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Ausbreitung der Geflügelpest in Osteuropa

24.01.2020

Nachweis auch bei einer Wildgans in Brandenburg: Erhöhte Vorsicht geboten

In Osteuropa wurden seit dem 31. Dezember 2019 in Hausgeflügelbeständen sowie bei Wildvögeln eine hochpathogene Influenza-Virus-Infektion (Geflügelpest) nachgewiesen, verursacht durch ein Influenzavirus des Subtyps H5N8. Darauf macht das Thüringer Sozial- und, Gesundheitsministerium aufmerksam. In diesem Jahr wurden bereits 22 Ausbrüche in sechs Ländern, Polen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien, die Tschechische Republik und die Ukraine, gemeldet.

Bisher ist vorwiegend Wirtschaftsgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Perlhühner und Puten) betroffen. Die Tierverluste einschließlich der vorgenommenen Bestandsräumungen liegen bisher bei mehr als einer halben Million Vögel in Osteuropa. Zudem wurde in der Nähe von betroffenen Geflügelbeständen im Bereich von Lubelskie (Polen) bei einem tot aufgefundenen Habicht das hochpathogene H5N8-HPAI-Virus nachgewiesen.

Am 20.01.2020 erfolgte der Nachweis von HPAIV H5N8 auch bei einer Blessgans in Deutschland, nahe der polnischen Grenze im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) und bei einer Geflügelhaltung in der Ukraine.

Die bislang vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass insbesondere Wildvögel zur Verbreitung der hochpathogenen Geflügelpest beigetragen haben. Der Geflügelhandel spielt als Risikofaktor ebenfalls eine Rolle.

Bisher gibt es noch keinen Geflügelpestfall in Thüringen sowie keine Hinweise auf ein vermehrtes Sterben von Wildvögeln. Eine erhöhte Aufmerksamkeit ist jedoch zwingend geboten. Deshalb werden Jäger und alle Bürger, die in der Natur unterwegs sind, gebeten, tote Wildvögel den jeweils zuständigen Veterinärämtern zu melden, damit diese Vögel umgehend auf das Virus untersucht werden können.

Das Thüringer Sozial- und, Gesundheitsministerium fordert alle Halter von Geflügel werden auf, ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Eine wichtige Maßnahme ist die Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in jeder Geflügelhaltung. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß,
  • möglichst die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung,
  • Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk,
  • hygienische Reinigung der Hände vor jedem direkten Tierkontakt und
  • keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freien Himmel mit Zugang zu Wildvögeln.

Hintergrund:

Das hochpathogene H5N8 Virus ist ein Geflügelpestvirus. Bei Erkrankung zeigen Vögel ausgeprägte schwere Krankheitsverläufe bis hin zu Todesfällen. Bis zum heutigen Stand wurden noch keine durch den aktuellen Geflügelpest-Virus verursachten Erkrankungen beim Menschen berichtet. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.