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Die Thüringer Krankenhäuser sind mit ihren Standorten in der Fläche des Freistaats gut verteilt. Sie sind unterteilt in regional versorgende, regional intermediär versorgende und überregional versorgende Krankenhäuser. Das Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) regelt die Sicherstellung der Krankenhausversorgung als öffentliche Aufgabe. Im Bereich der Versorgung durch die Krankenhäuser wird zunehmend die Qualität der Leistungserbringung, also der Patientenversorgung, immer wichtiger. In Thüringen sind Qualitätsvorgaben zur weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten in der Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen (ThürQSVO) festgehalten.
Gute medizinische Versorgung ist vernetzte Versorgung. Nur im Zusammenwirken von niedergelassenen Allgemeinmedizinern, Fachärzten und den Krankenhäusern kann künftig die gesundheitliche Versorgung erfolgreich gesichert und von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden. Der Freistaat Thüringen trägt zur Umsetzung dieses Prozesses durch die Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung bei.
Ziel der Krankenhausplanung ist die Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen stationären und teilstationären medizinischen Leistungsangeboten in gesicherter Qualität.
Dafür stellt das Thüringer Gesundheitsministerium als Planungsbehörde einen Krankenhausplan auf. Die Geltungsdauer des Krankenhausplans beträgt aktuell sechs Jahre. Zugleich ist die Planungsbehörde zu einer zweijährlichen Nachplanung verpflichtet. Der siebte Thüringer Krankenhausplan wurde am 20. Dezember 2016 von der Thüringer Landesregierung verabschiedet und ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Der Krankenhausplan ist Resultat eines intensiven Diskussionsprozesses im Krankenhausplanungsausschuss des Landes, an dem die Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen und weitere Akteure beteiligt waren.
Derzeit läuft der Prozess zur Erstellung des 8. Thüringer Krankenhausplans. Die Planung erfolgt soweit wie möglich nach den vom Bund vorgesehenen gesetzlichen Neuerungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes.
Als datenbasierte Entscheidungsgrundlage für den Planungsprozess dient ein sogenanntes Plangutachten. Dafür wurden die Rahmenbedingungen der Thüringer Krankenhaus- und Notfallversorgung durch einen unabhängigen Gutachter geprüft, in diesem Fall „Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand“ (kurz: PD). Im Zuge dessen wurde die Entwicklung der Bedarfssituation im stationären Bereich während der Laufzeit des 7. Thüringer Krankenhausplans analysiert und eine Bedarfsprognose bis zum Jahr 2030 erstellt. Daran anknüpfend wurden Empfehlungen für die zukünftige Krankenhausplanung herausgearbeitet. Damit zeigt das Gutachten einen Handlungsrahmen für nötige und mögliche Veränderungen auf.
In Deutschland steht die Finanzierung der Krankenhäuser auf zwei Säulen (Duale Finanzierung). Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden (zum Beispiel für die Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung). Die Krankenkassen und selbstzahlende Patientinnen und Patienten finanzieren mit den für Krankenhausbehandlungen zu entrichtenden Entgelten die Betriebskosten (Personal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter).
Die Richtlinie regelt das Verfahren für die Einzelförderung von Krankenhäusern nach §§ 10 und 13 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) sowie für die Pauschalförderung der Krankenhäuser nach § 12 ThürKHG. Die Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser steht zum Download im PDF Format bereit.
Hinweis:
Die Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser wird überarbeitet. Die darin festgeschriebenen Förder- und Bewilligungskriterien bleiben hinsichtlich der Verwendungsnachweisprüfung zu den nach der Richtlinie erlassenen Bewilligungsbescheiden weiterhin relevant.
Als Grundlage für die Verwendung der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird ein Investitionsprogramm erstellt und jährlich auf der Grundlage des Landeshaushalts fortgeschrieben und veröffentlicht.
Ziel der Investitionsplanung ist die Schaffung von bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäusern in Thüringen. Die geförderten Investitionsmaßnahmen dienen zur Umsetzung dieser Ziele.
Zuweisungen für Krankenhäuser nach §§ 10, 12 Abs. 5 und 13 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG)
Die Ausgabemittel in Höhe von 30 Mio. EUR werden verwendet für Investitionsmaßnahmen, die in den Vorjahren bewilligt wurden. Für neu zu bewilligende Maßnahmen stehen im Haushaltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre in Höhe von 399,5 Mio. EUR zur Verfügung.
