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Dieser Flyer gibt einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (kurz: ÖGD) in Thüringen. Diese reichen von Hygiene und Infektionsschutz über Kinder- und jugendärztlichem Dienst bis hin zur Überwachung der Trinkwasserqualität.

Mit zunehmendem Alter sinkt die Abwehrkraft des Immunsystems kontinuierlich – auch wenn Sie sich
noch gesund und fit fühlen. Menschen über 60 stecken sich daher nicht nur leichter mit Infektionskrankheiten an, sie erkranken oft auch schwerer als junge Erwachsene.

Auch Erwachsene jungen und mittleren Alters können an vermeintlichen „Kinderkrankheiten“, wie Masern oder Keuchhusten, erkranken – zum Teil mit besonders schweren Verläufen. Impfungen sind die wirksamste und sicherste Methode, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen.
Dabei lernt Ihr Immunsystem, bestimmte Krankheitserreger abzuwehren.

Auf der Basis jahrelanger wissenschaftlicher Forschung zum Thema „Impfen“ erarbeitet ein unabhängiges
Gremium aus Wissenschaftlern und Ärzten („Ständige Impfkommission”, STIKO) Empfehlungen, gegen welche Viren und Bakterien Sie sich oder Ihr Kind impfen lassen sollten.

Der neue inklusive Ratgeber "Eltern werden, Eltern sein" informiert verständlich und praxisnah über das Recht auf Elternsein und zeigt, welche Unterstützungs- und Beratungsangebote (werdende) Eltern in Thüringen nutzen können. Die Broschüre bündelt kompakte Informationen zu Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, früher Elternzeit sowie zu Übergängen in Kita und Schule. Sie beantwortet zentrale Fragen wie: Welche Hilfen gibt es? Wie und wo erhalte ich Unterstützung? Neben gesetzlichen Leistungen werden auch Beratungsstellen, Selbsthilfeangebote, Netzwerke und inklusive Freizeitmöglichkeiten vorgestellt. Der Ratgeber richtet sich an alle Menschen, die Eltern werden möchten oder bereits Eltern sind – unabhängig von individuellen Lebenslagen oder Unterstützungsbedarfen.

Die Handlungsempfehlungen für die kommunalen Gremien und die kommunale Verwaltung zur Zusammenarbeit mit Seniorenbeiräten und Seniorenbeauftragten konkretisieren die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Seniorenbeiräten und Seniorenbeauftragten. Sie basieren auf den Ergebnissen der landesweiten Evaluation desThüringer Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) und schaffen praxisnahe Standards für eine wirksame Beteiligung älterer Menschen an kommunalen Entscheidungsprozessen. Ziel ist es, Teilhabe zu stärken und die Umsetzung des Gesetzes vor Ort nachhaltig zu unterstützen.

Mitbestimmung junger Menschen hat in Thüringen eine lange Tradition und wurde in den letzten Jahren durch neue gesetzliche Grundlagen gestärkt. Der Bericht fasst die Erfahrungen eines landesweiten Beratungsprojekts zusammen, das von 2020 bis 2024 insgesamt 53 Thüringer Kommunen bei der Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche begleitet hat. Er zeigt praxisnah Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und gibt konkrete Impulse für eine nachhaltige kommunale Jugendbeteiligung.

Die ASP-Fibel dient einer umfassenden Aufklärung über die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ (ASP). Informationen zur ASP benötigen nicht nur die Jägerschaft oder die Landwirte und Landwirtinnen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.

Dieser Flyer soll die Gefahren des Wundstarrkrampfes aufzeigen und Sie über mögliche Schutzmaßnahmen informieren.

Der technische Verbraucherschutz leistet einen zentralen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit der Menschen in Thüringen. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) überwacht eine Vielzahl technischer Produkte – von Kinderartikeln über Freizeitprodukte bis hin zu Medizinprodukten – und sorgt so für mehr Sicherheit im Alltag. Der aktuelle Jahresbericht zeigt, wie das TLV durch konsequente Marktüberwachung, enge Zusammenarbeit mit Fachgremien und engagierten Mitarbeitenden maßgeblich zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beiträgt.

