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Gleichstellungsbeauftragte Ohler: „Parität ist eine Frage der Gerechtigkeit"

14.07.2020

„Wenn das Verfassungsgericht am 15. Juli in Weimar in erster Instanz über das Paritätsgesetz in Thüringen entscheidet, geht es um nicht weniger als die Auslegung der Thüringer Verfassung und des Grundgesetzes“, stellt die Thüringer Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau, Gabi Ohler, fest.

Demzufolge sind Staat und Land gesetzlich dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern und dazu geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu muss man sich fragen: Werden Frauen, die in Deutschland mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, angemessen beteiligt? Oder werden sie nach wie vor durch Strukturen und traditionelle Machtgefüge ausgegrenzt? Ist Letzteres der Fall, muss der Staat nachhelfen.


„Argumente wie ‚Frauen wollen sich nicht beteiligen‘ oder ‚Frauen sind weniger qualifiziert als Männer‘ halte ich für mehr als durchsichtig. Die Hälfte der Repräsentation, die Hälfte der Parlamentssitze, der Aufsichtsratsposten, der Führungssessel bedeutet immer auch: Männer müssen Macht, Sitze und Posten abgeben. So lange eine gerechte Beteiligung von Frauen an überkommenen Machtstrukturen scheitert, brauchen wir definierte Vorgaben der Beteiligung“, so Ohler.

Das bedeute auch, die passive Akzeptanz benachteiligender politischer und gesellschaftlicher Strukturen zu bekämpfen, erklärt Ohler. „Die Auseinandersetzung um eine paritätische Besetzung der Landtage und Quoten in Politik und Gesellschaft ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so die Gleichstellungsbeauftragte.

Zum Hintergrund:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, heißt es im Grundgesetz in Art. 3, Abs. 2. In der Thüringer Verfassung ist in Art. 2, Abs. 2 nahezu inhaltsgleich zu lesen: „Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öf­fentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Berei­chen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnah­men zu fördern und zu sichern.“