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Verlängerung des Landesjugendförderplans Thüringen bis Ende 2028

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08. September 2025 die Verlängerung des Landesjugendförderplans 2023–2027 bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen.

Mit diesem Beschluss wird festgestellt, dass der im Landesjugendförderplan 2023–2027 ausgewiesene fachlich begründete Bedarf über den bisherigen Förderzeitraum hinaus fortbesteht. Er bleibt damit auch über das Jahr 2027 hinaus Grundlage für die Förderung im Rahmen des Landesjugendförderplans bis zum 31. Dezember 2028.

Die Verlängerung sichert die Kontinuität der bestehenden Förderstruktur und gewährleistet verlässliche Rahmenbedingungen für die geförderten Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen.

Ausblick auf den Landesjugendförderplan 2029–2033

Parallel zur Verlängerung des laufenden Förderzeitraums beginnt die Vorbereitung der nächsten Förderperiode 2029–2033. Der weitere zeitliche Ablauf ist wie folgt vorgesehen:

  • Bis Ende 2026 soll dem Landesjugendhilfeausschuss ein Planungskonzept für den Landesjugendförderplan 2029–2033 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
    Dieses Konzept wird die strategischen Schwerpunkte, die Verfahren der Bedarfsermittlung sowie die Struktur des Planungsprozesses definieren.

  • Ab 2027 ist die Einrichtung thematischer Arbeitsgruppen vorgesehen, die die inhaltliche Erarbeitung des neuen Landesjugendförderplans übernehmen.
    Dabei werden Fachakteure der Jugendhilfe einbezogen, um eine breite fachliche Beteiligung sicherzustellen.

Über den Beginn der einzelnen Arbeitsphasen, Beteiligungsmöglichkeiten sowie weitere Schritte im Fortschreibungsprozess wird fortlaufend informiert.