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Landesprogramm "Ferien für alle"
Egal ob Corona-Pandemie, Energiekrise oder Inflationen – Familien mit Kindern waren und sind weiterhin in besonderer Weise belastet. Zur finanziellen Mehrbelastung kommen oft noch psychische Belastungen und Sorgen hinzu, wie beispielsweise die Pflege von Angehörigen. Ein gelungener Familienurlaub mit schönen gemeinsamen Erlebnissen, kann hier ein wichtiger Ausgleich zum Alltag sein. Für uns als Familienministerium ist es daher ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien die Möglichkeit haben, im Urlaub Ausgleich und Erholung zu finden. Dafür braucht es Angebote, die die besonderen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten von Familien in den Blick nehmen. Das Landesprogramm "Ferien für alle" richtet sich daher an Familien in belastenden Familiensituationen.

Thüringer Landesfamilienrat
Um sowohl Familien als auch ältere Menschen wirksam unterstützen zu können, braucht es Kenntnis über ihre Lebenswelten. Mit dem Landesfamilienrat gibt es ein Gremium aus Verbänden, Institutionen und Akteuren, das die Thüringer Familien, Senioreninnen und Senioren in ihrer gesamten Vielfalt abbildet. Eine zentrale Aufgabe des Landesfamilienrates ist es, die Thüringer Familienförderung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Den Vorsitz des Landesfamilienrates hat Familienministerin Heike Werner.

Landesfamilienförderplan
In Zusammenarbeit mit dem Landesfamilienrat wurde 2020 erstmals ein Landesfamilienförderplan erstellt. Grundlage hierfür ist das 2019 novellierte Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz.
Zurvor wurde von Anfang März bis Anfang Mai 2020 erstmalig eine thüringenweite Online-Familienbefragung durchgeführt, um mehr über die Bedürfnisse von Familien und älteren Menschen im Freistaat zu erfahren. Die Ergebnisse der Befragung wurden durch das Thüringer Familienministerium ausgewertet und sind in die Erarbeitung des Landesfamilienförderplans eingeflossen.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der überregionalen Familienförderung in Thüringen

Auf überörtlicher Ebene setzen wir uns dafür ein, dass Familien in ihrer gesamten Bandbreite zielgerichtet unterstützt werden. Zu diesem Zweck gewährt das Land Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie für Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte der Familienförderung von überregionaler Bedeutung. Zweck der Förderung ist die Gewährleistung der im Landesfamilienförderplan ausgewiesenen Angebotsstruktur für den Bereich der überregionalen Familienförderung nach §§ 6, 7 und 9 des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes (ThürFamFöSiG) sowie die Schaffung eines Anreizes zur Entwicklung von neuen, innovativen Modellprojekten zu familien- und seniorenpolitischen Themen außerhalb des Landesfamilienförderplans nach § 10 ThürFamFöSiG.

Familienverbände
Familienverbände sind demokratische Zusammenschlüsse von Familien und/ oder familienbezogenen Einrichtungen. Sie sind parteipolitisch ungebunden und setzen sich als Lobbyorganisationen auf Landesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien ein. Sie kommunizieren die bundespolitischen Themen und Handlungsfelder der Familienpolitik in Thüringen und bringen thüringenspezifische Optionen in den familienpolitischen Diskurs des jeweiligen Bundesverbandes ein.

Lokale Bündnisse für Familien in Thüringen
In einem Lokalen Bündnis für Familie engagieren sich Freiwillige aus allen gesellschaftlichen Bereichen: Kommune, Wirtschaft, freie Träger, Vereine, Kirchen und Initiativen in verschiedenen Handlungsfeldern. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort werden Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien entwickelt.