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Afrikanische Schweinepest

Informationen für Jäger

 
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine bekämpfungspflichtige Tierseuche, d.h. jeder zur Jagdausübung Befugte muss beim Vorliegen von verdächtigen Symptomen unverzüglich das zuständige Veterinäramt darüber informieren (§ 24 BJagdG).

Zur Früherkennung einer Einschleppung der ASP ist es besonders wichtig, jedes tot aufgefundene Wildschwein dem zuständigen Veterinäramt zu melden und für die Untersuchung (passives Monitoring) bereitzustellen. Das Aneignungsrecht bleibt davon unberührt. Eine Aufwandsentschädigung wird nach Prüfung für jedes Stück Fall-/Unfallwild ausbezahlt, welches zur Untersuchung gelangt.

 
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Weiterführende Informationen zur ASP

Präventivmaßnahmen

  • Intensivierung der Bejagung des Schwarzwildes zur Reduktion der Population und passive Überwachung/Früherkennung! – die wichtigsten Aufgaben der Jäger, insbesondere entlang der Autobahnen und Bundesstraßen mit hohem Transitanteil und im Osten Thüringens;

  • kontinuierliche Beteiligung am ASP-/Schweinepest-Monitoring (Blutproben einsenden)

  • sich auffällig verhaltendes Schwarzwild (Lähmungserscheinungen, mangelnde Erregbarkeit (Apathie) und verendete Wildschweine/Unfallwild einer Untersuchung zuführen! (immer das zuständige Veterinäramt informieren!)

  • besondere Wachsamkeit ist bei folgenden Feststellungen geboten:

    • vermehrt auftretendes Fallwild (akutes Verenden),

    • erlegte Tiere mit Blutungen in der Haut, Unterhaut, Organen, blutige Lymphknoten, vergrößerte Milz

  • Jagdtourismus in von ASP betroffene Gebiete vermeiden;

  • allgemein bekannte grundlegende Hygienemaßnahmen beachten; d.h. sauberes Arbeitswerkzeug und saubere Kleidung, aber auch Schutzhandschuhe gehören dazu

Klinische Symptome der ASP – unabhängig vom Alter der Tiere

Diese Krankheitserscheinungen können in unterschiedlicher Ausprägung bei infizierten Tieren auftreten:

  • hohes Fieber ab dem dritten Tag nach der Infektion (>41°C)

  • reduzierte Futteraufnahme bzw. Appetitlosigkeit (Anorexie)

  • ab Tag 5 bzw. 6, Abmagerung

  • Abgeschlagenheit, mitunter verringerte Fluchtbereitschaft

  • erhöhte Atemfrequenz

  • Diarrhoe (Durchfall)

  • Lungenentzündungen, Bindehautentzündung

  • unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie) (Tag 8)

  • Schläfrigkeit (Somnolenz) (Tag 8/9)

  • Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen, Desorientiertheit

  • Tod nach 6 bis 10 Tagen bei nahezu 100% der infizierten Tiere und Altersgruppen

Diese Symptome treten auch bei vielen anderen Erkrankungen, wie z. B. Klassischer Schweinepest, auf, eine sichere Diagnose kann nur im Labor gestellt werden. Das Fehlen von Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich um ASP handelt, deshalb muss jedes Stück Fallwild vom Schwarzwild untersucht werden!

Zu den Organveränderungen, die im Zuge einer ASPV-Infektion auftreten, gehört fast immer ein Lungenödem, d.h. eine Wasser- bzw. Schaumansammlung in den Atemwegen. Am lebenden Tier fallen Atemnot und „Schaum“ vor der Rüsselscheibe auf.

Für den Jäger sind neben den für die „Lebendbeschau“ wichtigen Merkmalen einer ASP-Infektion Veränderungen an den inneren Organen von besonderer Bedeutung. Sollten diese nach Erlegung eines Stückes Schwarzwild festgestellt werden, müssen sofort besondere Hygienevorschriften beachtet werden.

Meldung und Probenentnahme

Im Tierseuchenfall ist das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt verantwortlich für die Verfahrensabläufe (z.B. Probennahme) bei den Jagden.

Fallwild und Unfallwild sind selbstverständlich dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

 
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Antworten auf häufig gestellte Fragen

 
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Kleine ASP-Fibel

Die Afrikanische Schweinepest - Praxishinweise für Jägerinnen und Jäger

Die ASP-Fibel dient einer umfassenden Aufklärung über die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ (ASP). Informationen zur ASP benötigen nicht nur die Jägerschaft oder die Landwirte und Landwirtinnen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.