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Gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – Sozialministerin Heike Werner: „Von Gewalt betroffene Frauen brauchen Schutz“

06.11.2020

Frauenhäuser dienen dem Schutz gewaltbetroffener Frauen. Sie bieten Unterkunft, Beratung und Zuflucht vor Gewalt. Dass es in Thüringen noch keine barrierefreien Frauenhäuser gibt, soll sich nun ändern. Auch die Aufnahme von Frauen mit Suchterkrankungen oder pflegebedürftiger Frauen ist ein Problem. Dazu unterzeichnete Thüringens Familienministerin Heike Werner eine gemeinsame Vereinbarung zum Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.

Um die noch bestehenden Hürden abzubauen, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Investitionen in Frauenhäusern aufgelegt. Dies stellt jährlich bis zum Jahr 2024 jeweils 30 Millionen Euro zur Verfügung. 750.000 Euro davon entfallen auf Thüringen. Mit einer Kofinanzierung durch die Kommunen, Träger oder das Land in Höhe von zehn Prozent können damit über 800.000 Euro investiert werden, um Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Frauenberatungsstellen in Thüringen barrierefrei zu gestalten.

Dazu sagt Thüringens Frauenministerin Heike Werner: „Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt – sei es im häuslichen Umfeld, an der Arbeitsstelle oder in der Öffentlichkeit. Von Gewalt betroffene Frauen brauchen Schutz. Und das insbesondere dann, wenn sie sich in einer zusätzlich schwierigen körperlichen oder psychischen Lage befinden. Ich freue mich, dass auch Thüringen nun die notwendige Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen hat. Daher möchte ich alle Träger von Frauenhäusern dazu einladen, entsprechende Anträge zu stellen, um die konkrete Situation vor Ort zu verbessern. Das ist sehr gut angelegtes Geld, mit dem sinnvolle und hilfreiche Investitionen getätigt werden können.“

Die Anträge können beim Thüringer Sozialministerium eingereicht werden. Nach Prüfung werden sie in Zusammenarbeit mit der Servicestelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA) bearbeitet. „Wir sind in Gesprächen mit Frauenhausvertreterinnen und -vertretern zu weiteren Anträgen“, erläutert Gabi Ohler, Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Landesregierung. „Unser Ziel ist es, die Träger so gut es geht bei der Antragstellung zu unterstützen und gemeinsam herauszufinden, wie die Frauenhäuser bedarfsgerecht ausgebaut werden können.“

Die Vergabe erfolgt in enger Abstimmung zwischen Bund, Land und Kommunen.

Hintergrundinformation:

Der Bund (BMFSFJ) fördert auf Grundlage einer am 18. Februar 2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Das Programm wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt, die jeweils eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abschließen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist Voraussetzung zur Teilnahme am Bundesinvestitionsprogramm.

In Thüringen gibt es derzeit zwölf Frauenhäuser und Schutzwohnungen, die an der Landesförderung teilnehmen. Sie halten zusammen 141 Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder vor. Die Kontaktdaten der Frauenhäuser finden sich unter https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaussuche/

Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" als bundesweites Beratungsangebot Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Dies gilt für Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

Frauen können sich in Thüringen direkt an die 24-Stunden-Notrufe der Frauenhäuser, die vier Interventionsstellen (Adressen unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/hilfe-und-beratung)  oder die Polizei (Telefon: 110) wenden.