Schwerpunkt des Krankenhausinvestitionsprogramms ist die finanzielle Sicherung der laufenden Baumaßnahmen. Weiterhin liegt der Fokus u.a. auf Ersatzbaumaßnahmen, der baulichen Ertüchtigung in der Notfallversorgung sowie auf Maßnahmen zur Schließung von Versorgungslücken insbesondere in der Psychiatrie. Infolge der Preisentwicklungen im Bausektor sind bei einzelnen Maßnahmen Mehrkosten entstanden, die im Investitionsprogramm 2023 berücksichtigt werden. Weiterhin sollen Maßnahmen nach § 12 Abs. 5 ThürKHG bewilligt werden.
Die Auswahl erfolgte aus den vorliegenden Anträgen, wobei Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und Betriebsfähigkeit der betreffenden Einrichtungen unabweisbar erforderlich sind, ein Vorrang eingeräumt wurde.
Zuweisungen für Vorhaben zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen nach dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
Im Haushaltsjahr 2023 werden die in 2018 bewilligten Maßnahmen nach §§ 12, 12a KHG (Krankenhausstrukturfonds) fortgeführt. Weiterhin sollen 7 neue Maßnahmen bewilligt werden.
Hinweis:
Mit dieser Veröffentlichung ist nicht die Aufnahme einer Maßnahme in das Krankenhausinvestitionsprogramm nach § 11 Abs. 3 ThürKHG verbunden. Das Thüringer Gesundheitsministerium behält sich vor, die vorgesehenen Jahresraten entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf und auf Grund geprüfter Änderungen der beantragten Vorhaben zu verändern. Soweit Einsparungen und Rückflüsse in das Investitionsprogramm es zulassen oder soweit die planerischen Vorleistungen bei den vorgesehenen Maßnahmen für eine Bewilligung nicht ausreichen, können andere oder zusätzliche Maßnahmen aus den vorliegenden Förderanträgen in das Programm aufgenommen werden. Die Angaben in den Tabellen berücksichtigen nicht etwaige Ausgabereste aus den Vorjahren.
Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF, § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz) umfasst ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Mrd. EUR. 3 Mrd. EUR werden hierbei durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Mrd. EUR durch die Länder und/oder Krankenhausträger. Für den Freistaat Thüringen stehen aus dem KHZF insgesamt rund 111,6 Mio. EUR zu Verfügung.
Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.
Die für den Freistaat Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig ausgeschöpft und insgesamt 116 Projekte bewilligt, wobei jedes antragstellende Krankenhaus für mindestens ein Projekt eine Förderung erhielt. Gefördert werden hierbei vorrangig Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit.
Zur Umsetzung von bewilligten Projekten nach dem Krankenhauszukunftsfonds im Freistaat Thüringen hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für die Krankenhausträger Hinweise und Informationen zusammengestellt.
Mithilfe dieses neuen Formats wird erstmalig in Thüringen gemeinsam mit allen Beteiligten der Thüringer Gesundheitsversorgung der Prozess der Neuorientierung und Umgestaltung des Thüringer Gesundheitswesens auf den Weg gebracht. Sowohl die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger bzw. Patientinnen und Patienten als auch der in diesen Bereichen Beschäftigten soll in den offenen und transparenten Dialogprozess der Erneuerung einfließen.
Ziel ist es, miteinander die Vision einer zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung für alle in Thüringen lebenden Menschen zu entwickeln und natürlich auch umzusetzen. Die gemeinsamen Ideen und Lösungsvorschläge sollen Eingang in die Planungs- und Steuerungsprozesse auf Landesebene finden. Auch für Themen, die nicht auf Landesebene weiterbearbeitet werden können, sollen Wege und auch Adressaten beschrieben werden, um diese an die Bundesebene zu transportieren.
Der erste inhaltliche Schwerpunkt der Zukunftswerkstatt ist das Thema „Zukunft der Krankenhausplanung in Thüringen“. Ziel ist es, inhaltliche Impulse und Fragestellungen im Vorfeld der Erstellung des 8. Thüringer Krankenhausplanes gemeinschaftlich zu entwickeln. Dabei wurden in der Vorbereitung auch auf die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern mit inhaltlich ähnlich gelagerten Fragestellungen gemacht wurden, zurückgegriffen.