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Diese Abteilung ist für die "Rahmenbedingungen" zuständig, damit die Arbeit des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie "funktioniert". Wie jede andere Behörde oder auch wie Betriebe in der freien Wirtschaft benötigt auch dieses Ministerium Organisationseinheiten, die Personal-, Haushaltsangelegenheiten oder Angelegenheiten des inneren Dienstes wahrnehmen. Die Zentralabteilung besteht aus den folgenden Referaten:
Referat 11 „Personal“
Referat 12 „Recht"
Referat 13 „Haushalt, Rechnungsprüfung" / "Prüfbehörde ESF“
Referat 14 „Interne Dienstleistungen, Informationstechnik“
Die Sozialabteilung des Ministeriums bearbeitet insbesondere die Fragen von älteren, behinderten oder hilfebedürftigen Menschen. Die Abteilung trägt dazu bei, dass Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen bei der Überwindung ihrer Probleme geholfen wird. Hinzu kommt die Koordinierung von Fragen in den verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:
Referat 21 „Sozialpolitische Grundsatzfragen, Bürgerschaftliches Engagement, Schwangerschafts(konflikt)beratung“
Referat 22 „Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht“
Referat 23 „Behindertenpolitik"
Referat 24 „EU-Angelegenheiten, Rentenversicherung“
Referat 25 „Familien- und Seniorenpolitik“
In der Abteilung „Arbeitsmarkt und Qualifizierung“ werden vor allem Fragen der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, der Aus- und Weiterbildung sowie der Fachkräftesicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Thüringen bearbeitet. Das schließt die Koordinierung und Steuerung von arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderprogrammen des Ministeriums ein, die aus Geldern des Landeshaushalts und dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Darüber hinaus werden Angelegenheiten bearbeitet, die die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen und das Tarifregister geführt. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:
Referat 31 „Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, Fachkräftesicherung, Arbeits- und Tarifrecht“
Referat 32 „Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsförderung, ESF“
Referat 33 „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bescheinigungsbehörde ESF, Rechnungsführende Stelle ESF"
Referat 34 „Verwaltungsbehörde ESF“
In der Gesundheitsabteilung werden Grundsatzangelegenheiten der Gesundheitspolitik, Fragen des Pharmaziewesens und der Sozialversicherung bearbeitet. Darüber hinaus ist die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Krankenhausplans eine weitere Aufgabe. Weitere Zuständigkeiten bestehen für die Koordinierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Psychiatrische Versorgung, die Planung von Maßnahmen und Projekte im Bereich der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sowie für Grundsatzfragen der Gesundheitsförderung und –prävention. Die Abteilung gliedert sich in die beiden Referatsgruppen 4A (Pflege, Heilberufe, ambulante Versorgung) und 4B (Gesundheit).
In der Referatsgruppe 4A (Pflege, Heilberufe, ambulante Versorgung) befinden sich die Referate:
Referat 4A 1 „Heil- und Pflegeberufe"
Referat 4A 2 „Ambulante Versorgung, Sicherung der ärztlichen Versorgung“
Referat 4A 3 „Grundsatzangelegenheiten Pflege und Pflegeversicherung, Hospiz“
Referat 4A 4 „Pflegerische Strukturen“
In der Referatsgruppe 4B (Gesundheit) befinden sich die Referate:
Referat 4B 1 „Krankenhauswesen, Bevölkerungsschutz, E-Health“
Referat 4B 2 „Fachspezifische Angelegenheiten ÖGD“
Referat 4B 3 „Fachspezifische Angelegenheiten Pharmazie, Transplantationsmedizin“
Referat 4B 4 „Rechtsangelegenheiten ÖGD und Pharmazie“
Referat 4B 5 „Psychiatrische Versorgung, Maßregelvollzug“
Referat 4B 6 „Gesundheitsförderung, Suchthilfe, ÖGD-Pakt“
Diese Abteilung koordiniert sämtliche Aufgaben aus dem Bereich Veterinärwesen, also u.a. Fragen des öffentlichen Veterinärwesens, die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, Angelegenheiten des Tierschutzes und der Tierarzneimittelüberwachung. Hinzu kommt die amtliche Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen sowie der Lebensmittelhygiene und der Fleischhygiene als zentrales Arbeitsfeld. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit, also Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Die Abteilung besteht aus den folgenden Referaten:
Referat 51 „Tierseuchenschutz, Tiergesundheit, Tierkörperbeseitigung“
Referat 52 „Tierschutz, Tierarzneimittel, Berufsangelegenheiten“
Referat 53 „Lebensmittelüberwachung“
Referat 54 „Arbeitsschutz“
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ist eine nachgeordnete Behörde des TMASGFF. Als obere Landesbehörde verantwortet das TLV alle wesentlichen Bereiche und Kompetenzen des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes in Thüringen.
