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Gesundheitsministerin Heike Werner zum Bundeskabinettsbeschluss für ein Krankenhaustransparenzgesetz

13.09.2023

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Krankenhaustransparenzgesetz erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner:

"Wir unterstützen die Bemühungen nach mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten. Die Länder haben dem Bund angeboten, gemeinsam die bereits bestehenden Patienteninformationen zusammenzufassen und weiterzuentwickeln. Gegen ein Krankenhaustransparenzgesetz bestehen daher grundsätzlich keine Einwände, der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers setzt aber die Prioritäten falsch und würde aufgrund inhaltlicher Mängel eher zu Desinformationen und Intransparenz führen. Gekoppelt mit fiktiven Levelzuordnungen, die rechtlich und qualitativ keine Bedeutung haben, besteht die Gefahr von Fehlinformationen über die Qualität der Leistungsangebote. Hinzu kommen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen der Krankenhäuser durch Meldepflichten.

Viel wichtiger ist erstmal des Krankenhaus-Vergütungsreformgesetz des Bundes, welches sich nun durch das Vorziehen des Transparenzgesetzes verzögert hat. Denn nur auf Basis des Reformgesetzes können die Länder den Krankenhäusern verbindlich Leistungsgruppen zuweisen. Wenn das Bundesgesundheitsministerium, wie nun vorgesehen, aufgrund des konkreten Leistungsangebots für jedes Krankenhaus Leistungsgruppen ausweist, ist dies irreführend und vorgreiflich zur Krankenhausplanung.

Durch die Verzögerungen zur Erstellung des Gesetzentwurfs zur Krankenhausreform kann der Bund auch keine validen Auswirkungsanalysen vorlegen. Wir haben das von Anfang an gefordert, um frühzeitig einen Überblick über die Folgen der Bundesreform für die Thüringer Krankenhäuser zu bekommen. Der Bund hat hier seit Monaten nicht geliefert. Sollte das weiter der Fall sein, macht das auch unsere Krankenhausplanung deutlich schwieriger. Denn unser Ziel ist es, die neuen Bundesregelungen bereits frühzeitig soweit wie möglich zu berücksichtigen, um den Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben und eine umfangreiche Nachplanung zu verhindern.

Was es außerdem dringend braucht, ist eine Übergangsfinanzierung, bis die Reform greift. Für die Sicherung der Betriebskostenrefinanzierung ist der Bund verantwortlich. Angesichts der enormen Kostensteigerungen besteht sonst die Gefahr, dass einige Krankenhäuser insolvent werden, bevor die Krankenhausreform überhaupt in Kraft tritt. Darauf sollten wir uns jetzt konzentrieren."