Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (kurz: ÖGD) ist eine wichtige Säule in unserem Gesundheitssystem. Seine zentralen Aufgaben sind es, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dafür arbeiten die Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kommunen, Ländern und dem Bund präventiv, überwachend und beratend zusammen. Zudem kooperieren sie mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Sozial- und Jugendämtern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Lebensumfeld für alle Menschen in Thüringen zu gewährleisten und auf neue Gesundheitsherausforderungen, wie Pandemien oder Umweltveränderungen, flexibel reagieren zu können.
In Thüringen hat der Öffentliche Gesundheitsdienst
Dazu kommen drei Landesbehörden:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Als eine wesentliche Aufgabe fördert der Öffentliche Gesundheitsdienst die Gesundheit der Bevölkerung. Gesundheitsförderung und Prävention sind Prozesse, die allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen. Menschen sollen in die Lage versetzt werden, durch selbstbestimmtes Handeln ihre Gesundheit zu bewahren und zu verbessern.
Zentral ist außerdem die gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebenswelten. Dazu gehören Städte und Gemeinden, Kindergärten, Schulen, Betriebe oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Seniorinnen und Senioren. Gesundheitsförderung richtet sich an alle Menschen in allen Lebenslagen und Lebensphasen. Dem Kernziel der Gesundheitsförderung haben sich alle Bereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschrieben.
Trinkwasser ist eines der wichtigsten und am besten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Das muss auch sein, denn würden Krankheitserreger unbemerkt ins Trinkwassernetz gelangen, könnten sie innerhalb kürzester Zeit viele Menschen krankmachen.
Zu den Aufgaben im Bereich Trinkwasserüberwachung gehören:
Untersuchungen: Die Untersuchung des Trinkwassers wird fortlaufend überwacht. Auch die staatlichen Behörden nehmen unabhängige Trinkwasseruntersuchungen vor. So wird sichergestellt, dass die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser sowie Grenzwerte für verschiedene Stoffe eingehalten werden. Die Untersuchung von Trinkwasserproben dürfen ausschließlich zugelassene Untersuchungsstellen durchführen. Das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringen ist dafür zuständig, diese Labore zu überprüfen.
Umsetzung der Trinkwasserversorgung: In der EU-Trinkwasser-Richtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden höchste Ansprüche an die Qualität unseres Trinkwassers gestellt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist für die Einhaltung dieser Anforderungen zuständig.
Information: Über das zuständige Gesundheitsamt oder den örtlichen Wasserversorger können sich Bürgerinnen und Bürger über die Trinkwasserqualität in ihrem Wohngebiet informieren.
Die Gesundheit von klein auf zu schützen, zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Zu den Aufgaben im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit gehören daher:
Vorsorgeuntersuchungen in Kitas und Schulen: Dort untersuchen die Ärztinnen und Ärzte der Gesundheitsämter Kinder in verschiedenen Lebensaltern, um zu prüfen, ob sie sich gesund entwickeln. Bei Auffälligkeiten werden Frühförderungen und Beratungen angeboten.
Schuleingangsuntersuchung: Die wichtigste Vorsorgeuntersuchung dient dazu, Sehkraft, Hörvermögen und motorische Fähigkeiten sowie die Sprachentwicklung und das Sozialverhalten zu überprüfen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein Kind bereit für den Schulstart ist. Sollten sich gesundheitliche oder entwicklungsbedingte Bedarfe zeigen, werden gezielte Fördermöglichkeiten angeboten oder eine ärztliche Weiterbehandlung empfohlen. Für gleiche Chancen, von Anfang an.
Zahnmedizinische Vorsorge: Der kinder- und jugendzahnärztliche Dienst kümmert sich im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen um die zahnmedizinische Vorsorge und führt beispielsweise in Kindergärten und Schulen Zahnputzübungen durch.
Über die Thüringer Gesundheitsplattform können Daten, beispielsweise aus den Schuleingangsuntersuchungen, eingesehen werden.
Krankheitserreger sind unsichtbar, aber allgegenwertig. Ausbrüche und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Zu den Aufgaben im Bereich Hygiene und Infektionsschutz gehören:
Überwachung: Die Gesundheitsämter führen in Einrichtungen, in denen Hygiene eine besonders wichtige Rolle spielt, regelmäßige Kontrollen durch. Dazu zählen vor allem Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Aber auch Kitas und Schulen, bis hin zu Tattoo-Studios werden kontrolliert. Dabei achten sie besonderes darauf, dass die Einrichtungen alles Notwendige tun, um Infektionsrisiken zu minimieren und eine saubere, hygienische Umgebung zu gewährleisten. So wird die Wahrscheinlichkeit, sich mit gefährlichen Keimen zu infizieren, auf ein Minimum reduziert.
