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Gesundheitsministerin Werner kritisiert GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

11.09.2022

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehle an langfristigen Lösungen, stattdessen ist eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrags zu erwarten:

„Es ist absolut richtig, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden muss. Dazu braucht es allerdings nachhaltige Maßnahmen. Ein richtiger Schritt wäre, endlich die Unterfinanzierung der Versicherungsbeiträge von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern zu beenden. Das hatte sich die Ampel laut Koalitionsvertrag auch vorgenommen. Hier müsste der Bund jährlich rund zehn Milliarden Euro zusätzlich ausgeben. Noch besser wäre die Einführung einer Bürgerversicherung, in die wirklich alle einbezahlen. Stattdessen verliert sich die Bundesregierung im Klein-Klein und der Zusatzbeitrag wird weiter steigen. Aber nicht nur die Patientinnen und Patienten sind von den Einsparungen betroffen. Auch Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind durch die Kürzungen erheblich belastet. Es braucht jetzt eine solidarische Finanzierung der Krankenkassen, statt noch höherer Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.“

Im Einzelnen kritisiert die Thüringer Gesundheitsministerin eine Reihe von Punkten am Entwurf des Krankenkassen-Stabilisierungsgesetzes.

Kürzungen bei den Krankenkassen:

Die Reduzierung der Finanzreserven der Krankenkassen entzieht den Krankenkassen die Grundlage einer soliden und mittelfristig ausgerichteten Haushaltsführung. Es ist eine Anhebung des Zusatzbeitrags zu erwarten.

Kürzungen bei den Apothekerinnen und Apothekern:

Durch eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung des Apothekenabschlags um 23 Cent auf zwei Euro erhält eine durchschnittliche Apotheke rund 6.500 Euro pro Jahr weniger Apothekenhonorar. Hier bräuchte es eine Ausnahmeregelung zumindest für Apotheken in ländlichen Räumen, um deren Bestand nicht zu gefährden.

Ärztinnen und Ärzte:

Die Aufhebung der Neupatientenpauschale wird wahrscheinlich zu einer Reduzierung der Neuaufnahme von Patientinnen und Patienten führen. Eingeführt wurde die Regelung, um einen Anreiz zur Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten zu setzen. Damit sollte dem erhöhten Aufwand für Dokumentation und Diagnostik entsprochen werden. Nach einer Veröffentlichung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) hat die Anzahl der Neupatientinnen und -patienten in Deutschland in der Zeit von 2019 bis 2021 um zwölf Prozent zugenommen. Der Anstieg in Thüringen beträgt dabei 18 Prozent und ist somit der dritthöchste in Deutschland. Thüringer Arztpraxen haben somit von dieser Regelung mehr profitiert als Arztpraxen in anderen Regionen.

Gleichzeitig mit den beispielhaft genannten Kürzungen steigen auch für Apotheken und Arzt- beziehungsweise Zahnarztpraxen die Energiekosten deutlich. Hier bedarf es dringend einer Entlastung durch den Bund.