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Ministerin Werner stellte Ergebnisse des aktuellen Arbeitsschutzberichts vor

24.09.2019

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute dem Kabinett den Jahresbericht der Thüringer Arbeitsschutzbehörden 2018 vorgestellt. Der Jahresbericht informiert über Schwerpunkte des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes im Jahr 2018.

Arbeitsministerin Heike Werner sagte: „Das Themenfeld Arbeitsschutz hat für die Landesregierung eine große Bedeutung. Zu unserem Verständnis von Guter Arbeit, für die wir uns einsetzen, gehört ein umfassender Gesundheits- und Arbeitsschutz aller Beschäftigten. Umso mehr freut es mich, dass die Koalitionsfraktionen im Landeshaushalt 2020 zwei weitere Stellen für die Abteilung Arbeitsschutz im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz vorgesehen haben. Auch wenn sich der Abwärtstrend bei den schweren und tödlichen Arbeitsunfällen auch im Jahr 2018 erfreulicherweise fortgesetzt hat, ist dürfen die Arbeitsschutzbehörden in ihren Anstrengungen nicht nachlassen.“

Ausgewählte Ergebnisse

Kontrolltätigkeit

Im Jahr 2018 waren die Thüringer Arbeitsschutzbehörden für den Vollzug der Arbeitsschutzbestimmungen in rund 87.500 Betrieben mit etwa 918.000 Beschäftigten zuständig.

Im Jahr 2018 wurden 8.284 Überprüfungen in Betrieben zu unterschiedlichen Sachgebieten durchgeführt. Die Schwerpunkte lagen bei:

1.998   Überprüfungen in Arbeitsstätten,

1.801   Kontrollen der Arbeitsschutzorganisation,

1.554   Überprüfungen technischer Arbeitsmittel und Medizinprodukte,

  528    Revisionen zum Umgang mit Gefahrstoffen und

  662    Inspektionen überwachungsbedürftiger Anlagen wie Flüssiggas-Behälter, Aufzüge und Dampfkessel sowie

  823    Überprüfungen auf dem Gebiet des sozialen Arbeitsschutzes.

Der soziale Arbeitsschutz dient dem Schutz von besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppen, beispielsweise Jugendlichen, werdenden Müttern und Schwerbehinderten.

Auf die 6.084 festgestellten Beanstandungen reagierten die Arbeitsschutzbehörden mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Nachbesichtigungen.

Mit 518 Verwarnungen wurde das Vorjahresniveau erreicht. Der Rückgang der Zahl der Bußgeldbescheide auf insgesamt 655 im Jahr 2018 (im Jahr 2017 waren es noch 860) ist insbesondere auf den Rückgang bei den Anzeigen von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften im Straßenverkehr zurückzuführen.

Arbeitsunfälle

Den Thüringer Arbeitsschutzbehörden wurden im Berichtsjahr 7.434 Arbeitsunfälle gemeldet (2017: 8.630).

Im Jahr 2018 wurden den Thüringer Arbeitsschutzbehörden dabei neun tödliche Arbeitsunfälle angezeigt, fünf weniger als im Vorjahr. Auch bei den schweren Unfällen gab es einen Rückgang, und zwar von 46 im Jahr 2017 auf 40 im Jahr 2018.

Als schwerer Arbeitsunfall gilt ein Unfall, in dessen Folge voraussichtlich ein Anspruch des Verletzten auf Geldleistungen des Unfallversicherungsträgers entsteht, was im Regelfall bei einer Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen der Fall ist. Diese Voraussetzung ist im Allgemeinen erfüllt, wenn insbesondere folgende Verletzungen eingetreten sind: Schädelfraktur, schweres Schädelhirntrauma, Wirbelsäulenfraktur, Beckenfraktur, offene Frakturen großer Röhrenknochen, Verluste von Gliedmaßen außer einem einzelnen Finger, innere Verletzungen, schwere Verbrennungen und schwere Hitzeschäden, schwere Verätzungen, akute Vergiftungen sowie schwere Augenverletzungen.

Die Baubranche bleibt hinsichtlich der Unfallzahlen ein gefährlicher Arbeitsplatz. Hauptunfallereignisse für schwere und tödliche Arbeitsunfälle waren einmal mehr die Absturzunfälle wie auch herabstürzende Teile und Massen sowie der unsachgemäße Umgang mit Fahrzeugen. Von den neun tödlichen Arbeitsunfällen geschahen vier auf Baustellen.

Beispiele

Dauerthema Asbest: Weil in den 1970er Jahren sehr viel Asbest in Gebäuden verbaut wurde, besteht bei Abriss- und Sanierungsarbeiten ein hohes Risiko, krebserzeugenden Asbeststaub einzuatmen. Umso wichtiger ist es, dass alle Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung eingehalten werden. Im letzten Jahr hat die Arbeitsschutzbehörde Strafanzeige gegen ein Unternehmen erstattet, weil die vorgelegte Sachkunde nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach.

Eine anonyme Anzeige war Anlass für eine Kontrolle in einem Produktionsbetrieb in der Region Südthüringen. Die Auswertung der Arbeitszeitaufzeichnungen brachte gleich mehrere Verstöße wegen Überschreitung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden sowie eine unzulässige Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zutage. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Kontakt zum Zoll aufgenommen.

Ausblick 2019

In Thüringen ereigneten sich nach derzeit vorliegenden Information im Jahr 2019 bisher zwei tödliche sowie 25 schwere Arbeitsunfälle (Stand: 9. September 2019). Das lässt hoffen, dass die entsprechenden Zahlen des Jahres 2018 unterschritten werden.

Weitere Informationen

Jahresbericht 2018 der Thüringer Arbeitsschutzbehörden: https://www.tmasgff.de/publikationen#32