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Die Forderung nach Inklusion als zentrale Leitnorm der Menschenrechte hat spätestens seit ihrer prominenten Verankerung in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) umfassende gesellschaftliche Bedeutung und Dynamik gewonnen. Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert als Ziel die „volle und wirksame Partizipation und Inklusion“ von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
An die Stelle eines Fürsorgeprinzips und einer defizitorientierten Sichtweise tritt damit die Anerkennung des Menschen mit seinen individuellen Fähigkeiten, Stärken, Wünschen und Zielen. Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert die bestehenden Menschenrechte im Kontext von Behinderung.
Artikel 33 Absatz 2 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, eine unabhängige Stelle einzurichten, die die Umsetzung der UN-BRK im jeweiligen Land kritisch begleitet und fördert. In Deutschland übernimmt das Deutsche Institut für Menschenrechte diese Aufgabe. Aktuelle Informationen und Veröffentlichungen zur UN-Behindertenrechtskonvention stellt die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bereit.
Die Bundesrepublik Deutschland wird regelmäßig durch die Vereinten Nationen auf die Umsetzung der Vorgaben der Konvention überprüft. Die letzte sogenannte Staatenprüfung fand im Jahr 2023 statt.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Thüringen wurde zwischen 2010 und 2012 – ganz im Sinne des Mottos „Nichts über uns ohne uns“ – gemeinsam mit der Zivilgesellschaft der erste Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Nach der Beschlussfassung im Kabinett galt es, die über 200 Einzelmaßnahmen als freiwillige Selbstverpflichtung umzusetzen.
Der Thüringer Maßnahmenplan bildet seither das zentrale Leitdokument der Inklusions- und Teilhabepolitik des Freistaats Thüringen. Durch seine partizipative Entstehung und ressortübergreifende Ausrichtung besitzt er eine hohe Legitimation und praktische Wirksamkeit. Er ermöglicht es der Zivilgesellschaft, jenseits der üblichen politischen Verfahren maßgeblichen Einfluss auf die Teilhabepolitik der Landesregierung zu nehmen.
Da sich gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen stetig verändern, werden auch die Zielstellungen des Maßnahmenplans regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Im Jahr 2016 wurde der Plan durch das Deutsche Institut für Menschenrechte evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation flossen in die Fortschreibung des Maßnahmenplans ein.
Viele Vereine, Verbände, Institutionen und insbesondere Menschen mit Behinderungen haben über Monate hinweg aktiv an der neuen Fassung mitgearbeitet. Nach Zustimmung von Kabinett und Landtag trat 2019 die Version 2.0 des Thüringer Maßnahmenplans mit 141 Einzelmaßnahmen in Kraft. Ihre Laufzeit wurde auf rund fünf Jahre angelegt – mit dem Ziel, den Plan anschließend erneut fortzuschreiben und an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Zur Umsetzungskontrolle wird jährlich eine Abfrage zum Realisierungstand der Einzelmaßnahmen durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht.

Nach Ablauf der vereinbarten Umsetzungszeit von fünf Jahren startete im September 2024 mit einer öffentlichen Fachkonferenz der Fortschreibungsprozess zur Version 3.0 des Maßnahmenplans. Derzeit sind die Akteure aus Gesellschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung aufgerufen, ihre Ideen einzubringen, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen weiter zu verbessern. Hierfür stehen neun thematisch gegliederte Arbeitsgruppen allen interessierten Personen zur Mitwirkung offen. Wenn Sie sich an diesen Abstimmungen beteiligen möchten, melden Sie sich bitte bei der jeweiligen Arbeitsgruppenleitung direkt an.
Zur Einreichung neuer Maßnahmenvorschläge in den Fortschreibungsprozess nutzen Sie bitte das hierfür entwickelte Formblatt. Bei Verwendung des Formblattes und Tätigung der erbetenen Eintragungen (bis zur Mitte der Seite 2) ist sichergestellt, dass alle wichtigen Informationen zur weiteren Beratung des Maßnahmenvorschlages vorliegen. Das ausgefüllte Formblatt können Sie direkt an die fachlich zuständigen Arbeitsgruppenleitungen übersenden (Kontaktdaten siehe "Übersicht").