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Ansprechpartnerin

Silke Wiesenthal

Pressesprecherin

 
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Medieninformationen

Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Westen Polens

18.11.2019

Warnung - Kein Mitbringen von Lebensmitteln aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland!

Am 14. November 2019 wurde bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus, im Kreis Wschowski – etwa 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest festgestellt. Seit fünf Jahren gibt es ein Seuchengeschehen im östlichen Teil Polens, das etwa 250 km von dem aktuell gemeldeten Fall entfernt ist.

Bisher gibt es keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland.

Seit 2014 breitet sich das ASP-Virus in der Wildschweinepopulation sowie in Schweinebeständen im Osten Polens, in Litauen, Lettland, Estland, Rumänien, Moldawien, Ungarn, Tschechien, Belgien, Slowakei, Serbien und Bulgarien erheblich aus.

Ein Gefährdungspotential für eine Verschleppung der Seuche kann das unerlaubte Mitbringen von tierischen Lebensmitteln (v.a. Rohwürsten wie Schinken, Salami, Mett- oder Teewurst) im privaten Reiseverkehr aus Seuchengebieten darstellen. Wenn Reste von diesen Lebensmitteln dann – ebenfalls illegal – zu Haus- oder Wildschweinen gelangen, besteht ein extrem hohes Infektionsrisiko.  Ein weiteres, mögliches Risiko für die Einschleppung der Erkrankung könnten auch ggf. unzureichend desinfizierte, zurückkehrende Fahrzeuge darstellen, insbesondere, wenn lebende Schweine in die genannten Regionen exportiert wurden.

Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.

Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material, z.B. durch Wegwerfen von mit ASP-Virus behafteten Lebensmitteln in die Umwelt, wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesinstitut für Tiergesundheit, als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird vom FLI im Sinne eines „worst case scenario“ ebenso als hoch bewertet.

Über die Ursache der Verbreitung der ASP in das westliche Gebiet Polens ist noch Nichts bekannt.  Unachtsam weggeworfene Lebensmittel mit Herkunft aus Risikoregionen ist als Ursache wahrscheinlich, da der neue ASP-Fall etwa 250 km entfernt vom bisher bekannten ASP-infizierten Gebiet im östlichen Teil Polens liegt.

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.

Der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung dieser Tierseuche in die Tierbestände wäre enorm hoch. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Nahezu jedes infizierte Tier stirbt innerhalb kurzer Zeit. Die im Ausbruchsfalle von den Behörden zu ergreifenden Maßnahmen sind umfassend. Ein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar.  In den betroffenen Betrieben wären alle Schweine zu töten, größere Gebiete wären von Sperrmaßnahmen betroffen. Die Vermarktung von Schweinen und von Schweinen stammenden Erzeugnissen wird im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wild- oder Hausschweinen erheblich beeinträchtigt sein, auch mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf den gesamten Export von Schweinen und Erzeugnissen aus Deutschland.  

Sozialministerin Heike Werner weist deshalb ausdrücklich auf die bestehende, nunmehr nochmals angestiegene Seuchengefahr hin. Sie erklärt: „Die neue Situation nehme ich sehr ernst. Das Verbot des Mitbringens von tierischen Lebensmitteln aus den betroffen Gebieten sollte unbedingt beachtet werden. Dies gilt sowohl für Reisende als auch für Personen, die z.B. in der Landwirtschaft, in anderen Wirtschaftsbereichen oder als Transitfahrer beschäftigt sind.“

Ministerin Werner erklärt weiter „Die Afrikanische Schweinepest stellt seit längerem eine Bedrohung dar und die Vorbereitungen unserer Behörden für den Krisenfall laufen. Die letzte Übung mit Teilnehmern Landesamtes für Verbraucherschutz und mehrerer Landkreise zur Vorbereitung auf die Bekämpfung eines ASP-Ausbruchs fand im September 2019 statt.“  Die für die Seuchenbekämpfung zuständigen Behörden erhöhen nochmals die Aufmerksamkeit und prüfen die behördlichen Krisenpläne sowie die jeweiligen betrieblichen Notfallpläne.

Alle Schweinehalter werden darüber hinaus auch im Eigeninteresse aufgefordert, die Biosicherheit in den Betrieben zu erhöhen und die seuchenhygienischen Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu überprüfen sowie zu verschärfen. Dazu gehört eine strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, die Unterbindung jeglichen Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen, die Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und die strenge Kontrolle des Personen- und Tiertransportfahrzeugverkehrs. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.

Aufgrund der Gefahrenlage sind Hygienemaßnahmen bei der Jagd besonders wichtig. Die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter sind hierbei besonders hervorzuheben.

Zur schnellstmöglichen Erkennung einer möglichen Einschleppung des ASP-Virus ist insbesondere die Verstärkung der Überwachungsmaßnahmen bei Wildschweinen durch Untersuchung jedes tot aufgefundenen Wildschweines (sog. Falltiere) unerlässlich.

Wachsamkeit ist geboten. Alle Bürger, insbesondere Jäger, Landwirte, Tierärzte, aber auch Spaziergänger sind aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Beprobung, Untersuchung auf ASP sowie die unschädliche Entsorgung veranlassen.

 
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