Beratung zum Hygienemanagement: Das Infektionsschutzgesetz und die Thüringer medizinische Hygieneverordnung liegen der Arbeit zugrunde. Die Gesundheitsämter beraten die Einrichtungen zum Hygienemanagement und wirken auf die Umsetzung von Hygienevorschriften hin.
Ausbruchsbekämpfung: Beim Auftreten von Infektionskrankheiten unterstützen die Gesundheitsämter betroffene Einrichtungen bei der Ausbruchsbekämpfung und der Beseitigung der Ursachen. Notfalls ordnen sie entsprechende Maßnahmen an, wie zum Beispiel Betretungsverbote. Sie bieten auch wichtige Prophylaxemaßnahmen, beispielsweise Impfungen an.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen bietet Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Krisen, altersbedingten psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen umfassende Unterstützung. Diese Hilfen sind kostenlos und auf Wunsch anonym und richtet sich an Betroffene und Angehörige. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Die Fachkräfte des Dienstes arbeiten eng zusammen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Dabei geht es nicht nur um akute Unterstützung, sondern auch um präventive Maßnahmen und langfristige Begleitung beziehungsweise eine Nachsorge. Der Dienst fungiert als Schnittstelle zu anderen Einrichtungen wie Kliniken oder Reha-Einrichtungen und soll eine ganzheitliche Versorgung der Klientinnen und Klienten ermöglichen.
Ein wichtiges Ziel ist es, Menschen zu befähigen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und stabil zu führen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern die Menschen am sozialen Leben teilzunehmen, geben Orientierung und helfen dabei, eine Perspektive zu entwickeln – sei es durch soziale Kontakte, Beschäftigung oder Angebote zur Gestaltung des Alltags.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst überwacht die Wasserqualität in allen Badegewässern und Freibädern, damit im Sommer bedenkenloses Baden möglich ist.
Die Hygienefachleute der Gesundheitsämter entnehmen regelmäßig Proben aus allen Badegewässern in Thüringen und untersuchen diese auf mikrobiologische und chemische Parameter sowie Algenwachstum, um sicherzustellen, dass das Wasser frei von Verunreinigungen ist.
Sollte eine Verunreinigung festgestellt werden, kümmern sich die Gesundheitsämter darum, dass diese beseitigt wird. Je nach Gefahrenlage werden Badewarnungen, Verhaltensempfehlungen oder ein Badeverbote ausgesprochen, bis die Wasserqualität wieder unbedenklich ist.
Dabei arbeitet der Öffentliche Gesundheitsdienst nach der EU-Badegewässerrichtlinie und der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer. Es werden Badegewässerprofile erstellt, die Informationen zum Gewässer sammeln. Die regelmäßig aktualisierten Profile geben Auskunft darüber, ob das Baden hygienisch unbedenklich ist. Die Einstufung der Wasserqualität erfolgt dabei in vier Stufen: „ausgezeichnet“, „gut“, „ausreichend“ und „mangelhaft“.
Auch für die Überwachung der Wasserqualität in Hallenbädern ist der Öffentliche Gesundheitsdienst zuständig. Somit ist auch hier ein bedenkenloses Baden und Schwimmen möglich.
Die Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt übernimmt gleich mehrere wichtige Aufgaben. Dazu gehören die Prüfung und Zulassung nichtakademischer Gesundheitsberufe wie Physiotherapie, Heilpraktik und Hebammenwesen sowie die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Standards. Durch Qualitätssicherung und Beratung fördert sie die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und überwacht zudem das Leichen- und Bestattungswesen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen arbeitet im Wesentlichen nach:
der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 8. August 1990
Infektionsschutzgesetz des Bundes und auf dessen Grundlage erlassener landesrechtlicher Regelungen
der Trinkwasserverordnung des Bundes und auf dessen Grundlage erlassener landesrechtlicher Regelungen
der EU-Badegewässerrichtlinie und auf dessen Grundlage erlassener Thüringer Badegewässerverordnung
nach Landesgesetzen und -verordnungen des Schulwesens und der psychiatrischen Versorgung
Diese rechtlichen Grundlagen sind wichtig, weil sie die Arbeit des ÖGD in klare Bahnen lenken und die rechtlichen Befugnisse definieren. Sie gewährleisten, dass der ÖGD seine Aufgaben rechtssicher und zielgerichtet zum Schutz der Bevölkerung ausführen kann. Besonders in Krisenzeiten wie Pandemien ermöglichen diese Regelungen, schnell und effektiv zu handeln, Schutzmaßnahmen anzuordnen und die öffentliche Gesundheit zu wahren.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist Empfänger von Unionsmitteln aus Zuwendungen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.