Das Thüringer Kabinett hat den Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, Rechtssicherheit für sogenannte 24/7-Läden – also digitalisierte Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal – zu schaffen und zugleich den Schutz der Beschäftigten sowie den Sonn- und Feiertagsschutz klar zu regeln.
Klarheit für neue Verkaufsformen
In den vergangenen Jahren haben sich neue, digitalisierte Verkaufsformate etabliert, insbesondere personalfreie Kleinstsupermärkte. Diese waren bislang im Thüringer Ladenöffnungsgesetz nicht ausdrücklich geregelt. Daraus ergaben sich Unsicherheiten für Betreiberinnen und Betreiber sowie für die zuständigen Vollzugsbehörden, insbesondere im Hinblick auf Öffnungen an Sonn- und Feiertagen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf schließt die Landesregierung diese Regelungslücke. Kernstück ist die Einführung einer Ausnahmeregelung für Verkaufsstellen ohne Verkaufspersonal in einem neu geschaffenen § 7a des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
