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Geflügelpestgeschehen in Thüringen weiterhin sehr dynamisch: Ermittlung von weiterem mit der Geflügelpest infizierten Geflügel läuft auf Hochtouren

26.03.2021

Nachdem ausgehend von einem Geflügelpestfall in Nordrhein-Westfalen das Virus in einen Geflügelbestand im Weimarer Land eingeschleppt worden ist, arbeiten die Veterinärbehörden auf Hochtouren an der Ermittlung von weiterem infizierten Geflügel (Kontaktbestände), um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.

Bisher wurden in 10 Landkreisen sowie den Städten Erfurt und Weimar durch die zuständigen Veterinärämter 94 Kontaktbestände zum Ausbruchsbestand in Nordrhein-Westfalen bzw. im Weimarer Land ermittelt. Bei 26 dieser Geflügelhalter wird aufgrund der klinischen Befunde des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) ebenfalls der Ausbruch der  Geflügelpest befürchtet. Ein amtlicher Verdacht wurde zum jetzigen Zeitpunkt bei Haltern der Landkreise Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Sömmerda, Saale-Holzlandkreis und der Stadt Erfurt ausgesprochen.

Die Ermittlungen unterstützend haben sich auch Käufer von Junghennen nach Aufrufen in der Presse gemeldet und so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Seuchengeschehens geleistet. Frau Ministerin Werner appelliert an jede*n Geflügelhalter*in in Thüringen, seiner/ ihrer rechtlichen Pflicht nachzukommen und Krankheitssymptome wie zum Beispiel Abnahme der Legeleistung, Verendungen von Geflügel dem zuständigen Veterinäramt zu melden (https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__4.html und https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__4.html ).

Das Geflügelpestgeschehen in Thüringen wird als sehr dynamisch eingeschätzt. Mit weiteren Feststellungen von H5N8 ist zu rechnen.

Hintergrund:

Seit dem 1. Oktober 2020 bis Ende 2020 wurden 510 Feststellungen bei Wildvögeln und 26 Feststellungen bei Hausgeflügel deutschlandweit gemeldet. Seit Beginn dieses Jahres wurden bereits in 96 Hausgeflügelhaltungen und bei 450 Wildvögeln Geflügelpestausbrüche gemeldet. Bei Hausgeflügelfällen sind besonders die nördlichen Bundesländer wie Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Veterinaerwesen/Dateien/Tiergesundheit/Gefluegelpest/GeflPestSchV.pdf.

Für weitere Informationen: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit.