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Jetzt Vorschlag einreichen: Thüringer Rose 2025

28.01.2025

Mit der „Thüringer Rose“ werden Menschen geehrt, die sich in uneigennütziger, engagierter Weise ehrenamtlich im sozialen Bereich einsetzen.

Die Auszeichnung erinnert an Elisabeth von Thüringen und ihr karitatives Wirken, das eng mit der Legende vom „Rosenwunder“ verbunden ist. Ihre bewusste Abkehr vom Reichtum und ihr selbstloser Einsatz für Arme und Kranke verdienen bis heute große Anerkennung – unabhängig von Konfession, Religion oder Weltanschauung.

Wer kann vorgeschlagen werden?

Alle Personen, die in Thüringen ehrenamtlich im sozialen Bereich tätig sind.

Beispiele:

  • Betreuung von kranken Menschen

  • Mitarbeit in Selbsthilfegruppen

  • Engagement in sozialen Organisationen

Wer kann Vorschläge einreichen?

Vorschläge können von folgenden Gruppen eingereicht werden:

  • Organisationen, Vereine und Institutionen im sozialen Bereich

  • Kommunen und Landkreise

  • Privatpersonen

Bis wann können Vorschläge eingereicht werden?

Vorschläge können jedes Jahr bis zum 31. März eingereicht werden.

Wie können Vorschläge eingereicht werden?

Die Einreichung erfolgt schriftlich per E-Mail oder postalisch an:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Referat M 2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt
E-Mail: Thueringer-Rose@tmsgaf.thueringen.de

Bitte beachten:

  • Eine aussagekräftige Begründung ist erforderlich.

  • Die genaue Anschrift der vorgeschlagenen Person muss angegeben werden.

Wie werden die Preisträger ausgewählt?

Eine Jury wählt aus den Vorschlägen maximal sechs Personen aus. Die Auszeichnung erfolgt feierlich im Juli auf der Wartburg in Eisenach.