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Mess- und Eichwesen

 
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Das gesetzliche Messwesen regelt einen Sektor, der für das Wirtschaftsleben äußerst wichtig ist. Schätzungen gehen davon aus, dass in den Industrieländern etwa 4 bis 6 Prozent des Bruttonationaleinkommens durch Messgeräte und damit verbundene Messungen abgerechnet werden. Dies bedeutet für Deutschland einen Betrag zwischen ca. 104 Milliarden Euro und ca. 157 Mrd. Euro jährlich.

Damit bildet das gesetzliche Mess- und Eichwesen eine nicht unwesentliche Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft. Es dient dem fairen Wettbewerb ebenso wie dem Schutz der Verbraucher vor unrichtigen Messungen, bspw. beim Abwiegen von Lebensmitteln, beim Tanken von Benzin oder bei der Strommessung. So ist die korrekte und zweifelsfreie Ermittlung von Messgrößen im geschäftlichen Verkehr ebenso von öffentlichem Interesse wie auch die Messung von sicherheitsrelevanten Daten wie bspw. im Gesundheits- und Umweltschutz.

Rechtliche Grundlagen bilden das Mess- und Eichgesetz (MessEG), das Medizinproduktegesetz sowie darauf bezogene Verordnungen und EU-Richtlinien. In Thüringen sorgt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz für die Einhaltung der Bestimmungen der für das Mess- und Eichwesen geltenden Gesetze und Verordnungen.

Darüber hinaus gehört das älteste deutsche Beschussamt zum Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Aufgabe des bereits im Jahre 1893 gegründeten Amtes ist die Überprüfung der Schusssicherheit von Jagd- und Sportwaffen.

 
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Jahresbericht 2023

Mess- und Eichwesen, Beschusswesen

Ein funktionierendes Mess- und Eichwesen ist die Grundlage für eine florierende Wirtschaft mit fairem Wettbewerb und ohne Benachteiligung des Endkunden beim Erwerb von Waren oder Gütern. Neben der Verwendung gesetzlich vorgeschriebener Maßeinheiten ist die korrekte und zweifelsfreie Mengenermittlung im geschäftlichen Verkehr ebenso von öffentlichem Interesse wie auch die Messung von sicherheitsrelevanten Größen im Gesundheits-, Umweltschutz und Straßenverkehr.

Im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist die Abteilung Mess- und Eichwesen, Beschussamt (kurz: TLV-A7) als unabhängige und kompetente Stelle für diese Aufgaben zuständig. Im Jahresbericht 2023 können Sie sich über die Ergebnisse durchgeführter Kontrollen und Prüfungen informieren.