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Ein gelungener Familienurlaub mit schönen gemeinsamen Erlebnissen, kann ein wichtiger Ausgleich zum Alltag sein. Für uns als Familienministerium ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien die Möglichkeit haben, im Urlaub Ausgleich und Erholung zu finden. Dafür braucht es Angebote, die die besonderen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Familien in den Blick nehmen. Der Freistaat fördert daher Familienerholung - und bildung für Familien in belastenden Familiensituationen.
Um sowohl Familien als auch ältere Menschen wirksam unterstützen zu können, braucht es Kenntnis über ihre Lebenswelten. Mit dem Landesfamilienrat gibt es ein Gremium aus Verbänden, Institutionen und Akteuren, das die Thüringer Familien, Senioreninnen und Senioren in ihrer gesamten Vielfalt abbildet. Eine zentrale Aufgabe des Landesfamilienrates ist es, die Thüringer Familienförderung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Den Vorsitz des Landesfamilienrates hat Familienministerin Heike Werner.
In Zusammenarbeit mit dem Landesfamilienrat wurde 2020 erstmals ein Landesfamilienförderplan erstellt. Grundlage hierfür ist das 2019 novellierte Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz.
Der zweite Thüringer Landesfamilienförderplan für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 umfasst eine Gesamtschau zu den Arbeitsbereichen der überregionalen Familienpolitik. Er benennt Ziele und Maßnahmen für die überregionale Familien- und Seniorenförderung und soll Orientierung und Verlässlichkeit für die zukünftige Familienpolitik im Freistaat Thüringen gewährleisten.
Eine Arbeitsgruppe des Thüringer Landesfamilienrats hat das Leitbild "Familienfreundliches Thüringen" aus dem Jahr 2012 in einem breiten Beteiligungsprozess grundlegend überarbeitet.
Ende Januar 2024 wurde eine finale Fassung erarbeitet und dem Landesfamilienrat in dessen Sitzung am 26. Februar vorgelegt und bestätigt.
Der Landesfamilienrat übergab nachfolgend Ministerin Heike Werner als Vorsitzende des Landesfamilienrats das überarbeitete Leitbild.
Im Mai 2024 wurde das Leitbild dem Kabinett vorgelegt und in der anschließenden Regierungsmedienkonferenz auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Auf überörtlicher Ebene setzen wir uns dafür ein, dass Familien in ihrer gesamten Bandbreite zielgerichtet unterstützt werden. Zu diesem Zweck gewährt das Land Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie für Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte der Familienförderung von überregionaler Bedeutung. Zweck der Förderung ist die Gewährleistung der im Landesfamilienförderplan ausgewiesenen Angebotsstruktur für den Bereich der überregionalen Familienförderung nach §§ 6, 7 und 9 des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes (ThürFamFöSiG) sowie die Schaffung eines Anreizes zur Entwicklung von neuen, innovativen Modellprojekten zu familien- und seniorenpolitischen Themen außerhalb des Landesfamilienförderplans nach § 10 ThürFamFöSiG.
Familienverbände sind demokratische Zusammenschlüsse von Familien und/ oder familienbezogenen Einrichtungen. Sie sind parteipolitisch ungebunden und setzen sich als Lobbyorganisationen auf Landesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien ein. Sie kommunizieren die bundespolitischen Themen und Handlungsfelder der Familienpolitik in Thüringen und bringen thüringenspezifische Optionen in den familienpolitischen Diskurs des jeweiligen Bundesverbandes ein.
In einem Lokalen Bündnis für Familie engagieren sich Freiwillige aus allen gesellschaftlichen Bereichen: Kommune, Wirtschaft, freie Träger, Vereine, Kirchen und Initiativen in verschiedenen Handlungsfeldern. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort werden Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien entwickelt.