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Beim Thema Verbraucherschutz geht es um mehr als den Schutz des Einzelnen vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, vor unsicheren Produkten und Lebensmitteln oder gefährlichen Medizinprodukten.
Zum Technischen Verbraucherschutz gehören beispielsweise auch das Messen, Eichen und Kalibrieren, damit der Kunde genau die Menge erhält, für die er bezahlt. Es geht darum, Personal und Patienten vor der gesundheitsschädlichen Wirkung von Strahlen zu schützen. Auch der professionelle Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör einschließlich Pyrotechnik fällt in diesen Aufgabenbereich. Von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika dürfen keine Gesundheitsrisiken ausgehen.
Über die EU-Schnellwarnsysteme wird sichergestellt, dass unsichere oder gesundheitsgefährdende Produkte schnell vom Markt genommen werden. Zur Gewährleistung fairer Wettbewerbs- und zukunftssicherer Arbeitsbedingungen ist darüber hinaus erforderlich, eine hohe Qualität der Arbeit der Überwachungsbehörden bei dem Vollzug der weitgehend auf europäischen Recht basierenden Bestimmungen zu gewährleisten.
Alle wesentlichen Bereiche und Kompetenzen des gesundheitlichen und technischen Verbraucherschutzes wurden 2013 in einer Behörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), gebündelt.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit berät und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit beiträgt.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist ein koordinierendes Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesbehörden und ist der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zugeordnet.
Auf lebensmittelwarnung.de publizieren die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) öffentliche Meldungen und Informationen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).
Das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über Produktwarnungen und Produktrückrufe innerhalb der EU.