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Förderung

 
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Landesprogramm Arbeit für Thüringen

Viele Menschen brauchen für eine echte Chance auf dem Arbeitsmarkt zusätzliche Unterstützung. Das Land Thüringen fördert daher die Entwicklung und Durchführung von Konzepten, die benachteiligte Gruppen besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Benachteiligte Personen sollen zum einen sozial und beruflich besser integriert werden und zum anderen in langfristige Beschäftigung kommen.

Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ werden auch Projektezur beruflichen Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen einschließlich Migrantinnen und Migranten gefördert. Dabei geht es vorrangig darum, den Menschen Wege aufzuzeigen, die der Integration in Arbeit oder Ausbildung dienen, damit sie ökonomisch selbstbestimmt handeln und am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben können.

Zu diesen Projekten gibt es mit Stand 31.10. 2019 folgende Eckdaten:

  • Bisher wurden und werden 112 Projekte für die Zielgruppe der geflüchteten Menschen sowie Migrantinnen und Migranten in Thüringen gefördert.
  • Aktuell werden 1.694 Menschen beraten und begleitet, seit 2015 insgesamt 8.243 Menschen.
  • Neben einer Vielzahl von unterstützenden Leistungen wurden 1.200 Menschen in Arbeitsverhältnisse, 511 Menschen in Ausbildungsverhältnisse vermittelt, 311 Menschen nahmen und nehmen an einer Einstiegsqualifizierung (Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung) teil.
  • Zur Umsetzung der Projekte wurden bisher 26,8 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie unter: www.lat-thueringen.de. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden können, erfahren sie bei der zuständigen Stelle, der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH in Erfurt. Zusätzlich stellen wir Ihnen Beispiele für eine gelungene Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung in unserer Publikation Thüringer Erfolgswege vor.

Mit einer externen Evaluation wurde 2017 der Beitrag des Programms zur Erreichung der gesetzten Ziele sowie Erfolgsfaktoren, Herausforderungen in der Projektumsetzung und Änderungsbedarfe ermittelt. Dafür wurden qualitative Interviews mit Projektträgern sowie Gruppendiskussionen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.

 
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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Das Land Thüringen fördert seit 2015 gemeinwohlorientierte Arbeit für langzeitarbeitslose Personen oder arbeitslose Personen im Langzeitleistungsbezug mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die geförderten Tätigkeiten liegen z.B. in den Bereichen soziale Dienste, Breitensport, freie Kulturarbeit oder touristische Infrastruktur. Ziele der Förderung sind die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Stärkung der sozialen Teilhabe, d.h. Menschen, die keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen auf diese Weise wieder die Möglichkeit erhalten am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Die Vermittlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Projekte erfolgt durch das zuständige Jobcenter. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf Internetseite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH. 2017 wurde das Programm extern evaluiert. In diesem Rahmen wurden insgesamt 62 Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Gremien, sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geführt.

 
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Europäischer Sozialfonds Plus

Der Europäische Sozialfonds (ESF) verfolgt die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Zu diesem Zweck unterstützt der ESF unter anderem Maßnahmen, welche Beschäftigungschancen und gesellschaftlichen Integrationsmöglichkeiten für Arbeitslose und benachteiligten Menschen verbessern. Gleichzeitig werden Projekte gefördert, die die Qualifikationen und Fähigkeiten der Menschen fördern und Benachteiligung sowie Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen. Mit dem ESF soll ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet, Thüringer Unternehmen wettbewerbsfähig gemacht, Innovation in der Region gestärkt, Unternehmensgründungen erleichtert und vielfältige Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung geschaffen werden.

Ab der Förderperiode 2021 bis 2027 bildet der ESF zusammen mit den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) den „ESF Plus“. Der ESF Plus wird weiterhin das wichtigste Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen sein.

Die Strategie für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds Plus in Thüringen für die Jahre 2021 bis 2027 ist im „ESF-Programm Thüringen 2021 bis 2027“ festgelegt.

 
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In Thüringen werden mit dem ESF Plus fünf Förderschwerpunkte umgesetzt:

  • Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit mit der Gründungsrichtlinie (umgesetzt im TMWWDG)
  • Förderung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer:innen, Unternehmen und Unternehmer:innen an den Wandel mit der Beratungsrichtlinie und der Richtlinie zur Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen (umgesetzt im TMWWDG)
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen mit der Schulförder- und der Ausbildungsrichtlinie sowie dem Thüringen Jahr (das Thüringen Jahr wird im TMBJS und dem TMUEN umgesetzt, die Schulförderrichtlinie wird ebenfalls im TMBJS umgesetzt)
  • Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle mit der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie
  • Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere für benachteiligte Gruppen mit der Integrations-, der Aktivierungs- und der Sozialstrategierichtlinie (die Aktivierungsrichtlinie wird im TMBJS umgesetzt).

Einzelheiten zu den Richtlinien sind auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes – Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung ersichtlich. Weitergehende Informationen zur Gründungsrichtlinie, Beratungsrichtlinie und der Richtlinie zur Förderung der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung und Innovationen befinden sich auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank.

Zur Umsetzung der regionalspezifischen Ziele stehen dem ESF Plus in Thüringen in der Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 466 Mio. Euro aus Brüssel zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch öffentliche und private Kofinanzierung ergänzt. Damit beläuft sich das gesamte Fördervolumen auf fast 800 Mio. Euro.