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Die duale Berufsausbildung ist ein Erfolgsfaktor für den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Thüringen. Die Kombination von praktischer Wissensvermittlung in den Ausbildungsbetrieben und berufsbezogener Theorie in der Berufsschule ermöglicht Jugendlichen einen optimalen Start in ein abwechslungsreiches Arbeitsleben und eröffnet vielfältige Karrierewege in mehr als 300 anerkannten Ausbildungsberufen.
Neben der klassischen (dualen) Berufsausbildung umfasst die berufliche Bildung auch die Bereiche Ausbildungsvorbereitung, Fort- und Weiterbildung innerhalb des Ausbildungsberufes, Umschulung sowie auch Ausbildungsmöglichkeiten im berufsfachschulischen Bereich (z. B. in den Pflegeberufen).
Knapp drei Viertel der insgesamt 811.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen verfügt aktuell über einen anerkannten Berufsabschluss (Stand 2022). Die berufliche Ausbildung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Freistaat, der durch seine mittelständische Wirtschaftsstruktur auf gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen ist.

Mit der Pflege-Azubi-Richtlinie unterstützt der Freistaat Thüringen seit April 2022 die Gewinnung internationaler Auszubildender für Pflegeberufe.
Thüringer Pflegeeinrichtungen können einen Zuschuss von 5.000 Euro pro Ausbildungsplatz erhalten, wenn sie Auszubildende aus Nicht-EU-Staaten gewinnen. Gefördert werden insbesondere die Anwerbung sowie die sprachliche Vorbereitung im Herkunftsland.
Die Förderung erfolgt über das Landesprogramm "Arbeit für Thüringen". Für die Antragstellung, Beratung und Auszahlung der Fördermittel ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat Arbeits- und Wirtschaftsförderung) zuständig.
Die bundesweite Vergleichbarkeit der beruflichen Abschlüsse sichert das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Ausnahmen bilden u. a. die Lehramtsausbildung sowie bestimmte vollzeitschulische Ausbildungen, beispielsweise im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Beratung der Landesregierung in Fragen der beruflichen Bildung und zu deren kontinuierlicher Weiterentwicklung obliegt dem Landesausschuss für Berufsbildung (LAB). Solche Ausschüsse auf Landesebene sind bundeseinheitlich im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben (BBiG § 82). Der Landesausschuss erarbeitet und beschließt Empfehlungen und gibt diese an die Landesregierung weiter. Der Ausschuss setzt sich in Thüringen aus jeweils sechs Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der für die berufliche Bildung zuständigen obersten Landesbehörden (Landesministerien) zusammen.
Die Führung der Geschäfte des LAB obliegt dem Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Der Ausschussvorsitz wechselt turnusmäßig zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
Um konkrete Problemstellungen gezielter zu bearbeiten, hat der Landesausschuss zwei ständige Unterausschüsse eingerichtet:
Unterausschuss 1 – Grundsatzfragen der Beruflichen Bildung
Unterausschuss 2 – Berufsbildende Schulen

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Geschäftsstelle Landesausschuss für Berufsbildung
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