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Erklärung zur Barrierefreiheit

 
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Die Website www.tmasgff.de befindet sich derzeit noch in der Aufbauphase. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) wird diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich machen.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In der am 28. April in Kraft getretenen Verordnung zur Umsetzung des ThürBarrWebG wird auf Art. 2 der BITV 2.0 verwiesen. Art 2 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

 
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Website www.tmasgff.deund deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die „gute Zugänglichkeit“ von www.tmasgff.de soll zeitnah in einem unabhängigen BITV-Test überprüft werden.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.tmasgff.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html).

 
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Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel:

  • Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden noch aussagekräftig erweitert. Zudem müssen noch Optimierungen vor allem an älteren PDF-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind derzeit nur vereinzelt barrierefrei zugänglich.
  • Zusätzliche redaktionelle Anpassungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.
  • Das Angebot www.tmasgff.de enthält bislang noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Ergänzungen in diesem Bereich sind geplant und werden zeitnah umgesetzt.
 
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt und überprüft.

 
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Feedback zur Barrierefreiheit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.tmasgff.de auffallen, können Sie sich an das Referat M2 „Presse, Öffentlichkeitsarbeit“ des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wenden. Nutzen Sie hierfür entweder das Kontaktformular am Ende der Seite oder kontaktieren Sie uns per Post, Telefon oder E-Mail:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat M2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 573811720
E-Mail: pressestelle(at)tmasgff.thueringen.de

 
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Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.tmasgff.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

 

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
PF 90 04 55, 99107 Erfurt

Besucheradresse:
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Tel: 0361 573118000
Fax: 0361 573118010
kontakt@tlmb.thueringen.de
www.tlmb-thueringen.de

 
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