Jahrelange intensive Untersuchungen des Plötzlichen Säuglingstodes (SID) haben bewiesen, dass mögliche Ursachen dafür durch einfache Maßnahmen in der häuslichen Umgebung beseitigt werden können. In diesem Flyer finden Sie wichtige Hinweise und Verhaltensregeln.

Mit diesem Jahresbericht geben wir Ihnen einen Einblick in die vielschichtige Arbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen. Neben den regulären Kontrollen standen 2024 erneut spezielle Überwachungsschwerpunkte im Fokus: Dazu zählten unter anderem die Systeme der Rückverfolgbarkeit in über 300 Lebensmittelunternehmen, die Kontrolle neuartiger Einrichtungen zur Weitergabe geretteter Lebensmittel mit kurzer Resthaltbarkeit sowie die mikrobiologische Untersuchung heißgeräucherter Fischerzeugnisse. Die Ergebnisse zeigen: Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen können sich im Großen und Ganzen auf die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel verlassen.

Auch im Jahr 2024 standen die Betriebskontrollen in klein- und mittelständischen Betrieben sowie in Branchen mit hohen Arbeitsbelastungen wie dem Baugewerbe, der Pflege oder dem Transportgewerbe im Vordergrund. Die Überprüfung der Einhaltung von geltenden Arbeitsschutzpflichten dient dazu, Arbeitsschutzdefizite aufzudecken und die klassische Arbeitsschutzorganisation und damit gesunde Arbeitsbedingungen in den Betrieben zu stärken.
Der Bericht vermittelt Einblicke in das Aufsichtshandeln. Ergänzend dazu werden Zahlen zum Personal der Arbeitsschutzbehörden, zu den im Zuständigkeitsbereich liegenden Betrieben und Beschäftigten, zu Dienstgeschäften im Innen- und Außendienst sowie zu begutachteten Berufskrankheiten dargestellt.

Im Freistaat Thüringen gibt es Ämter für Veterinär- und Lebensmittel-Überwachung. Man spricht: We-Te-Ri-När. Veterinär ist das lateinische Wort für Tierarzt oder Tierärztin. Veterinär sagt man in der Fach-Sprache. In den Ämtern arbeiten Tierärzte und Lebensmittel-Kontrolleur:innen. Die Ämter für Veterinär- und Lebensmittel-Überwachung gibt es:
• in allen Landkreisen
• in kreis-freien Städten Eine kreis-freie Stadt ist zum Beispiel Erfurt.
Die Ämter arbeiten mit dem Thüringer Landesamt für Verbraucher-Schutz zusammen.
Die Ämter kontrollieren in vielen Betrieben. Sie haben im Jahr 2024 über 22 Tausend Kontrollen durchgeführt.

Thüringen hat sich für das Jahr bereits zum 29. Mal am IAB-Betriebspanel, der einzigen für alle Betriebsgrößen und Branchen repräsentativen Unternehmensbefragung in Deutschland, beteiligt und dazu einen Länderbericht erstellt. Wie bereits in den Vorjahren zeigt sich auch 2024: Die Gewinnung von Fachkräften bleibt für die Thüringer Betriebe eine der größten Herausforderungen – zumal sich die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung besonders stark in den ostdeutschen Ländern bemerkbar machen.
Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen.

Dier zweite Glücksspielsuchtbericht beschreibt die aktuelle Situation und Entwicklung des Glücksspiels in Thüringen und stellt wesentliche Arbeitsbereiche der Thüringer Suchtpolitik, die Maßnahmen der Landesregierung und ihrer Partnerinnen und Partner im Kampf gegen Glücksspielsucht, Aufklärung über Suchtgefährdungen im Bereich Glücksspiel, Hilfsangebote, Studien, Strategien zur Suchtprävention und Weiterentwicklungsbedarfe sowie Aktivitäten der thüringischen Suchtforschung dar.

