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Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung zur Erzeugung von Milch, Eiern und Fleisch gehört unverzichtbar zur einheimischen Landwirtschaft. Gleichzeitig gehört auch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf zu den gesetzlich-verankerten Grundsätzen unserer Gesellschaft. Die Kernfrage lautet daher: Wie können wir zu mehr Tierwohl beitragen und gleichzeitig die Marktfähigkeit der tierischen Produkte im Freistaat sicherstellen?
Um hierfür eine Lösung zu finden, die auch die Interessen der Landwirte und Landwirtinnen im Freistaat mit in Betracht nimmt, hat die Landesregierung eine Tierwohlstrategie für Nutztiere erarbeitet. Ziele dieser Strategie sind unter anderem die Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der konventionellen Nutztierhaltung.
Die Erarbeitung der Tierwohlstrategie lag federführend beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und wurde in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft umgesetzt.
Das Tierschutzgesetz erlaubt gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe unter Vorbehalt. Da es keine detaillierten rechtlichen Vorgaben hierzu gibt, hat das Land Thüringen weitere Anforderungen an Pferdefuhrwerksbetriebe formuliert, die gewerbliche Betriebe im Freistaat erfüllen müssen. Diese Anforderungen gelten auch als Orientierungshilfe für den nicht gewerbsmäßigen Einsatz von Kutschpferden.
Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika bei Heim- und Hobbytieren sowie bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.
2015 hat das Bundeskabinett die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen zur Verwendung von Antibiotika finden Sie in den Leitlinien der Bundestierärztekammer.
Die orale Anwendung von Arzneimitteln erfolgt mit sogenannten Fertigarzneimitteln über das Futter, das Wasser oder durch Anwendung von Fütterungsarzneimitteln. Konkrete Hinweise für die Anwendung von Tierarzneimitteln sind in dem Leitfaden "Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zusammengestellt. Der Leitfaden ist in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der für die Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Länder und der Wirtschaftsverbände sowie der Wissenschaft und der Bundesoberbehörden erarbeitet worden. Er enthält wichtige Informationen zur Auswahl des Arzneimittels, Dosierung und Abgabe, Verabreichung, Lagerung und Transport, Vermeidung von Verschleppungen im Betrieb sowie zur Kontrolle.