Zum einstimmigen Beschluss des Bundestages zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten betont Thüringens Frauen- und Familienministerin Katharina Schenk:
„Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer mitfühlenden und gerechteren Frauen- und Familienpolitik. Dieser Meilenstein erkennt die psychischen und körperlichen Belastungen an, denen Frauen nach einer solch einschneidenden Erfahrung ausgesetzt sind. Denn: Mutter bleibt man auch, wenn man einen tragischen Verlust des Kindes erleiden musste.
Bislang mussten betroffene Frauen sich jedoch auf die Kulanz ärztlicher Krankschreibungen verlassen. Mit dem neuen Gesetz wird ein neuer verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der Frauen schützt und ihnen Raum für Trauer und Genesung gibt. Dies ist nicht nur ein Zeichen von Empathie, sondern auch ein Ausdruck von Respekt und Anerkennung gegenüber den Betroffenen.
Thüringen setzt sich dafür ein, dass diese bundesrechtlichen Regelungen auch in der Praxis gut umgesetzt werden.“