
Für alle Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände – egal ob es sich um in Deutschland produzierte Waren oder Importangebote handelt – muss gewährleistet sein, dass ihr Verzehr bzw. Gebrauch nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
Die hierzu notwendigen Maßnahmen werden in Thüringen von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern durchgeführt. Diese Ämter kontrollieren in Betrieben und Einrichtungen die hygienischen Bedingungen, unter denen die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden.

Amtliche Lebensmittelüberwachung in Thüringen
Jährlich finden im Freistaat circa 35.000 solcher Betriebskontrollen statt. Zusätzlich senden die Ämter pro Jahr etwa 10.000 Lebensmittelproben an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Diese werden vor Ort in Laboren untersucht. In einem jährlichen Bericht werden die Ergebnisse dieser Kontrollen veröffentlicht.
Allgemeinverfügungen
Gebühren
- Thüringer Verordnung zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften vom 15.12.2019 (GVBl. S. 521)
- Begründung zur Thüringer Verordnung zur Anpassung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften
- Teil C der Anlage zu § 1 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMASGFF vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vo
- Jährliche Bekanntgabe der Kosten für die stichprobenweise durchgeführte Rückstandsuntersuchung (2021)