen gegenüber Leistungen anderer Behörden behandelt, insbesondere - Eingliederungshilfeleistungen für körperlich/geistig behinderte junge Menschen nach dem SGB IX - Leistungen der Krankenkassen - Leistungen der Agentur für Arbeit - Leistungen des Schul-/Bildungssystems.
Die Rolle des Jugendamtes als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX und die Rechtsvorschriften, die hieraus von Bedeutung sind, werden ausführlich behandelt. Ebenso wird der aktuelle Sachstand auf dem Weg zur „Großen Lösung“ (Zusammenfassung der Zuständigkeit für alle jungen Menschen, unabängig von der Behinderungsart, im SGB VIII) dargestellt.
Grundzüge der Kostenerstattung werden ebenso behandelt.
Das Seminar ist für neue und erfahrende Mitarbeiter der Wirtschafltichen Jugendhilfe gleichermaßen geeignet.
Auf eine praxisnahe Darstellung anhand von Beispielsfällen und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung wird besonders Wert gelegt. Aus dem Teilnehmerkreis können Fälle aus der Praxis eingebracht werden.
Schwerpunkte:
Sachliche Zuständigkeit, Vor- und Nachrang von Leistungen der Jugendhilfe gegenüber anderen Leistungen
Rolle des Jugendamtes als Rehabilitationsträger
Vorschriften des SGB IX, u.a. Bestimmung des leistenden Rehabilitationsträgers nach § 14 SGB IX, Persönliches Budget, Teilhabeplanung
Kostenerstattung nach SGB IX und SGB X
Zielgruppe:
Mitarbeitende aus dem Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe der Thüringer Jugendämter
verfügbare Plätze:
25
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Referent*in:
Michael Wagner, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Jugendamtsleiter bei der Stadt Memmingen, seit 2010 nebenamtlicher Dozent für Jugendhilferecht
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