Worum geht es beim Pflegeneuordnungsgesetz?
Das Bundespflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die pflegerische Versorgung in Deutschland weiterentwickeln und die soziale Pflegeversicherung finanziell auf eine stabilere Grundlage stellen. Der aktuelle Referentenentwurf enthält dazu unter anderem Regelungen zu den Leistungen für Pflegebedürftige, zur Unterstützung pflegender Angehöriger sowie zur Finanzierung der Pflegeversicherung.
Im Zusammenhang mit der Demonstration des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) am 24. August in Erfurt hat Thüringens Sozial- und Gesundheitsministerin Katharina Schenk zum vorliegenden Referentenentwurf Stellung genommen.
Inhaltselement überspringen Regelungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens betrifft die häusliche Pflege und die Situation pflegender Angehöriger. Das unter Beteiligung der Länder erarbeitete Eckpunktepapier „Zukunftspakt Pflege“ vom Dezember 2025 sieht unter anderem eine Stärkung der häuslichen Pflege und eine bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen vor.
Ministerin Schenk fordert, diese Ziele bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes zu berücksichtigen:
„Wir haben mit dem Zukunftspakt Pflege unter anderem den Anspruch formuliert, dass die häusliche Pflege gestärkt und die Menschen, die sie tragen, besser unterstützt werden sollen. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf an wichtigen Stellen noch nicht gerecht. Gerade pflegende Angehörige brauchen verlässliche Unterstützung und soziale Absicherung. Wer heute Verantwortung für einen pflegebedürftigen Angehörigen übernimmt, darf dadurch morgen nicht bei der eigenen sozialen Absicherung schlechter dastehen.“
Thüringen fordert Anpassungen
Aus Thüringer Sicht sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile: Der im „Zukunftspakt Pflege“ empfohlene Sockel-Spitze-Tausch soll umgesetzt werden.
Absicherung pflegender Angehöriger: Die Rentenversicherungsbeiträge für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Pflege einschränken, sollen aus Sicht der Ministerin nicht gekürzt werden.
Finanzierung der Pflegeversicherung: Die finanzielle Mitverantwortung des Bundes für die soziale Pflegeversicherung soll gestärkt werden.
Unterstützungsangebote und Nachbarschaftshilfe: Bei einer bundeseinheitlichen Regelung sollen die Erfahrungen der Länder berücksichtigt werden. Die entsprechende Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes soll nach Forderung der Ministerin im Einvernehmen mit den Ländern beschlossen werden.
Fachkräftesicherung: Die Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen sollen so gestaltet werden, dass sie die Gewinnung und Bindung von Fachkräften unterstützen und den bestehenden Fachkräftemangel nicht weiter verschärfen.
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im weiteren Verfahren. Die genannten Punkte sollen aus Thüringer Sicht in die weiteren Beratungen über die Ausgestaltung der Pflegeversicherung einfließen.