

2. Thüringer Seniorenbericht
Damit die Lebenswirklichkeit der Seniorinnen und Senioren im Freistaat auch in die Seniorenpolitik des Landes einfließt, ist im Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz festgeschrieben, dass die Landesregierung alle fünf Jahre dem Landtag über die Lage der Seniorinnen und Senioren im Freistaat berichtet.
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE) hat den 2. Thüringer Seniorenbericht vorgestellt. Schwerpunkt des aktuellen Berichtes ist die Lebensqualität der Thüringerinnen und Thüringer ab 75 Jahre.
Seniorenmitwirkung
Mit dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) hat die Landesregierung Rahmenbedingungen geschaffen, die eine aktive und nachhaltige Teilhabe von Seniorinnen und Senioren ermöglichen. Thüringer Kommunen werden zur Bildung von Seniorenbeiräten und zur Wahl von Seniorenbeauftragten angeregt, die in Entscheidungsprozesse auf kommunaler und Landesebene einbezogen werden.
Ein zusätzliches Gremium für Seniorinnen und Senioren in Thüringen ist der Landesseniorenrat. Seit 2013 befördert dieser die Meinungsbildung und den Erfahrungsaustausch und vertritt die Interessen von Seniorinnen und Senioren im Freistaat. Das Land Thüringen unterstützt die Arbeit des Landesseniorenrates und stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten finanzielle Mittel zur Förderung der Tätigkeit und der Projekte der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräte zur Verfügung.
