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EUER ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST

SAUBERES TRINKWASSER FÜR ALLE

So sorgen wir für die beste Trinkwasserqualität.

EUER ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST

FIT INS SCHULLEBEN STARTEN

So ebnen wir unseren Kindern den Weg für einen erfolgreichen Schulbesuch.

EUER ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST

OHNE SORGEN EINTAUCHEN

So kümmern wir uns um saubere Seen und Freibäder.

EUER ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST

ERREGER IM KEIM ERSTICKEN

So sichern wir die Hygiene in medizinischen Einrichtungen.

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HILFE FÜR DIE SEELE

Unser Sozialpsychiatrischer Dienst bleibt für Dich stark, wenn Du Dich kraftlos fühlst.

 
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Was ist der Öffentliche Gesundheitsdienst?

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (kurz: ÖGD) ist eine wichtige Säule in unserem Gesundheitssystem. Seine zentralen Aufgaben sind es, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Dafür arbeiten die Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kommunen, Ländern und dem Bund präventiv, überwachend und beratend zusammen. Zudem kooperieren sie mit anderen Institutionen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Sozial- und Jugendämtern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Beratungsstellen. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Lebensumfeld für alle Menschen in Thüringen zu gewährleisten und auf neue Gesundheitsherausforderungen, wie Pandemien oder Umweltveränderungen, flexibel reagieren zu können.

In Thüringen hat der Öffentliche Gesundheitsdienst

Dazu kommen drei Landesbehörden:

     
     
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    Kernaufgaben des ÖGD

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    Gesundheitsförderung

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    Als eine wesentliche Aufgabe fördert der Öffentliche Gesundheitsdienst die Gesundheit der Bevölkerung. Gesundheitsförderung und Prävention sind Prozesse, die allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen. Menschen sollen in die Lage versetzt werden, durch selbstbestimmtes Handeln ihre Gesundheit zu bewahren und zu verbessern.

    Zentral ist außerdem die gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebenswelten. Dazu gehören Städte und Gemeinden, Kindergärten, Schulen, Betriebe oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Seniorinnen und Senioren. Gesundheitsförderung richtet sich an alle Menschen in allen Lebenslagen und Lebensphasen. Dem Kernziel der Gesundheitsförderung haben sich alle Bereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschrieben.

     
     
     
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    Gesetzliche Grundlagen

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    Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen arbeitet im Wesentlichen nach:

    • der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 8. August 1990

    • Infektionsschutzgesetz des Bundes und auf dessen Grundlage erlassener landesrechtlicher Regelungen

    • der Trinkwasserverordnung des Bundes und auf dessen Grundlage erlassener landesrechtlicher Regelungen

    • der EU-Badegewässerrichtlinie und auf dessen Grundlage erlassener Thüringer Badegewässerverordnung

    • nach Landesgesetzen und -verordnungen des Schulwesens und der psychiatrischen Versorgung

    Diese rechtlichen Grundlagen sind wichtig, weil sie die Arbeit des ÖGD in klare Bahnen lenken und die rechtlichen Befugnisse definieren. Sie gewährleisten, dass der ÖGD seine Aufgaben rechtssicher und zielgerichtet zum Schutz der Bevölkerung ausführen kann. Besonders in Krisenzeiten wie Pandemien ermöglichen diese Regelungen, schnell und effektiv zu handeln, Schutzmaßnahmen anzuordnen und die öffentliche Gesundheit zu wahren.

     
     
     
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    Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

    Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (kurz: ÖGD-Pakt) wurde 2020 beschlossen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst angesichts wachsender Herausforderungen zu stärken.

    Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig ein gut ausgestatteter und vernetzter Öffentlicher Gesundheitsdienst für den Schutz der Bevölkerung ist.

    Um Krisen auch künftig gut bewältigen zu können und die Gesundheitsämter langfristig für ihre vielfältigen Aufgaben zu rüsten, wird Personalaufbau, Digitalisierung und Weiterbildung betrieben.

     
     
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    Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist Empfänger von Unionsmitteln aus Zuwendungen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.