Die Empfehlungen richten sich an Institutionen aus allen Bereichen der Pflege – darunter Vertretungen pflegender Angehöriger, Berufsverbände, Pflegeeinrichtungen, Trägerverbände, Pflegekassen und Kommunen – und sollen die Pflegeversorgung in Thüringen nachhaltig verbessern.

In dieser Studie wird der Begriff Inklusion auf die Gruppe der jungen Menschen mit Behinderung und drohender Behinderung bezogen. Faktisch ist der Inklusionsbegriff bekanntermaßen breiter angelegt.
Durch eine Befragung der öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit in Thüringen werden bisherige Schritte zur Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung empirisch analysiert.

Um auch Senior:innen die digitale Teilhabe zu ermöglichen und der teilweise stattfindenden digitalen Diskriminierung entgegenzuwirken, bedarf es flächendeckender Unterstützungsangebote für die (Weiter-) Entwicklung der Medienkompetenz.

Rund jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen ist in der Sozialwirtschaft tätig. Die Zukunftsaussichten der Sozialwirtschaft sind auch deswegen ein wesentlicher Teil der Zukunftsaussichten Thüringens. Für den vorliegenden Bericht wurden Daten der amtlichen Statistik und themenrelevante Studien und Forschungsarbeiten wissenschaftlich gesichtet und ausgewertet. Ergänzend wurden Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Sozialwirtschaft, aber auch mit Repräsentantinnen und Repräsentanten der Verbände durchgeführt. Der zweite Sozialwirtschaftsbericht gibt damit einen umfassenden Einblick in den Status Quo und die Tendenzen der Thüringer Sozialwirtschaft in ihrer Gesamtheit.

Die Befragung zum DGB-Index Gute Arbeit 2024 zeigt: Die Arbeitsqualität in Thüringen hat sich verbessert, bleibt aber unter dem Bundesdurchschnitt. Besonders bei Einkommen, Sicherheit und Belastungen gibt es Nachholbedarf. Hohe körperliche Anforderungen, Schichtarbeit und Personalmangel belasten viele Beschäftigte. Frauen, Ältere und mittelqualifizierte Arbeitskräfte sind besonders betroffen. Weiterbildung wird angeboten, aber oft durch Zeitmangel behindert. Trotz Herausforderungen bewerten viele den Standort Thüringen positiv und zeigen sinkende Abwanderungsneigung.

Das speziell für junge Pflegekinder im Alter von 2 bis 8 Jahren konzipierte Büchlein soll ein Bewusstsein für die individuellen Rechte von Kindern schaffen und eignet sich gut zum Vorlesen. Es wird eine Auswahl an Kinderrechten dargestellt, die für ein sehr junges Pflegekind eine Rolle spielen und für dieses verständlich sein kann.

Mit der „Thüringer Rose“ werden Menschen ausgezeichnet, die sich uneigennützig und in besonders engagierter Weise für andere einsetzen. In diesem Flyer finden Sie alle Informationen rund um die Auszeichnung sowie Hinweise zum Vorschlagsverfahren.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist immer eine sehr persönliche. Sie steht jedem Menschen frei und ist zu akzeptieren. Dieses Faltblatt enthält wichtige Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende und soll Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.
Sie können entweder das gedruckte Faltblatt bei uns bestellen oder eine barrierefreie Web-Version herunterladen.

Mit dem Wegweiser für seelische Gesundheit möchten wir allen Hilfesuchenden eine verständliche Übersicht der Angebote in Thüringen zur Verfügung stellen. Zudem gibt der Wegweiser unter anderem Hinweise, wie diese Angebote in Anspruch genommen werden können und welche barrierearm erreichbar sind.

Der zweite Thüringer Landesfamilienförderplan für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 umfasst eine Gesamtschau zu den Arbeitsbereichen der überregionalen Familienpolitik. Er benennt Ziele und Maß-nahmen für die überregionale Familien- und Seniorenförderung und soll Orientierung und Verlässlich-keit für die zukünftige Familienpolitik im Freistaat Thüringen gewährleisten.

