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Kosten und Zeit sparen bei der Eichung von Handelswaagen

Terminbuchung ab sofort möglich

Zur Ermittlung des Preises vieler Waren wird deren Gewicht vor oder beim Verkauf mittels einer Handelswaage bestimmt. Damit Kundinnen und Kunden genau die Menge erhalten, für die sie bezahlt haben, werden diese Handelswaagen regelmäßig amtlich überwacht und geeicht.

Die rechtliche Grundlage für die Eichung bildet das Mess- und Eichgesetz. Danach sind Betreiber von Waagen verpflichtet, die Eichung fristgerecht bei der Eichbehörde zu beantragen. Um die Eichung vor Ort durchführen zu können bedarf es der Absprache zwischen Betreiber und Behördenmitarbeiter, um einen passenden Termin vereinbaren zu können. Dieses Verfahren ist nun deutlich vereinfacht worden.

Bei bestimmten Waagentypen (Handelswaagen der Genauigkeitsklasse III bis 150 Kilogramm) kann die Eichung auch in der Amtsstelle durchgeführt werden.

Den Termin bucht der Betreiber selbst nach Bedarf mittels Online-Terminreservierung (https://www.etermin.net/Masse-Waagen) und erhält dabei außerdem einen Rabatt von 50 Prozent auf die Grundgebühr der Eichkosten. Bei der Terminreservierung wird automatisch eine Eingangsbestätigung an den Betreiber versendet, umständliche Terminabsprachen entfallen.

Für Betreiber und Behörde bedeutet das Verfahren eine deutliche Kosten- und Zeitersparnis. Wenn sich das Verfahren bewährt, soll es auch bei anderen Leistungen der Eichbehörde zum Einsatz kommen.

Weiterführende Informationen:

Für die Eichung von Handelswaagen ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig. Alle Information und Kontaktdaten finden Sie unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/eichwesen

Portal zur Online-Terminreservierung: https://www.etermin.net/Masse-Waagen