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Finanzielle Hilfen

 
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Bundeselterngeld

Bundeselterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für Auszubildende, Studierende, Hausfrauen und Hausmänner sowie Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches das Elternteil, das das Elterngeld beantragt, im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Gemeinsam stehen den Eltern zwölf Monatsbeträge zu, die sie frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Erfolgt für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, können die Eltern für weitere zwei Monate Basiselterngeld beanspruchen (Partnermonate). Alleinerziehende können diese zusätzlichen Monatsbeträge selbst beanspruchen.

Elterngeld Plus ist für Eltern interessant, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt monatlich maxi-mal die Hälfte des Basiselterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustehen würde. Elterngeld Plus wird für den doppelten Bezugszeitraum gezahlt: Ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Elterngeld Plus kann auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Wenn beide Elternteile in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind, hat jeder Elternteil für diese Monate Anspruch auf vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).

Für den Vollzug des Elterngeldes und des Elterngeldes Plus sind in Thüringen die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Eltern können mit Hilfe eines Antragsassistenten den Antrag auf Elterngeld auch online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an die jeweils zuständige Elterngeldstelle versenden. Unter www.elterngeld-digital.de finden künftige Mütter und Väter neben Informationen zum Thema Elterngeld und einem Elterngeldrechner auch den aktuellen Elterngeldantrag.

 
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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhält ein Kind, das bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn es von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise, oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält.


Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten gesetzlichen Mindestunterhalt. Die Leistung wird bei dem für den alleinerziehenden Elternteil örtlich zuständigen Jugendamt beantragt.

 
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Hilfreiche Informationen und Links

Familienportal

 
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Kinderwunschbehandlung

Das Land Thüringen unterstützt gemeinsam mit dem Bund ungewollt kinderlose Paare bei der Kinderwunschbehandlung (assistierter Reproduktion). Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist, dass auch das Land sich über ein eigenes Förderprogramm an den Kosten beteiligt. Neben Thüringen gibt es entsprechende Bund-Länder Kooperationen auch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.

Seit dem 7. Januar 2016 können auch unverheiratete Paare in Thüringen einen Zuschuss durch das Bundesfamilienministerium erhalten. Zudem ermöglicht die Thüringer Richtlinie, dass auch Behandlungen finanziert werden, die in den angrenzenden Bundesländern stattfinden.

Für die Abwicklung der finanziellen Förderungen sowie Beratungen zum Thema Kinderwunschbehandlungen ist seit dem 1. Januar 2019 die Thüringer Stiftung Hand in Hand zuständig. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Informationsportal Kinderwunsch.

 
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