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Thüringen impft

Wie schütze ich meine Gesundheit am besten? Welche Impfungen sind für mich empfohlen? Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Impfen? Diese und weitere Fragen werden auf den folgenden Seiten für Sie beantwortet.

 
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Impfungen schützen Menschen jeden Alters vor schweren Infektionskrankheiten. Nicht nur Kinder und ältere Menschen, sondern auch Erwachsene können an Krankheiten wie Masern oder Keuchhusten erkranken und teilweise schwere Verläufe entwickeln. Impfungen trainieren das Immunsystem, Krankheitserreger abzuwehren, und gehören zu den wirksamsten und sichersten Schutzmaßnahmen. Durch Impfungen konnten viele gefährliche Krankheiten wie Masern, Diphtherie oder Kinderlähmung stark zurückgedrängt werden. Damit diese Erfolge erhalten bleiben, ist ein vollständiger Impfschutz wichtig – denn Krankheiten können zurückkehren, wenn sich zu wenige Menschen impfen lassen.

 
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Impfempfehlung nach Alter

 
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Auf einen Blick

  • Impfungen dämmen Infektionserkrankungen ein.

  • Jede Impfung trainiert und stärkt das Immunsystem oft sogar effektiver, als überstandene Infekte dies tun.

  • Einige Impfungen bieten einen nahezu hundertprozentiger Schutz – zum Beispiel die Impfung gegen Kinderlähmung. Andere, wie die Impfungen gegen Grippe, reduzieren das Risiko einer Ansteckung deutlich und schützen vor schweren, zum Teil lebensbedrohlichen Verläufen.

 
 
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Wie funktioniert eine Impfung?

Eine Impfung macht den Körper immun gegen eine Infektionskrankheit. Das Immunsystem baut dabei ein Gedächtnis für die Erreger auf. Dies ermöglicht dem Körper, zu einem späteren Zeitpunkt gegen echte Erreger zu reagieren, sodass die Krankheit nicht ausbricht. Das Gesundheitsportal des Bundes hat hierzu ein Video veröffetnlicht. Hier wird erklärt, welche Formen der Impfung es gibt und wie sie funktionieren.

 
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Impfen dämmt Infektionskrankheiten ein

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Beispiel: Mit steigender Impfquote hat die Anzahl der Diphtherie-Erkrankungen deutlich abgenommen.

Die Grafik zeigt die Anzahl der Diphtherie-Erkrankungen sowie die Impfquoten weltweit in den Jahren 1980 bis 2015.

Quellen: 

 
 
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Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz: Eltern müssen vor der Aufnahme ihres Kindes in eine Gemeinschaftseinrichtung, zum Beispiel Kindergarten oder Schule, nachweisen, dass es die empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten hat.

Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind und nach 1970 geboren wurden müssen zwei Impfungen gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Dies gilt auch für Personal in medizinischen Einrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Masernschutz.

 
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Gemeinschaftsschutz

Einer für alle - alle für einen

Fast alle Impfungen schützen nicht nur die geimpfte Person, sondern auch die Menschen in ihrem Umfeld. Denn durch Impfungen werden Krankheiten seltener übertragen. So bauen geimpfte Personen eine Art Schutzmauer auf, die Ungeimpfte mitschützt. Davon profitieren z. B. Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können, oder Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem (wie Krebspatienten mit Chemotherapie).

Dieser Effekt wird als Gemeinschaftsschutz oder Herdenimmunität bezeichnet. Damit dieser Gemeinschaftsschutz erzielt werden kann, ist eine hohe Impfungsrate in der gesamten Bevölkerung nötig. Je mehr Personen geimpft sind, desto größer ist der Schutz nicht geimpfter Personen.

Der Erklärfilm zeigt wie die eigene Impfung auch andere Personen schützt.

 
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Download-Bereich

Der Impfkalender zeigt die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Zudem finden Sie hier die Informationsflyer für alle Altersgruppen zum Herunterladen und die Öffentliche Impfempfehlung Thüringens.

 
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Wo finde ich weitere Informationen?