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Der Thüringer Tierschutzpreis wird jährlich für herausragende Leistungen bei der Betreuung und Pflege von herrenlosen und in Not geratenen Tieren, bei der Schaffung von Tierheimplätzen sowie beim Einsatz für einen besseren Umgang mit Tieren einschließlich der Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche vergeben.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim, eine ähnliche Einrichtung, eine Futterstelle für herrenlose Katzen oder betreut andere Projekte und Initiativen des Tierschutzes im Freistaat Thüringen. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Der Freistaat Thüringen fördert unter anderem die Errichtung von Tierheimen, Transport-Versorgungsstellen für Tiere sowie die Verbesserung der Unterbringung von Tieren in Tiergärten. Weiterhin werden Gelder für die Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen bereitgestellt. Förderfähig sind sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen.
Antragstellungen sind über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) möglich.