

Thüringer Tierschutzpreis
Der Thüringer Tierschutzpreis wird jährlich für herausragende Leistungen bei der Betreuung und Pflege von herrenlosen und in Not geratenen Tieren, bei der Schaffung von Tierheimplätzen sowie beim Einsatz für einen besseren Umgang mit Tieren einschließlich der Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche vergeben.
Förderung von Tierheimen, Versorgungsstellen und Tiergärten

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Der Freistaat Thüringen fördert unter anderem die Errichtung von Tierheimen, Transport-Versorgungsstellen für Tiere sowie die Verbesserung der Unterbringung von Tieren in Tiergärten. Förderfähig sind sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen.
Antragstellungen sind über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen (GFAW) möglich.
- 13.03.2021 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen
- 27.11.2020 | Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen
- 13.03.2020 | Erste Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen
- 14.03.2018 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven MaBnahmen des Tierschutzes in Thüringen