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Organspende

Die Thüringer Landesregierung unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit, die Aufklärung und Information der Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Thüringer Krankenhäuser bei der Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe Organspende.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hoffen in Deutschland mehr als 9.000 schwer kranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Jede einzelne Organspende bedeutet für schwer kranke Patientinnen und Patienten eine Chance auf Leben und die Verbesserung ihrer Lebensqualität. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Spende ist eine sehr persönliche Entscheidung. Jeder und jedem Einzelnen steht diese Entscheidung frei. Je intensiver sich mit dem Thema auseinandergesetzt wird, umso größer ist die Chance, bestehende Hemmschwellen zu überwinden.

 
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Informationsvideos

 
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„entscheiden. DAS MAGAZIN ZUR ORGAN - UND GEWEBESPENDE“

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Hausärzteverband e.V. haben im Rahmen ihrer Kooperation das neues Magazin „entscheiden. DAS MAGAZIN ZUR ORGAN-UND GEWEBESPENDE“ als Informationsangebot zur Auslage in Wartezimmern von Hausarztpraxen entwickelt.

Das Magazin beleuchtet unterschiedliche Aspekte der Organspende. In mehreren Portraits und Interviews schildern Menschen persönliche Geschichten, Erfahrungen und Gedanken rund um das Thema Organspende. Leserinnen und Lesern erleben dadurch das Thema Organspende aus verschiedenen Perspektiven. Ergänzt werden die Erfahrungsberichte durch übersichtliche Daten und Fakten, eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten sowie praktische Tipps - beispielsweise, wie man einen Organspendeausweis ausfüllt.

Hausarztpraxen und interessierte Bürgerinnen und Bürger können die kostenfreie Printversion ab sofort bei der BZgA bestellen.

 

 
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Podcast „ORGANSPENDE - verstehen & entscheiden“

Mit insgesamt 12 Folgen hat die BZgA eine Podcastreihe produziert, in der die häufigsten Fragen zur Organspende aufgegriffen und erklärt werden. Vielfältige Aspekte, wie Abläufe im Entnah­mekrankenhaus, die Kriterien für die Organverteilung sowie die Möglichkeiten, eine Entscheidung für oder gegen die Organspende festzuhalten werden beleuchtet.

Hören Sie rein und erfahren Sie viele interessante Details, damit Sie anschließend gut informiert Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen können.

Der Podcast ist über die Mediathek der BZgA sowie über den YouTube-Kanal zu finden und kann über Spotify, Deezer, Apple Podcasts und Google Podcasts gehört und abonniert werden.

 
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Aufklärung und Information in Schulen

Jeder und jede Einzelne sollte zu Lebzeiten selbstbestimmt entscheiden, ob er oder sie im Todesfall Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Eine ergebnisoffene Information und adressatengerechten Aufklärung ist dabei grundlegend.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme abgeben, geändert und widerrufen werden. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann einer Organ- und Gewebespende widersprochen werden. Für die persönliche Entscheidung muss die Aufklärung ergebnisoffen sein und die gesamte Tragweite der Entscheidung umfassen.

In den Lehrplänen sind die Themen Tod, Sterben sowie Organ- und Gewebespende verankert. Hierfür hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) spezielle Unterrichtsmaterialen zur Bearbeitung der Thematik mit Jugendlichen entwickelt, die kostenfrei über den BZgA Shop bezogen werden können.

Dort finden Sie das Unterrichtsheft „Wissen kompakt - Organspende“, welches durch die didaktische Handreichung für Lehrkräfte sowie die Podcast-Reihe „Sag mal …: Über Organspende reden“ ergänzt wird.

Wenn Sie uns bei der Aufklärung und Information über Organ- und Gewebespende in Schulen unterstützen und Ihre Expertise einbringen wollen, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Wir nehmen dann Kontakt für weitere Informationen mit Ihnen auf!

 
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Beratung zur postmortalen Organ- und Gewebespende

Auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende können sich Patientinnen und Patienten nun alle zwei Jahre in Ihrer Hausarztpraxis über die Organ- und Gewebespende beraten lassen. Zur Unterstützung der Hausärzteschaft hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) spezielles Beratungs- und Aufklärungsmaterial entwickelt. Die „Standardinformationspakete“ enthalten neben einem Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch mit ausgewählten Fachinformationen und Vorschlägen zur Thematisierung der postmortalen Organ- und Gewebespende im hauärztlichen Umfeld auch Materialien zur Weitergabe an die Patientinnen und Patienten. Eine kostenfreie Bestellung durch die Ärzteschaft ist im BZgA-Shop möglich.

Des Weitern hat die BZgA in Kooperation mit dem Deutschen Hausärzteverband aktuelle Informationen und weiterführende Hinweise für Hausärztinnen und Hausärzte zusammengestellt.

 
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Das "Thüringer Bündnis Organspende" diskutiert alle Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Menschen sowie zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser im Rahmen des Organspendeprozesses und entwickelt sie weiter. In dem Bündnis sind unter anderem Landesärztekammer, Landeskrankenhausgesellschaft, gesetzliche Krankenkassen, Deutschen Stiftung Organtransplantation, Patientenvertreter, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Wissenschaft vertreten.

Sich über die Organspende Gedanken zu machen, ist nicht selbstverständlich, denn dieses Thema bedeutet auch, sich mit dem Tod und der eigenen Endlichkeit auseinanderzusetzen. Eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist wichtig, da sonst im Fall der Fälle die Angehörigen entscheiden müssen. Informieren Sie sich darum bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

 
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Weitere Informationen

BZgA zur Organspende

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert unabhängig über das Thema Organspende und hilft ihnen dabei eine persönliche Entscheidung zu treffen.

Deutsche Stiftung Organtransplantation

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist die nach dem Transplantationsgesetz beauftragte Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende in Deutschland.