Inhaltselement überspringen 

Statements der Thüringer Sozial- und Gesundheitsministerin Katharina Schenk zur heutigen Bundesratssitzung

Die Thüringer Sozial- und Gesundheitsministerin Katharina Schenk vertritt den Freistaat Thüringen heute im Bundesrat. Die folgenden Statements der Ministerin übersenden wir zur weiteren Verwendung.

Tariftreuegesetz:

„Das Bundestariftreuegesetz ist ein starkes Signal für faire Arbeit, gute Löhne und einen Wettbewerb, der nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Öffentliche Mittel müssen an klare soziale Standards gebunden sein. Tarifbindung sorgt für Verlässlichkeit – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für verantwortungsbewusste Unternehmen. Gleichzeitig zeigt sich: Dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Angleichung der Einkommen zwischen Ost und West weiter vorangekommen als anderswo. Deshalb ist dieses Gesetz ein wichtiger arbeitsmarktpolitischer Schritt für Thüringen und für ganz Deutschland. Tariftreue stärkt Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, und verhindert, dass sich diejenigen Vorteile verschaffen, die über niedrige Löhne konkurrieren.“

Krankenhausanpassungsgesetz:

„Das Reformziel ist nach wie vor richtig und muss nun endlich auf den Weg gebracht werden. Für Thüringen ist wichtig: Die Behandlung muss gut sein, die Krankenhäuser sollen wirtschaftlich arbeiten können – und die Menschen sollen weiterhin in ihrer Nähe eine gute Basisversorgung erhalten. Ein zentraler Punkt sind aus Thüringer Sicht die Überarbeitungen zum Transformationsfonds. Dieser steht mit dem aktuellen Gesetzentwurf auch zur Erhaltung und Anpassung bestehender Krankenhausstandorte zur Verfügung. Das ist uns besonders wichtig, denn es berücksichtigt die spezielle Situation der Krankenhauslandschaft in den ostdeutschen Bundesländern. Hier hat bereits in den 1990er Jahren eine wesentliche Strukturbereinigung mit Schließungen und Konzentrationsprozessen stattgefunden. Es geht für uns also weniger um die Schließung von Standorten, sondern vielmehr um Ertüchtigung und notwendige Anpassungen im Bestand an die Anforderungen der neuen Leistungsgruppen.“
Pflegebudget:

„Die aktuelle Ausgestaltung des Pflegebudgets setzt ökonomische Fehlanreize, die dringend behoben werden müssen. Das Pflegebudget wurde einst als Schutzschirm für Pflegekräfte im Krankenhaus eingeführt. Es soll dafür sorgen, dass Pflegepersonal nicht als ‚Kostenfaktor‘ gesehen wird, an dem man sparen kann, sondern dass jede benötigte Pflegestelle besetzt und gegenfinanziert wird. In Zeiten des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, hochqualifizierte Pflegefachkräfte für Tätigkeiten einzusetzen, die nicht ihrer Ausbildung und Kompetenz entsprechen. Wir brauchen klare, transparente und bundesweit verbindliche Vorgaben. Nur so stellen wir sicher, dass das Pflegebudget tatsächlich der Stärkung der Pflege direkt an den Patientinnen und Patienten dient und nicht für fachfremde Tätigkeiten eingesetzt wird.“