
Landesprogramm Arbeit für Thüringen
Viele Menschen brauchen für eine echte Chance auf dem Arbeitsmarkt zusätzliche Unterstützung. Das Land Thüringen fördert daher die Entwicklung und Durchführung von Konzepten, die benachteiligte Gruppen besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Benachteiligte Personen sollen zum einen sozial und beruflich besser integriert werden und zum anderen in langfristige Beschäftigung kommen.
Im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für Thüringen“ werden auch Projektezur beruflichen Qualifizierung und Integration von geflüchteten Menschen einschließlich Migrantinnen und Migranten gefördert. Dabei geht es vorrangig darum, den Menschen Wege aufzuzeigen, die der Integration in Arbeit oder Ausbildung dienen, damit sie ökonomisch selbstbestimmt handeln und am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben können.
Zu diesen Projekten gibt es mit Stand 31.10. 2019 folgende Eckdaten:
- Bisher wurden und werden 112 Projekte für die Zielgruppe der geflüchteten Menschen sowie Migrantinnen und Migranten in Thüringen gefördert.
- Aktuell werden 1.694 Menschen beraten und begleitet, seit 2015 insgesamt 8.243 Menschen.
- Neben einer Vielzahl von unterstützenden Leistungen wurden 1.200 Menschen in Arbeitsverhältnisse, 511 Menschen in Ausbildungsverhältnisse vermittelt, 311 Menschen nahmen und nehmen an einer Einstiegsqualifizierung (Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung) teil.
- Zur Umsetzung der Projekte wurden bisher 26,8 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zum Landesprogramm finden Sie unter: www.lat-thueringen.de. Welche Maßnahmen konkret gefördert werden können, erfahren sie bei der zuständigen Stelle, der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH in Erfurt. Zusätzlich stellen wir Ihnen Beispiele für eine gelungene Integration von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung in unserer Publikation Thüringer Erfolgswege vor.
Mit einer externen Evaluation wurde 2017 der Beitrag des Programms zur Erreichung der gesetzten Ziele sowie Erfolgsfaktoren, Herausforderungen in der Projektumsetzung und Änderungsbedarfe ermittelt. Dafür wurden qualitative Interviews mit Projektträgern sowie Gruppendiskussionen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Das Land Thüringen fördert seit 2015 gemeinwohlorientierte Arbeit für langzeitarbeitslose Personen oder arbeitslose Personen im Langzeitleistungsbezug mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die geförderten Tätigkeiten liegen z.B. in den Bereichen soziale Dienste, Breitensport, freie Kulturarbeit oder touristische Infrastruktur. Ziele der Förderung sind die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und die Stärkung der sozialen Teilhabe, d.h. Menschen, die keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt haben, sollen auf diese Weise wieder die Möglichkeit erhalten am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Die Vermittlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Projekte erfolgt durch das zuständige Jobcenter. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf Internetseite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH. 2017 wurde das Programm extern evaluiert. In diesem Rahmen wurden insgesamt 62 Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Gremien, sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geführt.
Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) verfolgt die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und bildet das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Jeder EU-Mitgliedstaat und jede Region entwickelt im Rahmen eines Operationellen Programms seine eigene Strategie. In Thüringen konzentriert sich der Einsatz des Europäischen Sozialfonds auf die folgenden übergreifenden Ziele, die in der Umsetzung entsprechender Förderrichtlinien Ihren Niederschlag finden:
- Die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte findet über die Fachkräfterichtlinie statt.
- Die Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung wird u.a. über die Armutspräventionsrichtlinie und die Integrationsrichtlinie realisiert (Zur Projektübersicht - Integrationsrichtlinie:https://www.gfaw-thueringen.de/zusaetzliche-services/begleitstruktur-individuelle-integrationsbegleitung)
- Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen werden im Rahmen der Ausbildungsrichtlinie und der Weiterbildungsrichtlinie gefördert.
Zur Umsetzung dieser regionalspezifischen Ziele stehen dem ESF in Thüringen seit 2014 bis 2020 insgesamt 499 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch öffentliche und private Kofinanzierung ergänzt.