Stellenart: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 06.12.2024
Stellenart:
Bewerbungsfrist: 12.12.2024
Stellenart: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 05.12.2024
Stellenart: Vollzeit
Bewerbungsfrist: 31.12.2024
Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen. Initiativbewerbungen werden (auch aus datenschutzrechtlichen Gründen) nicht berücksichtigt und werden – sofern kein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt – datenschutzgerecht vernichtet.
Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die allgemeinen Hinweise zu unseren Stellenausschreibungen.
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
Die Information enthält mindestens folgende Angaben:
Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
Vergabeart,
Art und Umfang der Leistung,
Zeitraum der Leistungserbringung.
Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Sozialministerium vergebenen Aufträge.
Beauftragtes Unternehmen | Vergabeart | Art und Umfang der Leistung | Zeitraum der Leistungserbringung |
---|---|---|---|
OFFIS e.V. - Institut für Informatik, Escherweg 2, D-26121 Oldenburg | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UVgO in Verbindung mit § 11 UVgO | Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Datenintegration sowie Entwicklung des GBE-Portals für die Gesundheitsberichterstattung (GBE) in Thüringen – Phase 2 | 12.07.2023 bis 30.09.2024 |
Umfragezentrum Bonn, Prof. Dr. Rudinger GmbH | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) | DGB-Index Gute Arbeit inkl. Oversampling - Datenerhebung | April bis Juli 2024 |
Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) | Bericht: DGB-Index Gute Arbeit inkl. Oversampling - Datenauswertung | Mai bis Oktober 2024 |
Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 UVgO) | Sozialwirtschaftsbericht Thüringen 2024 | Mai bis November 2024 |
ART-KON-TOR Kommunikation GmbH | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 11 UVgO) | Entwicklung einer Kommunikationskampagne für die Thüringer Familien-App | Juni bis Dezember 2024 |
Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar und beschädigt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität und Lauterkeit des Staates und seiner Beschäftigten. Bedienstete im öffentlichen Dienst haben daher im Rahmen ihrer Amtsführung jeden Anschein persönlicher Vorteilsnahme zu vermeiden.
Die zentrale Melde- und Informationsstelle für die Korruptionsbekämpfung ist die Leitstelle Korruptionsbekämpfung beim Thüringer Innenministerium. Darüber hinaus sind in den Behörden und Einrichtungen des Landes jeweils eigene Antikorruptionsbeauftragte bestellt. Sie sind Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden sowie für Bürgerinnen und Bürger bei Korruptionshinweisen. Antikorruptionsbeauftragte sind dazu bestellt, Korruptionsfälle zu verhüten und aufzudecken.
Bei Fragen, Hinweisen oder Kenntnissen im Zusammenhang mit einem konkreten Verdacht auf Korruption oder einem Vorgang, der im Zusammenhang mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) steht und überprüft werden sollte, wenden Sie sich bitte direkt an die Antikorruptionsbeauftragten oder an die Leitstelle Korruptionsbekämpfung. Selbstverständlich werden Ihre Hinweise vertraulich behandelt.
Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung:
Telefon: (0361) 57381 -1120 oder -1127
E-Mail: antikorruption(at)tmasgff.thueringen.de
Leitstelle Korruptionsbekämpfung im Innenministerium:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Hotline: (0361) 57 3313 499
E-Mail: korruptionsbekaempfung(at)tmik.thueringen.de
Allgemeine Informationen
Die Thüringer Landesregierung hat als Richtschnur, Handlungsanleitung und Hilfestellung zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention die „Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen“ erlassen. Diese gilt für alle Behörden, Einrichtungen, Betriebe und Unternehmen des Freistaats sowie die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Für die Amtsführung eines Bediensteten des Freistaats Thüringen wird zudem auf die Verwaltungsvorschrift zu § 42 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes verwiesen, die das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen regelt.
Für außerordentliches Engagement zur Chancengleichheit im Beruf wurde das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 25. Oktober 2022 mit dem Nachhaltigkeitspreis für die fünfte Auszeichnung in Folge ausgezeichnet.
„Wir danken allen Prädikatsträger*innen herzlich für ihr Engagement“, sagt Dr.in Ulla Weber, Vorstandsvorsitzende von TOTAL E-QUALITY. „Sie sind herausragende Beispiele für eine chancengerechte Personalpolitik, die sich an heutigen und künftigen Herausforderungen orientiert. Mit ihrer erfolgreichen Bewerbung dokumentieren sie, dass Chancengleichheit und Vielfalt fester Bestandteil ihrer Organisationskultur sind. Sie präsentieren sich als attraktive Arbeitgeber*innen im Wettbewerb um engagierte, qualifizierte Fachkräfte. Wissenschaftseinrichtungen stellen Chancengleichheit zusätzlich als einen Teil ihrer Exzellenz heraus.“ Die Prädikatsverleihung findet jährlich jeweils an wechselnden Orten statt; in diesem Jahr im COMCENTER Brühl der LEG Thüringen in Erfurt.
Postanschrift:
Thüringer Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Postfach 900 354
99106 Erfurt
Dienstgebäude:
Thüringer Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573811000
Telefax: 0361 573811800