Der Freistaat Thüringen will die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) ist dafür eine wichtige Grundlage. Die Evaluation (Prüfung) des Gesetzes ist in § 26 Absatz 2 ThürGIG vorgeschrieben. Sie soll die Wirkung und Bekanntheit des Gesetzes untersuchen. Im Rahmen der Evaluierung wurde eine Online-Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie im abschließenden Bericht.

Die Landesregierung muss einmal pro Legislaturperiode dem Landtag über die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) berichten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der nun vorliegende Teilhabebericht informiert über die Umsetzung der UN-BRK in Thüringen. Ziel und Verpflichtung ist es, Menschen mit Behinderungen die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe im Lern- und Lebensraum Schule. Schulsozialarbeit fördert gemeinsam mit den an den Schulen tätigen multiprofessionellen Teams positive Entwicklungsbedingungen für junge Menschen.

Glücksspielsucht gehört wie Nikotin-, Medikamenten-, Alkohol- und Opiatabhängigkeit in Deutschland zu den häufigsten Suchterkrankungen. Sie stellt innerhalb der Bevölkerung ein relevantes Problem dar. Im Freistaat Thüringen gelten ca. 10.000 Menschen als glücksspielsüchtig. In diesem Flyer finden Sie Hilfeangebote und Beratungsstellen in Thüringen.

Es gibt ein wichtiges Gesetz. Das Gesetz heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Mit dem Gesetz sollen Menschen mit Behinderungen mehr Selbst-Bestimmung bekommen. Und mehr Wahl-Möglichkeiten.

Anliegen dieser Qualitätsstandards ist es, Maßstäbe und Orientierungshilfen für die Etablierung und den Betrieb von Seniorenbüros zu geben. Sie richten sich an Sozialplanende in den Kommunen, kommunale Verantwortungsvertreter, Träger von Seniorenbüros und an Träger, die ein solches Büro etablieren und betreiben wollen.

Noch immer kommt es bei etwa 9 % aller Schwangerschaften zu einer Frühgeburt. Eine häuge Ursache hierfür sind Infektionen in der Scheide, die von der Schwangeren oft nicht selbst bemerkt werden können.
Der Informationsflyer "Frühgeburten vermeiden durch Selbstvorsorge" informiert über Selbsttests zur Bestimmung des pH-Wertes. Der Informationsflyer kann in den Mutterpass eingelegt werden.

Der Landesjugendförderplan beschreibt die für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandarbeit maßgebliche überörtliche Jugendhilfeplanung in den Jahren 2023 bis 2027.

Die vorliegende Handreichung soll den kommunalen Akteurinnen und Akteuren als Hilfestellung bei der Implementierung von Mitbestimmungsprozessen dienen und Antworten auf zentrale Fragestellungen geben. Sie richtet sich folglich an alle Akteurinnen und Akteure aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft der Kommunen in Thüringen, die sich mit dem Thema Mitbestimmung junger Menschen auseinandersetzen.

Dieser erste Glückspielsuchtbericht beschreibt in Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags in der DRS 7/3677 die aktuelle Situation und Entwicklung des (ter-restrischen und Online-) Glückspiels in Thüringen und stellt wesentliche Arbeitsberei-che der Thüringer Suchtpolitik, die Maßnahmen der Landesregierung und ihrer Part-ner:innen im Kampf gegen Glücksspielsucht, Aufklärung über Suchtgefährdungen im Bereich Glücksspiel, Hilfsangebote, Studien, Strategien zur Suchtprävention und Wei-terentwicklungsbedarfe sowie Aktivitäten der thüringischen Suchtforschung dar.

Die Broschüre stellt eindrücklich die verschiedenen Perspektiven der im Programm aktiven Personengruppen dar und gibt Auskunft darüber, wie der Freistaat der Problemstellung der Minderung bzw. Prävention von "Einsamkeit im Alter" fachlich begegnet. Die Fragestellungen, die in den Interviews herausgearbeitet wurden, fließen in die Weiterentwicklung des Programmes ein.

