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Arbeitsschutz

 
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Arbeitsschutz sind der Erhalt und die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Dies geschieht durch Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)und die darauf aufbauenden Verordnungen. Dementsprechend liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber hat für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen.

Die Überwachung der Umsetzung des Arbeitsschutzes, die Beratung und Motivation des Arbeitgebers bei der Erfüllung seiner Pflichten und die Antragsbearbeitung sind Aufgabe der Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Dazu gehört beispielsweise auch der Vollzug der Arbeitszeitbestimmungen.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz finden Sie auf der Webseite der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

 
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Arbeitsschutzbericht

Gemäß Arbeitsschutzgesetz informiert das Land Thüringen jährlich in einem Arbeitsschutzbericht über das Wirken der Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Neben der Überwachungstätigkeit über das staatliche Arbeitsschutzrecht gehört die Beratung der Arbeitgeberseite sowie der Beschäftigten und Verbände zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsschutzbehörden.

 
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Thüringer Beirat für Arbeitsschutz

Der Beirat für Arbeitsschutz setzt sich für eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Land Thüringen ein. Er berät und unterstützt das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei der Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Der Beirat für Arbeitsschutz erfüllt seine Aufgaben, indem er

  • Empfehlungen zu regionalen Aktionen und Arbeitsprogrammen ausspricht,

  • sich bei anlass- bzw. einzelfallbezogenen Aktivitäten beteiligt,

  • wichtige aktuelle Themen im Arbeitsschutz erörtert und Stellungnahmen abgibt,

  • den Erfahrungsaustausch der Verbände, Organisationen und Institutionen, die auf diesen Gebieten tätig sind, fördert und

  • zu verstärkter Öffentlichkeitsarbeit beiträgt.

Die Förderung der Kooperation und des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen den Akteuren, die auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes in Thüringen tätig sind, soll dazu beitragen, die Nachhaltigkeit der Aktivitäten auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu verbessern, den Arbeitsschutzgedanken in alle Verbände, Organisationen und Institutionen hineinzutragen und gemeinsam für eine Arbeitsschutzpartnerschaft einzutreten. Ziel ist es, damit den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Thüringen nachhaltig zu stärken und dessen Attraktivität zu erhöhen.

 
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Mitglieder

 
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Geschäftsstelle des Beirats

Für Rückfragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Frau Rita Hacke
Tel.: 0361 573811541

E-Mail: Arbeitsschutz-TH@tmasgff.thueringen.de

 
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Wichtige Anlaufstellen (Einrichtungen, Services)