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Ministerium

Hier finden Sie Informationen über die Struktur und die Aufgaben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

 
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Hausleitung

Heike Werner

Ministerin

Ines Feierabend

Staatssekretärin

 
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Fachabteilungen

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Zentralabteilung

Diese Abteilung ist für die "Rahmenbedingungen" zuständig, damit die Arbeit des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie "funktioniert". Wie jede andere Behörde oder auch wie Betriebe in der freien Wirtschaft benötigt auch dieses Ministerium Organisationseinheiten, die Personal-, Haushaltsangelegenheiten oder Angelegenheiten des inneren Dienstes wahrnehmen. Die Zentralabteilung besteht aus den folgenden Referaten:

  • Referat 11 „Personal“

  • Referat 12 „Recht"

  • Referat 13 „Haushalt, Rechnungsprüfung" / "Prüfbehörde ESF“

  • Referat 14 „Interne Dienstleistungen, Informationstechnik“

 
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Soziales, Frauen und Familie

Die Sozialabteilung des Ministeriums bearbeitet insbesondere die Fragen von älteren, behinderten oder hilfebedürftigen Menschen. Die Abteilung trägt dazu bei, dass Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen bei der Überwindung ihrer Probleme geholfen wird. Hinzu kommt die Koordinierung von Fragen in den verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:

  • Referat 21 „Sozialpolitische Grundsatzfragen, Bürgerschaftliches Engagement, Schwangerschafts(konflikt)beratung“

  • Referat 22 „Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht“

  • Referat 23 „Behindertenpolitik"

  • Referat 24 „EU-Angelegenheiten, Rentenversicherung“

  • Referat 25 „Familien- und Seniorenpolitik“

 
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Arbeit und Qualifizierung

In der Abteilung „Arbeitsmarkt und Qualifizierung“ werden vor allem Fragen der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, der Aus- und Weiterbildung sowie der Fachkräftesicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Thüringen bearbeitet. Das schließt die Koordinierung und Steuerung von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderprogrammen des Ministeriums ein, die aus Geldern des Landeshaushalts und dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Darüber hinaus werden Angelegenheiten bearbeitet, die die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen und das Tarifregister geführt. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:  

  • Referat 31 „Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, Fachkräftesicherung, Arbeits- und Tarifrecht“

  • Referat 32 „Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsförderung, ESF“

  • Referat 33 „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bescheinigungsbehörde ESF, Rechnungsführende Stelle ESF"

  • Referat 34 „Verwaltungsbehörde ESF“

 
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Gesundheit

In der Gesundheitsabteilung werden Grundsatzangelegenheiten der Gesundheitspolitik, Fragen des Pharmaziewesens und der Sozialversicherung bearbeitet. Darüber hinaus ist die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Krankenhausplans eine weitere Aufgabe. Weitere Zuständigkeiten bestehen für die Koordinierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Psychiatrische Versorgung, die Planung von Maßnahmen und Projekte im Bereich der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sowie für Grundsatzfragen der Gesundheitsförderung und –prävention. Die Abteilung gliedert sich in die beiden Referatsgruppen 4A (Pflege, Heilberufe, ambulante Versorgung) und 4B (Gesundheit).

In der Referatsgruppe 4A (Pflege, Heilberufe, ambulante Versorgung) befinden sich die Referate:

  • Referat 4A 1 „Heil- und Pflegeberufe"

  • Referat 4A 2 „Ambulante Versorgung, Sicherung der ärztlichen Versorgung“

  • Referat 4A 3 „Grundsatzangelegenheiten Pflege und Pflegeversicherung, Hospiz“

  • Referat 4A 4 „Pflegerische Strukturen“

In der Referatsgruppe 4B (Gesundheit) befinden sich die Referate:

  • Referat 4B 1 „Krankenhauswesen, Bevölkerungsschutz, E-Health“

  • Referat 4B 2 „Fachspezifische Angelegenheiten ÖGD“

  • Referat 4B 3 „Fachspezifische Angelegenheiten Pharmazie, Transplantationsmedizin“

