Auch knapp vier Jahren nach Inkrafttreten des BTHG bestehen noch viele Fragen zur Zuständigkeit und Abgrenzung der Leistungen zur sozialen Teilhabe gegenüber insbesondere den medizinisch-pflegerischen Leistungen.
Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung umfasst natürlich auch das Thema Sexualität. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gilt für alle Menschen. In den Ausbildungs- und Studiengängen wird das Thema jedoch eher zweitrangig, wenn überhaupt, behandelt.
In diesem Seminar werden das Gesamtplanverfahren des Eingliederungshilfeträgers, das Hilfeplanverfahren des Jugendhilfeträgers sowie das speziell im Recht der Rehabilitationsträger teilweise durchzuführende Teilhabeplanverfahren detailliert dargestellt und anhand von Beispielen nachvollzogen.
Der Schutzauftrag gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Handeln. Ziel ist, die fachkundige Abschätzung des Gefährdungsrisikos.
Der Schutzauftrag gem. § 8a Abs. 4 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Handeln. Ziel ist, die fachkundige Abschätzung des Gefährdungsrisikos. Hierbei besteht die gesetzliche Vorgabe, eine „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (iseF) einzubeziehen.
Es wird angenommen, dass es in Deutschland mittlerweile nur noch ca. 60 % sicher gebundene Kinder gibt. Die übrigen 40 % Prozent verteilen sich auch auf unsicher-vermeidende, unsicher-ambivalente und desorganisierte Bindungen. Nicht alle ent-wickeln eine Bindungsstörung nach ICD10/11.
Immer mehr Kinder und Jugendliche weichen augenscheinlich von der „Norm“ ab. Sie lassen sich nicht erziehen, sie lassen sich nicht verbiegen und sie stellen das gesamte erzieherische Konstrukt und unsere „altbewährten“ Systeme auf den Prüfstand.
Das Sehen ist entscheidend für die frühe Eltern-Kind-Interaktion, für das Lernen durch Beobachtung und das Nachahmen, das Spielen, für die Entwicklung der Mobilität und Selbständigkeit. Uneingeschränktes Sehvermögen ist ein förderlicher Faktor für die gesamte Entwicklung eines Kindes und macht alle Lernprozesse „kinderleicht“.
Anfang 2024 das Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrecht nach einem langen Diskussionsprozess in Kraft getreten. Es stellt das Recht der sozialen Entschädigung auf neue Grundlagen und verschafft ihm gegenüber dem bisherigen Recht eine deutlich systematischere Struktur.
In der Beratungspraxis führt die Frage „Wer zahlt?“ oft zu langwierigen Zuständigkeitsstreitigkeiten. Besonders komplex wird es, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) auf solche der Pflege (SGB XI und SGB XII) treffen und/oder bei jungen Menschen die Kinder- und Jugendhilfe (§ 35a SGB VIII) ins Spiel kommt.
11-06/2026 Systemsprenger oder Systemerweiterer Termin am 14. September 2026 - 1- tägig
11-07/2026 Autismusspektrumstörung - was nun oder na und? Termin am 17. November 2026- 1- tägig
11-08/2026 Bindung/ Bindungsstörung, Abgrenzung zu ASS Termin am 08. Dezember 2026- 1- tägig
Veranstaltungsabsagen
03-22/2026 „Virtual Reality nutzen und gestalten – Neue Wirkräume einnehmen“ Grundlagenworkshop
03-24/2026 „Virtual Reality nutzen und gestalten – Neue Wirkräume einnehmen“ Vertiefungsworkshop
Terminverschiebungen
01-34/2026 Diversitätssensible Schutzkonzepte mit verändertem Termin - NEU 28./29. Oktober 2026
02-05/2026 Werkstatt investive Förderung in der Jugendhilfeplanung mit veränderten Terminen - 22.Juni 2026 (NEU), 14. September 2026 und 7. Dezember 2026
03-22/2026 „Virtual Reality nutzen und gestalten – Neue Wirkräume einnehmen“ Grundlagenworkshop mit verändertem Termin - NEU 7.September 2026
03-24/2026 „Virtual Reality nutzen und gestalten – Neue Wirkräume einnehmen“ Vertiefungsworkshop mit verändertem Termin - NEU 8/9. September 2026
Organisatorische Hinweise und Teilnahmebedingungen
Bitte stellen Sie für den Fall einer kurzfristigen Verhinderung sicher, dass eine Person Ihrer Institution ersatzweise teilnehmen kann oder teilen uns langfristig mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Fehlen Sie unentschuldigt, behalten wir uns vor, Sie für mögliche weitere Fortbildungen im Kalenderjahr nicht mehr zu berücksichtigen.
Weitere Hinweise sowie Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
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