Angesichts der Bedeutung des Wohnens für Menschen und ihre Lebensqualität erscheint Wohnbe-
ratung ein wichtiges Angebot der Familienförderung, das es auszubauen gilt. Das Landesprogramm “Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) schafft dafür wichtige Grundlagen. Das Thema Wohnen ist hauptsächlich im Handlungsfeld „Wohnumfeld und Lebensqualität“ verortet, in dem als Förderbeispiele Dorfkümmerer, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen und auch die Wohn-
beratung explizit genannt werden.

Mit dem neuen Glücksspielrecht 2021 hat eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes stattgefunden. Das Glücksspielangebot und die Werbung dafür sind größer geworden. Drei Viertel der in Deutschland lebenden Bevölkerung im Alter von 16 bis 70 Jahren haben im Laufe ihres Lebens schon einmal an einem Glücksspiel online oder offline teilgenommen und über ein Drittel hat im Laufe der letzten 12 Monate an einem Glücksspiel teilgenommen. Dabei kann Glücksspielen ebenso süchtig machen, wie eine stoffliche Substanz, wie zum Beispiel Alkohol, Tabak oder illegale Drogen. Durch die Öffnung des Glücksspielmarktes ist davon auszugehen, dass mehr Thüringerinnen und Thüringer riskant spielen werden und somit mehr Menschen ein Problem mit Glücksspielen entwickeln können.
Deshalb sind eine umfassende Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Glücksspiel und den damit verbundenen Risiken enorm wichtig. In dem vorliegenden Leitfaden zur Glücksspielsucht werden wichtige Präventions- und Hilfsangebote übersichtlich aufgeführt.

Das Jugend-Schutz-Gesetz soll Kinder und Jugendliche schützen. In dem Gesetz steht:
▪ Das dürfen Kinder und Jugendliche.
▪ Das dürfen Kinder und Jugendliche nicht.

Um Alterseinsamkeit entgegen zu wirken und mehr Selbständigkeit im Alter zu ermöglichen, hat die Thüringer Landesregierung ihre Förderungen innerhalb der letzten Jahre mehr als verdoppelt und gezielte Programme entwickelt, um Mobilität, Beratungsstrukturen und aktive Hilfe im Alltag zu unterstützen. Gleichzeitig schaffen wir Angebote, die das Miteinander der Generationen und die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Menschen stärken. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Medienmentor, Vorleseopa oder Vorleseoma zu werden, einen Großelterndienst zu unterstützen oder einem Seniorenbeirat beizutreten? Es gibt viele Wege, sich einzubringen.
Anschaulich und mit zahlreichen Berichten aus der Praxis möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre die beiden wichtigsten Landesprogramme vorstellen und anhand einzelner Initiativen aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, Unterstützung zu erhalten, aber auch selbst aktiv zu sein und sich im Alter zu engagieren.

Die vorliegenden Fachlichen Empfehlungen wenden sich an kommunale Entscheidungsträger und Verantwortliche in der Verwaltung, Träger, Kindertageseinrichtungen, an Fachkräfte, Elternvertretungen, an alle Akteure des Prozesses und an Interessierte. Sie definieren Grundlagen für ThEKiZ und nehmen eine Konkretisierung des Einrichtungsprofils ThEKiZ vor. Darüber hinaus bilden sie eine fachliche Grundlage für Qualitätsentwicklungs- und -sicherungsmaßnahmen und beschreiben einheitliche, verbindliche Standards für die Praxis. Ziel ist es, dass sich die Jugendhilfeausschüsse von Landkreisen und kreisfreien Städte diese Fachlichen Empfehlungen zu eigen machen und als Standard für die Entwicklung ihrer ThEKiZ in ihrem Bereich übernehmen und beschließen.