  • Referat 4B 4 „Rechtsangelegenheiten ÖGD und Pharmazie“

  • Referat 4B 5 „Psychiatrische Versorgung, Maßregelvollzug“

  • Referat 4B 6 „Gesundheitsförderung, Suchthilfe, ÖGD-Pakt“

 
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Verbraucherschutz

Diese Abteilung koordiniert sämtliche Aufgaben aus dem Bereich Veterinärwesen, also u.a. Fragen des öffentlichen Veterinärwesens, die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, Angelegenheiten des Tierschutzes und der Tierarzneimittelüberwachung. Hinzu kommt die amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen sowie der Lebensmittelhygiene und der Fleischhygiene als zentrales Arbeitsfeld. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit, also Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:

  • Referat 51 „Tierseuchenschutz, Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung“

  • Referat 52 „Tierschutz, Tierarzneimittel, Berufsangelegenheiten“

  • Referat 53 „Lebensmittelüberwachung“

  • Referat 54 „Arbeitsschutz“

 
 
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Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist eine nachgeordnete Behörde des TMASGFF. Als obere Landesbehörde verantwortet das TLV alle wesentlichen Bereiche und Kompetenzen des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes in Thüringen.

 
 
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Stellenangebote

Referent:in (m/w/d) im Referat 24 „EU-Angelegenheiten, Rentenversicherung“

Stellenart: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 06.12.2024

Sachbearbeitung (m/w/d) im Referat 4B 1 „Krankenhauswesen, Bevölkerungsschutz, E-Health“

Stellenart:
Bewerbungsfrist: 12.12.2024

Sachbearbeitung (m/w/d) für das Projekt "Plattform eGesundheitsamt"

Stellenart: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 05.12.2024

Referent:in (w/m/d) im Referat 54 "Arbeitsschutz"

Stellenart: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 31.12.2024

 
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Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen. Initiativbewerbungen werden (auch aus datenschutzrechtlichen Gründen) nicht berücksichtigt und werden – sofern kein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt – datenschutzgerecht vernichtet.

Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die allgemeinen Hinweise zu unseren Stellenausschreibungen.

 
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Vergebene Aufträge

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.

Die Information enthält mindestens folgende Angaben:

  • Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,

  • Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,

  • Vergabeart,

  • Art und Umfang der Leistung,

  • Zeitraum der Leistungserbringung.

Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Sozialministerium vergebenen Aufträge.

 
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Informationen nach § 30 UVgO

Übersicht Vergaben
Beauftragtes UnternehmenVergabeartArt und Umfang der LeistungZeitraum der Leistungserbringung
OFFIS e.V. - Institut für Informatik, Escherweg 2, D-26121 OldenburgBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UVgO in Verbindung mit § 11 UVgOUmsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Datenintegration sowie Entwicklung des GBE-Portals für die Gesundheitsberichterstattung (GBE) in Thüringen – Phase 212.07.2023 bis 30.09.2024
Umfragezentrum Bonn, Prof. Dr. Rudinger GmbHVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO)DGB-Index Gute Arbeit inkl. Oversampling - DatenerhebungApril bis Juli 2024
Zentrum für Sozialforschung Halle e.V.Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO)Bericht: DGB-Index Gute Arbeit inkl. Oversampling - DatenauswertungMai bis Oktober 2024
Zentrum für Sozialforschung Halle e.V.Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO)Sozialwirtschaftsbericht Thüringen 2024Mai bis November 2024
ART-KON-TOR Kommunikation GmbHBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO)Entwicklung einer Kommunikationskampagne für die Thüringer Familien-AppJuni bis Dezember 2024
 
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Korruptionsbekämpfung

Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar und beschädigt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität und Lauterkeit des Staates und seiner Beschäftigten. Bedienstete im öffentlichen Dienst haben daher im Rahmen ihrer Amtsführung jeden Anschein persönlicher Vorteilsnahme zu vermeiden.

