Zum gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) erklärt Thüringens Sozial- und Gesundheitsministerin Katharina Schenk:
"Der Kabinettsentwurf enthält einige wichtige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist vollständig vom Tisch. Auch die Verschlechterungen bei den Zuschüssen für die Pflege im Heim und bei der Tariftreue wurden zurückgenommen. Das sind wichtige Korrekturen, für die wir uns gemeinsam mit vielen Akteuren aus der Pflege eingesetzt haben.
Gleichzeitig bleibt der Entwurf in zentralen Fragen hinter den Anforderungen an eine nachhaltige Pflegereform zurück. Eine Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht auf Kosten von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Ländern und Kommunen gehen. Wenn der Bund Leistungen ausweitet oder verändert, muss er auch für eine angemessene Finanzierung der daraus entstehenden Kosten sorgen. Pflege reformieren heißt, Verantwortung fair zu verteilen. Hier erwarte ich eine belastbare Lösung.
Auch bei den Leistungsansprüchen besteht Änderungsbedarf: Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 soll entfallen, gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Begutachtung angehoben. Damit werden Zugänge zu Pflegeleistungen erschwert. Das lehne ich ab.
Die Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen bleiben ebenfalls ein ungelöstes Problem. Der im Zukunftspakt Pflege angelegte Sockel-Spitze-Tausch (Pflegedeckel) fehlt, ebenso ein Ausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung.
Im Ergebnis lässt sich sagen: Es gibt nach wie vor kein schlüssiges Gesamtkonzept und im kommenden Jahr braucht es nun eine Reform zur Reform. Statt der dringend benötigten Systemumstellung werden an verschiedenen Stellen neue Baustellen geschaffen. Zentrale Probleme bleiben ungelöst. So kann man Pflege nicht zukunftsfest machen.“