Inhaltselment überspringen 

Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen

In Thüringen vertreten verschiedene Gremien und Beauftragte auf Landes- und kommunaler Ebene die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Inklusion und Gleichstellung zu fördern sowie die Umsetzung der Rechte von Menschen m

 
Inhaltselment überspringen 

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wird durch den Thüringer Landtag in geheimer Wahl für die Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat seinen Dienstsitz beim Thüringer Landtag und steht unter der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten.

Die Aufgaben des Landesbeauftragten sind im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Sie umfassen unter anderem:

  • Hinwirkung auf die Umsetzung und Einhaltung des ThürGIG, sowie dessen Ausführungsverordnung,

  • Ergreifung und Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau von geschlechterspezifischen behinderungsbedingten Benachteiligungen,

  • Beratung der Träger der öffentlichen Gewalt sowie privater Institutionen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK),

  • Beratung und Schulung von Behörden, Verbänden, Institutionen und Bürgern zu Fragen der barrierefreien Raum-, Verkehrs-, Dokumenten- und Internetgestaltung (Landesfachstelle für Barrierefreiheit),

  • Ansprechpartner für die individuellen und allgemeinen Probleme von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen und von Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen,

  • Erweiterung des Verständnisses der Allgemeinheit für Menschen mit Behinderungen z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit,

  • Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien,

  • Vorsitz des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen und Leitung der Geschäftsstelle des Beirats,

  • Berichterstattung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung über die Tätigkeit des Landesbeauftragten.

Zur Erfüllung der vorgenannten Ziele arbeitet der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen mit Verwaltungen, Institutionen, Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zusammen.

 
Inhaltselment überspringen 

Kommunale Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen

Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen nehmen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Inklusion und Gleichstellung auf kommunaler Ebene ein. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Teilnahme an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrats, des Kreistages, des Gemeinderates oder der Gemeinschaftsversammlung,

  • Beratung des Stadtrats oder Kreistags und der jeweiligen Verwaltung bei der Umsetzung der Ziele des ThürGIG,

  • Beratung von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie Verbänden von Menschen mit Behinderungen in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten,

  • Wahrung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit Behinderungen,

  • Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Institutionen,

  • Anforderung von behördlichen Auskünften sowie Einsichtnahme in Akten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften und

  • Mitwirkung in regionalen und überregionalen Gremien.

Nach dem ThürGIG sind die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zu berufen. Das Thüringer Sozialministerium unterstützt die Berufung hauptamtlicher Beauftragter durch eine Förderung der Personalkosten.

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bildet zusammen mit den Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen eine Landesarbeitsgemeinschaft. Diese dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie der Aus- und Weiterbildung der Beauftragten.

Neben den Beauftragten tragen auch Kommunale Beiräte dazu bei, die Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen zu vertreten. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen

  • Beratung der Gebietskörperschaften in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen

  • Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen

  • Teilnahme an Anhörungen bei grundlegenden Entscheidungen der kommunalen Vertretung, die überwiegend Menschen mit Behinderungen betreffen

  • Planung und Durchführung von Projekten für Menschen mit Behinderungen

Thüringen fördert die Tätigkeit kommunaler Beiräte für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ziel dieser Förderung ist es, eine wirkungsvolle und nachhaltige Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu etablieren und zu stärken.

 
Inhaltselment überspringen 

Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beruft in der Regel einmal in fünf Jahren einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertenbeirat). Im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sind Vereine und Institutionen von Menschen mit Behinderungen als stimmberechtigte Mitglieder vertreten. Darüber hinaus gehören dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen u. a. Vertreterinnen und Vertreter

  • des Thüringer Sozialministeriums,

  • des Thüringer Bildungsministeriums,

  • des Thüringer Infrastrukturministeriums,

  • der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Thüringen e. V.,

  • der Fraktionen des Thüringer Landtags,

  • der kommunalen Spitzenverbände sowie

  • von Gewerkschaften und Kammern

als nicht stimmberechtigte Mitglieder an.

Aufgabe des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen ist es, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu beraten. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen kann Empfehlungen für die Arbeit der Landesregierung geben.

 
Inhaltselment überspringen 

LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung Thüringen e. V.

Die LIGA der politischen Interessen- und Selbstvertretung Thüringen e. V. – kurz LIGA SV – wurde 2018 gegründet und ist ein Dachverband der Politischen Interessenvertretung der Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Sie versteht sich sowohl als Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen als auch für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, wenn es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung an der Umsetzung von Gesetzen für Menschen mit Behinderungen und die Stimme der Verbände behinderter Menschen geht, ohne die Einzelvertretung der Mitgliedsorganisationen zu ersetzen. Die LIGA SV ist gemäß § 7 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX) die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Thüringen.