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Finanzielle Hilfen

 
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Bundeselterngeld

Bundeselterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für Auszubildende, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Für Geburten ab dem 01. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Diese liegt bei 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende. Für Geburten ab 01. April 2025 sinkt diese auf 175.000 Euro.

Es gibt drei Arten von Elterngeld: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen ab, welches der Elterngeld beantragende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Beim Basiselterngeld stehen den Eltern gemeinsam vierzehn Monatsbeiträge zu (zwölf Monate Basiselterngeld und zwei Partnermonate), die sie frei untereinander aufteilen können, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Für Geburten ab dem 01.April 2024 ist der parallele Bezug des Basiselterngeldes grundsätzlich auf maximal einen Monat beschränkt. Alleinerziehende können die gesamten vierzehn Monatsbeträge selbst beanspruchen. Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1800 Euro monatlich.
Elterngeld Plus ist für Eltern interessant, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustehen würde. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Elterngeld Plus wird für den doppelten Bezugszeitraum gezahlt: Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld Plus Monaten. Elterngeld Plus kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden – maximal bis zum 32. Lebensmonat. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile in mindestens zwei und maximal vier aufeinander folgenden Lebensmonaten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind. Jeder Elternteil hat für diese Monate Anspruch auf weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus.

Die unterschiedlichen Arten von Elterngeld können miteinander kombiniert werden.

Für den Vollzug des Elterngeldes sind in Thüringen die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Eltern können mit Hilfe eines Antragsassistenten den Antrag auf Elterngeld auch online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die jeweils zuständige Elterngeldstelle versenden. Unter www.elterngeld-digital.de finden künftige Mütter und Väter neben Informationen zum Thema Elterngeld und einem Elterngeldrechner auch den aktuellen Elterngeldantrag.

 
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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind, das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn es von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise, oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.


Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt. Die Leistung wird bei dem für den alleinerziehenden Elternteil örtlich zuständigen Jugendamt beantragt.

 
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Hilfreiche Informationen und Links

Familienportal

 
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Kinderwunschbehandlung

Das Land Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Bund ungewollt kinderlose Paare bei der Kinderwunschbehandlung (assistierter Reproduktion). Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist, dass auch das Land sich über ein eigenes Förderprogramm an den Kosten beteiligt. Neben Thüringen gibt es entsprechende Bund-Länder Kooperationen auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.

Seit dem 7. Januar 2016 können auch unverheiratete Paare in Thüringen einen Zuschuss durch das Bundesfamilienministerium erhalten. Zudem ermöglicht die Thüringer Richtlinie, dass auch Behandlungen finanziert werden, die in den angrenzenden Bundesländern stattfinden.

Für die Abwicklung der finanziellen Förderungen sowie Beratungen zum Thema Kinderwunschbehandlungen ist seit dem 1. Januar 2019 die Thüringer Stiftung Hand in Hand zuständig. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Informationsportal Kinderwunsch.