Seit 2013 werden in Thüringen Quartiersprojekte für die Bündelung von Angeboten zur Qualifizierung, Betreuung und Begleitung für Menschen im Sozialraum gefördert. Die ThINKA-Projekte sollen damit für eine Verbesserung der regionalen bzw. lokalen Beschäftigungssituation und zum Abbau individueller Armutslagen beitragen.
Die Sozialräume und Quartiere mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern sind geprägt von überaus komplexen und vielschichtigen sozialen und infrastrukturellen Problemlagen. Im Fokus der Netzwerkanalyse standen die Handlungs- und Kooperationsstrukturen vor Ort, insbesondere in den Sozialräumen bzw. Quartieren, die Standort eines ThINKA-Vorhaben sind, aber auch darüber hinaus. Dabei war zu analysieren, welchen Beitrag ThINKA bei der Vernetzung im Hinblick auf die Hilfestrukturen vor Ort leistet.

Frühzeitiger und regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei jungen Menschen sowohl zu psychischen als auch physischen Schädigungen führen, welche im Extremfall irreparabel sein können. Vor allem Heranwachsende sind sich dieser Risiken nicht immer bewusst und halten Cannabis häufig für harmlos. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig ein funktionierender Jugend- und Verbraucherschutz auch im Bereich von Cannabis sein kann. Gerade in Hinsicht auf unsere Schutzbefohlenen kann man sich bei dem Thema Cannabis schnell überfordert fühlen.
Um einen genauen Überblick über das Thüringer Hilfesystem zu geben, wurde ein Leitfaden erstellt. Er führt die wichtigsten Präventions- und Hilfeangebote zusammen und bietet somit einen umfangreichen Überblick. Die aufgeführten Präventions- und Hilfeangebote wurden unter Berücksichtigung zielgruppenspezifischer Unterstützungsmaßnahmen erarbeitet.

Nach wie vor ist die gesellschaftliche Situation in Deutschland von einer Ungleichheit bei der Verteilung der materiellen Ressourcen gekennzeichnet. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung und ebenso der Zweite Thüringer Sozialstrukturatlas verdeutlichen, dass trotz über Jahre hinweg guter Bedingungen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt die Armutsprävention und die Bekämpfung von Armut ein bedeutendes sozial- und gesellschaftspolitisches Thema bleibt.
Mit der Armutspräventionsrichtlinie konnte in der jetzigen ESF-Förderperiode ein überaus erfolgreiches Förderinstrument geschaffen werden. Durch die Förderung von Planungskoordinator wurden und werden in der Mehrheit der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte eigene Armutspräventionsstrategien entwickelt, die vom jeweiligen Kreistag bzw. Stadtrat beschlossen werden. In der vorliegenden Publikation halten wir nun Rückschau auf erfolgreiche fünf Jahre Armutsprävention und wagen gleichzeitig einen Blick nach vorn.

Bestandsaufnahme
Gutachten zu Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen auf kommunaler und Landesebene, beispielsweise in den
Bereichen Schule, Familie und Freizeit.

Der Zweite Thüringer Sozialstrukturatlas ist für alle sozialpolitischen Akteure eine wertvolle Hilfestellung, um in den jeweiligen Aufgabenfeldern der Sozialpolitik und den Regionen Thüringens für vergleichbare Lebensbedingungen und für die Verbesserung der Lebensqualität in einer älter werdenden Gesellschaft zu sorgen. Er bietet einen Überblick, um strategische sozialpolitische Entscheidungen in den Kommunen, im Land und bei den Anbietern sozialer Dienstleistungen treffen zu können. Er ermöglicht aber auch einer breiten Öffentlichkeit ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Lebenslagen der Thüringer Bevölkerung. Mit dem Zweiten Thüringer Sozialstrukturatlas besteht nun erstmals die Möglichkeit Verläufe in den Entwicklungen der Lebenslagen der Thüringer Bevölkerung mit Daten aus den Jahren 2009, 2014 und 2017 zu betrachten.

