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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO). Die Website www.tmasgff.de befindet sich derzeit in einer "Umbauphase". Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) arbeitet aktuell daran diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

 
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Website www.tmasgff.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den aktuellen Web Content Accessibility Guidlines 2.1 nicht vollständig vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Nach Abschluss der "Umbauphase", soll die „Zugänglichkeit“ von www.tmasgff.de von einem unabhängigen BITV-Test überprüft werden.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.tmasgff.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html).

 
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Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch Mängel:

  • Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden noch aussagekräftig erweitert.

  • PDF-Dokumente liegen derzeit auf der Internetseite www.tmasgff.de nicht in vollem Umfang barrierfrei vor.

  • Zusätzliche technische Anpassungen sollen Informationen für die Wiedergabe am Screenreader leichter zugänglich machen und eine verbesserte Orientierung für Sehbehinderte gewährleisten.

  • Das Angebot www.tmasgff.de enthält bislang noch keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS).

 
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.06.2024 zuletzt überprüft.

 

 
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Feedback zur Barrierefreiheit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.tmasgff.de auffallen, können Sie sich an das Referat M2 „Presse, Öffentlichkeitsarbeit“ des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wenden. Nutzen Sie hierfür entweder das Kontaktformular am Ende der Seite oder kontaktieren Sie uns per Post, Telefon oder E-Mail:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat M2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: +49 (0)361 573811720
E-Mail: pressestelle(at)tmasgff.thueringen.de

 
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Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.tmasgff.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
PF 90 04 55, 99107 Erfurt

Besucheradresse:
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Tel: 0361 573118000
Fax: 0361 573118010
kontakt(at)tlmb.thueringen.de
www.tlmb-thueringen.de

 
 
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