Preise für vorbildliches betriebliches Eingliederungsmanagement werden verliehen
24.08.2023
In den Räumen des Thüringer Arbeits- und Sozialministeriums werden heute zwei Thüringer Unternehmen ausgezeichnet, die nicht nur die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllen. Sie verfügen darüber hinaus auch über ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach überstandener Krankheit wieder in den Betrieb einzuführen.
Ausgezeichnet werden das Ökumenische Hainich-Klinikum Mühlhausen in der Kategorie der privaten Arbeitgeber und die Sparkasse Jena-Saale-Holzland als öffentlicher Arbeitgeber. Der Preis wird zum 7. Mal vergeben und ist mit 10.000 Euro je Preisträger aus Mitteln der Ausgleichsabgabe dotiert.
„Ich danke beiden Unternehmen für ihr umfassendes Engagement und gratuliere sehr herzlich zu dieser Auszeichnung. Das ist Teilhabe in einer beispielhaften Form und darauf können beide Preisträger sehr stolz sein. In diesem Zusammenhang möchte ich alle Thüringer Unternehmen dazu aufrufen, sich in diesem Bereich mehr zu engagieren und ihr Möglichstes zu tun, damit Menschen den Weg zurück an ihren Arbeitsplatz finden und diesen auch weiterhin gut und ohne Barrieren ausfüllen können“, so Arbeits- und Sozialministerin Werner.
Die häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Lebensverlauf eintretende Krankheit. In den letzten Jahren sind viele Schritte zu mehr Teilhabe gegangen worden. Zunehmend äußern sich Betroffene in eigener Sache – und werden auch wahrgenommen. Insgesamt gibt es aber noch viel zu tun.
Menschen mit Schwerbehinderung sind nach wie vor zu einem höheren Prozentsatz arbeitslos als andere Erwerbspersonen, auch bei besserer Qualifikation. Ihre Arbeitslosigkeit dauert zudem deutlich länger an. Diese Ungleichlage wird auch durch die aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit bestätigt:
Die jüngsten Zahlen für Thüringen weisen eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 4,4 Prozent aus. Deutschlandweit liegt die Quote bei 4,6 Prozent. Die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent wird also weder im Bundesdurchschnitt noch innerhalb Thüringens erreicht.
„Umso wichtiger ist es, weiter an dem Thema zu arbeiten, gezielte Maßnahmen zur gesundheitlichen Fürsorge in den Betrieben zu fördern und besonderes Engagement in diesem Bereich auch zu würdigen“, so Ministerin Werner abschließend.