
Tierwohlstrategie des Landes
Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung zur Erzeugung von Milch, Eiern und Fleisch gehört unverzichtbar zur einheimischen Landwirtschaft. Gleichzeitig gehört auch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf zu den gesetzlich-verankerten Grundsätzen unserer Gesellschaft. Die Kernfrage lautet daher: Wie können wir zu mehr Tierwohl beitragen und gleichzeitig die Marktfähigkeit der tierischen Produkte im Freistaat sicherstellen?
Um hierfür eine Lösung zu finden, die auch die Interessen der Landwirte und Landwirtinnen im Freistaat mit in Betracht nimmt, hat die Landesregierung eine Tierwohlstrategie für Nutztiere erarbeitet. Ziele dieser Strategie sind unter anderem die Verbesserung der Haltungsbedingungen sowie eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der konventionellen Nutztierhaltung.
Die Erarbeitung der Tierwohlstrategie lag federführend beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und wurde in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft umgesetzt.
„Wohlergehen drückt aus, wie ein Tier die Umstände unter denen es lebt, bewältigt. Das Wohlergehen eines Tieres befindet sich in einem guten Zustand, wenn es (wissenschaftlich nachweisbar) gesund, mit ausreichend Futter und Wasser versorgt und sicher ist, seine angeborenen Verhaltensweisen ausleben kann sowie wenn es nicht unter unangenehmen Gefühlen, wie Schmerz, Angst oder Stress leidet. Die Voraussetzungen für das Wohlergehen stellen Krankheitsprophylaxe und tierärztliche Behandlung, eine angemessene Unterbringung, Management, Ernährung, ein tiergerechter Umgang und tierschutzgerechtes Schlachten bzw. Töten dar.“
Definition "Tierwohl" der Weltgesundheitsorganisation
Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
Verfahrensweise mit Hinweisen zur Erteilung des Sachkundenachweises
- 31.08.2020 | Erlasss Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
- Anlage 1 | Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen
- Anlage 2 | Katalog der fachlichen Mindestinhalte von Sachkundelehrgängen
- Anlage 3 | Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang
- Anlage 4 | Antrag auf Bestellung eines Prüfungsausschusses
- Anlage 5 | Nachweis über die erfolgreich absolvierte schriftliche und mündliche theoretische Prüfung
- Anlage 6 | Merkblatt für Tierärzte und Tierärztinnen zur Anleitung der Praxisphase nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
- Anlage 7 | Bescheinigung über die Absolvierung der Praxisphase
- Anlage 8 | Antrag auf Bestellung als Prüfer/Prüferin für die praktische Prüfung
- Anlage 9 | Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung
- Anlage 10 | Antrag auf Erteilung eines Sachkundenachweises
- Anlage 11 | Sachkundenachweis
Tierschutzgesetze des Bundes


Förderung von Tierheimen, Versorgungsstellen und Tiergärten

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Der Freistaat Thüringen fördert unter anderem die Errichtung von Tierheimen, Transport-Versorgungsstellen für Tiere sowie die Verbesserung der Unterbringung von Tieren in Tiergärten.
Die zuständige Behörde ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.