Schon heute leiden fast 1,7 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz, in Thüringen sind es etwa 50.000 Betroffene. Im Jahr 2050 könnten deutschlandweit sogar über 3 Millionen an Demenz erkrankte Menschen in unserer Mitte leben. Doch so schwer der zunehmende Verlust der Selbständigkeit und der wachsende Hilfebedarf auch sein mag, Demenz ist nicht das Ende. Die betroffenen Menschen können auch weiterhin mit Freude am Leben teilhaben. Entscheidend ist, wie wir alle die Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen in unserer Gesellschaft aufnehmen, unterstützen und begleiten.
Diese Broschüre soll dabei helfen, sich dieser Herausforderung zu stellen. Sie soll aufzeigen, welche Möglichkeiten demenziell erkrankte Menschen und deren Angehörige in Thüringen haben, weiterhin aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Hier finden Sie wichtige Hinweise und praktische Ratschläge, darüber hinaus aber auch die notwendigen Kontaktdaten, wenn Sie Unterstützung und Beratung benötigen.

Seit einigen Jahren ist in Deutschland in der Suchtprävention, -beratung und -behandlung eine steigende Relevanz von Amphetaminen und Methamphetaminen wie Crystal Meth zu verzeichnen.Thüringen hält bereits ein qualitativ hochwertiges Angebot an Präventions- und Hilfeangeboten im Bereich der Suchthilfe vor. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen in der strategischen, inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung und Vernetzung, um den besonderen Herausforderungen durch Crystal Meth und anderen Stimulanzien zu begegnen.
Aus diesem Grund wurde 2014 ein Leitfaden zum Thema Crystal Meth erarbeitet. Er führt die wichtigsten Präventions- und Hilfeangebote zusammen und bietet somit eine erste Orientierung. Dieser Leitfaden ist entsprechend der aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen weiterentwickelt worden und liegt jetzt in einer Neufassung vor.

Mit dem Schwerpunktthema „Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern ab 75 Jahren“ zeichnet der 2. Thüringer Seniorenbericht ein Bild der gegenwärtigen Lebenssituation und liefert gleichzeitig Erkenntnisse zur konzeptionellen Weiterentwicklung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Mit dem Ziel der Entwicklung und bedarfsgerechten Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur schließt das LSZ unter dem Begriff Familie die Gruppe der Seniorinnen und Senioren ausdrücklich ein.
Um Hinweise auf spezifische Ausgrenzungsrisiken von Seniorinnen und Senioren zu erhalten und perspektivisch passgenaue sozialraumorientierte Unterstützungsangebote vorhalten zu können, wurden im Rahmen der Erstellung dieses Berichts neben nicht pflegebedürftigen Menschen auch Pflegebedürftige, die im häuslichen Kontext informelle Pflege erfahren, in die Untersuchung einbezogen.

Das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz und die Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ stellen die rechtliche Grundlage des Landesprogramms dar. Die Richtlinie regelt den Zweck der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Förderung sowie sonstige Zuwendungsbestimmungen. Der vorliegende Angebotskatalog ist ergänzender Teil des Förderprogramms. Er beinhaltet förderfähige Angebote des LSZ. Darüber hinaus werden die Handlungsfelder sowie die Indikatoren der Lebensqualität beschrieben und die Angebote entsprechend der zugrundeliegenden Systematik aufgeführt. Der Angebotskatalog ist als Orientierungs- und Planungshilfe zu verstehen.

Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung zur Erzeugung von Milch, Eiern und Fleisch gehört unverzichtbar zur einheimischen Landwirtschaft. Gleichzeitig gehört auch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf zu den gesetzlich-verankerten Grundsätzen unserer Gesellschaft. Die Kernfrage lautet daher: Wie können wir zu mehr Tierwohl beitragen und gleichzeitig die Marktfähigkeit der tierischen Produkte im Freistaat sicherstellen?
Gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie daher eine Tierwohlstrategie erarbeitet. Ziele dieser Strategie sind unter anderem die Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der konventionellen Nutztierhaltung.