Die zentrale Melde- und Informationsstelle für die Korruptionsbekämpfung ist die Leitstelle Korruptionsbekämpfung beim Thüringer Innenministerium. Darüber hinaus sind in den Behörden und Einrichtungen des Landes jeweils eigene Antikorruptionsbeauftragte bestellt. Sie sind Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionshinweisen. Antikorruptionsbeauftragte sind dazu bestellt, Korruptionsfälle zu verhüten und aufzudecken.

Bei Fragen, Hinweisen oder Kenntnissen im Zusammenhang mit einem konkreten Verdacht auf Korruption oder einem Vorgang, der im Zusammenhang mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) steht und überprüft werden sollte, wenden Sie sich bitte direkt an die Antikorruptionsbeauftragten oder an die Leitstelle Korruptionsbekämpfung. Selbstverständlich werden Ihre Hinweise vertraulich behandelt.

Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung:

Telefon: (0361) 57381 -1120 oder -1127                                                   
E-Mail:  antikorruption(at)tmasgff.thueringen.de

Leitstelle Korruptionsbekämpfung im Innenministerium:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Hotline: (0361) 57 3313 499
E-Mail: korruptionsbekaempfung(at)tmik.thueringen.de

Allgemeine Informationen

Die Thüringer Landesregierung hat als Richtschnur, Handlungsanleitung und Hilfestellung zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention die „Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen“ erlassen. Diese gilt für alle Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen des Freistaats sowie die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Für die Amtsführung eines Bediensteten des Freistaats Thüringen wird zudem auf die Verwaltungsvorschrift zu § 42 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes verwiesen, die das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen regelt.

 
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Auszeichnung TOTAL E-QUALITY

Für außerordentliches Engagement zur Chancengleichheit im Beruf wurde das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 25. Oktober 2022 mit dem Nachhaltigkeitspreis für die fünfte Auszeichnung in Folge ausgezeichnet.

„Wir danken allen Prädikatsträger*innen herzlich für ihr Engagement“, sagt Dr.in Ulla Weber, Vorstandsvorsitzende von TOTAL E-QUALITY. „Sie sind herausragende Beispiele für eine chancengerechte Personalpolitik, die sich an heutigen und künftigen Herausforderungen orientiert. Mit ihrer erfolgreichen Bewerbung dokumentieren sie, dass Chancengleichheit und Vielfalt fester Bestandteil ihrer Organisationskultur sind. Sie präsentieren sich als attraktive Arbeitgeber*innen im Wettbewerb um engagierte, qualifizierte Fachkräfte. Wissenschaftseinrichtungen stellen Chancengleichheit zusätzlich als einen Teil ihrer Exzellenz heraus.“ Die Prädikatsverleihung findet jährlich jeweils an wechselnden Orten statt; in diesem Jahr im COMCENTER Brühl der LEG Thüringen in Erfurt.

 
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Wettbewerbe und Ehrungen

Thüringer Rose

Mit der „Thüringer Rose“ werden Menschen ausgezeichnet, die sich uneigennützig und in besonders engagierter Weise für andere einsetzen. Die Auszeichnung erinnert an Elisabeth von Thüringen, die als Heilige Elisabeth bekannt ist. Ihre aufopferungsvolle Hinwendung zu den Armen und Kranken ist bis heute ein Symbol dafür, selbstlos Gutes zu tun, ohne Anspruch auf öffentliche Anerkennung zu erheben, oft sogar von der Öffentlichkeit unbeachtet.

Thüringer Tierschutzpreis

Der Thüringer Tierschutzpreis wird jährlich für herausragende Leistungen bei der Betreuung und Pflege von herrenlosen und in Not geratenen Tieren, bei der Schaffung von Tierheimplätzen sowie beim Einsatz für einen besseren Umgang mit Tieren einschließlich der Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche vergeben. Darüber hinaus sollen mit dem Tierschutzpreis beispielgebende Initiativen zur artgerechten Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere gewürdigt werden.

