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Der Thüringer Tierschutzpreis wird jährlich für herausragende Leistungen bei der Betreuung und Pflege von herrenlosen und in Not geratenen Tieren, bei der Schaffung von Tierheimplätzen sowie beim Einsatz für einen besseren Umgang mit Tieren einschließlich der Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche vergeben.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim, eine ähnliche Einrichtung, eine Futterstelle für herrenlose Katzen oder betreut andere Projekte und Initiativen des Tierschutzes im Freistaat Thüringen. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Der Freistaat Thüringen fördert unter anderem die Errichtung von Tierheimen, Transport-Versorgungsstellen für Tiere sowie die Verbesserung der Unterbringung von Tieren in Tiergärten. Weiterhin werden Gelder für die Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen bereitgestellt. Förderfähig sind sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen.
Antragstellungen sind über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) möglich.
Die vorliegenden Hinweise wurden durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie in Zusammenarbeit mit einzelnen Vertreterinnen und Vertretern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz sowie dem Landestierschutzverband Thüringen e. V. entwickelt. Grundlage bildeten die Empfehlungen des damaligen Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Haltung von Tieren in Tierheimen aus dem Jahr 2003. Sie sollen dazu dienen, einheitliche Bedingungen im Sinne des § 2 TierSchG beim Halten von Tieren in Tierheimen in Thüringen zu gewährleisten. Außerdem sind sie als Grundlage zur Zielerreichung für die Beantragung von Fördergeldern von Neu-, Aus- und Umbauten solcher Einrichtungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen zu verstehen. Ziel der Förderung ist die Sicherstellung einer tierschutzrechtlich und veterinärhygienisch adäquaten Unterbringung von insbesondere herrenlosen, gemäß TierSchG eingezogenen oder weggenommenen Tieren sowie unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren und Fundtieren in Thüringen. Die in diesen Empfehlungen niedergelegten Anforderungen dienen als Zielformulierung, ein Antrag auf Förderung im Rahmen der genannten Richtlinie sollte sich stets an diesen Ausführungen orientieren.