Die Zielsetzung der Inklusion ist spätestens seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 der oberste Leitgedanke der Politik für Menschen mit Behinderung. Einen ersten Schritt zur Umsetzung hat der Freistaat Thüringen mit dem im Jahr 2012 vom Landeskabinett verabschiedeten Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unternommen.
Im Mai 2019 wurde die überarbeitete Fassung des Maßnahmenplans im Rahmen eines Fachtags vorgestellt. Diese umfasst ingesamt 130 Maßnahmen, zu deren Umsetzung sich die Landesregierung verpflichtet hat. Der Maßnahmenplan ist zusätzlich auch in Leicher Sprache erhältlich.

Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) ist eine zum 1. Januar 2018 eingeführte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie soll Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen haben, den Einstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.

In der „Landesstrategie für die Mitbestimmung junger Menschen“ werden die vielfältigen Ansätze, Methoden und
Angebote zur Mitbestimmung junger Menschen auf kommunaler und auf Landesebene zu einer Gesamtstrategie des Freistaates Thüringen zusammengefasst.

Seit dem Jahr 2007 befragen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Auftrag des DGB Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen, Lebensumständen und zu ihrer gesundheitlichen Situation und berechnen anschließend den Index „Gute Arbeit“. Diese repräsentative Erhebung umfasst deutschlandweit etwa 4.000 Beschäftigte aus allen Branchen, Regionen, Einkommensklassen und Altersgruppen. In Thüringen wurde in diesem Zusammenhang zum vierten Mal seit 2011 eine sogenannte Aufstockungsstichprobe in Auftrag gegeben, die es erlaubt, genaue Aussagen über die Arbeitsbedingungen im Freistaat zu treffen. Dadurch ist es auch möglich, zu erkennen, wie sich die Arbeitsqualität hierzulande im Zeitverlauf verändert hat.

Die demografische Entwicklung, die in Familien geleistete Verantwortung füreinander und die Herausforderung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Thüringen waren für das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Anlass zur Auseinandersetzung mit der familiären Sorgearbeit im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In gemeinsamer Verantwortung beider Ressorts innerhalb des Thüringer Themenjahres „Demografie“ soll die vom Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erarbeitete Studie Grundlagenwissen vermitteln, um auf allen politischen Ebenen, in und mit den Betrieben, mit Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie allen relevanten Akteurinnen und Akteuren gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen.

Das Landesprogramm „Arbeit für Thüringen“ ist ein wichtiges Kernelement innerhalb der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Freistaats - es ist vor allem auf die Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten für sämtliche am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen ausgerichtet. Auch die Ansätze bezüglich Migrantinnen und Migranten sowie geflüchteten Menschen sind vielfältig und reichen von allgemeinen Beratungsangeboten über eine engmaschige Unterstützung und Begleitung des Integrationsprozesses bis hin zur Durchführung von Berufsfelderprobungen und Qualifizierungen. Die vorliegenden Broschüre gibt Einblicke in die Arbeit und Erfolge dieser LAT-Projekte.

Die aktuelle Fachkräftestudie „Willkommen in Thüringen“ zeigt, dass bis zum Jahr 2030 in Thüringen von einem Ersatz- und Neubedarf von 345.000 Arbeitskräften auszugehen ist. Damit befindet sich Thüringen in einer besonderen Situation: Der sinkenden Bevölkerungszahl steht ein durch die positive wirtschaftliche Entwicklung hervorgerufener steigender Arbeits- und Fachkräftebedarf gegenüber. Dieser Bedarf ist allein durch endogene Potentiale nicht zu decken.

Wenn ein Mensch durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise gegen seinen Willen daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verändern, also beispielsweise sein Bett oder Zimmer zu verlassen, so handelt es sich um freiheitsentziehende Maßnahmen. Wann und wie werden freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet? Wie können sie vermieden werden? Der Landespflegeausschuss hat für den Bereich der häuslichen Pflege alle wichtigen Informationen sowie Praxistipps und Beratungsmöglichkeiten in dem Faltblatt "Freiheit erhalten, Hilfen annehmen" zusammengefasst.