Alle zwei Jahre wird der Preis zudem in der Kategorie „Entwicklung geeigneter Alternativmethoden für Tierversuche“ vergeben. Vorschläge können bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) eingereicht werden. Diese werden anschließend eingehend von den Mitgliedern des Thüringer Beirates für Tierschutz beraten.

Alle Thüringerinnen und Thüringer sowie Verbände und Vereine sind aufgerufen, ihnen bekannte beispielhafte Initiativen in den genannten Bereichen vorzuschlagen. Viele Menschen in Thüringen engagieren sich uneigennützig und mit einer großen Leidenschaft für das Wohl von Tieren. Dieses Engagement möchten wir auch in diesem Jahr mit der Verleihung des Thüringer Tierschutzpreises würdigen und öffentlich sichtbar machen.

Vorschläge für die Auszeichnung mit dem Thüringer Tierschutzpreis 2023 sind mit einer kurzen Tätigkeits- oder Projektbeschreibung einschließlich einer Begründung bis zum 31. Mai 2023 an das

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Werner-Seelenbinder-Straße 6

99096 Erfurt

 

mit dem Vermerk „Thüringer Tierschutzpreis“ zu richten.

Thüringer Arbeitschutzpreis "Johannes Bube"

Der Thüringer Arbeitsschutzpreis wird alle zwei Jahre an Thüringer Unternehmen und Institutionen vergeben, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit innovativen Ideen und Lösungen einen wesentlichen Beitrag geleistet haben.

Eine sechsköpfige Jury wählt aus den eingereichten Vorschlägen die Preisträgerinnen und Preisträger zur Auszeichnung aus. Die prämierten Lösungen sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, um als Vorbilder für einen modernen Arbeitsschutz zu dienen.

Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderungen sowie für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagements

Mit dem Preis Landespreis für vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderungen sowie für die Einführung eines herausragenden betrieblichen Eingliederungsmanagements werden Unternehmen und Institutionen ausgezeichnet, die besonders engagiert bei der Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind und ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement bewiesen haben.

Der Landespreis wird alle zwei Jahre vergeben. Die Auszeichnungen werden für beschäftigungspflichtige öffentliche und private Arbeitgeber sowie für Kleinunternehmen ausgeschrieben die nicht der Beschäftigungspflicht unterliegen und sind jeweils mit 10.000 € aus Mitteln der Ausgleichsabgabe dotiert. Bei der Ausgleichsabgabe handelt es sich um finanzielle Mittel, die diejenigen Betriebe oder Behörden mit mehr als 20 Beschäftigten abführen müssen, wenn sie nicht eine bestimmte Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Sie wird durch das Integrationsamt verwaltet.

Antragsverfahren

Ihren schriftlichen Antrag nimmt das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) –Integrationsamt –entgegen. Arbeitgeber/Antragsteller erhalten dann ein Antragsformular und ein Informationsblatt über die weiteren Voraussetzungen der Auszeichnung. Jeder Arbeitgeber kann sich auf die Ausschreibung des Integrationsamtes bewerben, sofern er die Pflichtquote zu Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt.

Die Ausschreibungsteilnehmer werden durch das Integrationsamt hinsichtlich der Aktivitäten und der Dokumentation des betrieblichen Eingliederungsmanagements kontrolliert und geprüft. Daran anschließend werden die Prüfungsergebnisse durch den Beratenden Ausschuss beim Integrationsamt erörtert und ein Votum für die Preisträger abgegeben. Diesem Ausschuss gehören neben Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auch Vertreter von Organisationen behinderter Menschen sowie ein Vertreter des Landes und der Bundesagentur für Arbeit an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamt.

 
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Postanschrift:

Thüringer Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Postfach 900 354
99106 Erfurt

Dienstgebäude:

Thüringer Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573811000
Telefax: 0361 573811800

 
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Fragen oder Anregungen?